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27.06.2026
1 Meldungen
DE-BB-P-SE082
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Geruchsbelästigung und Rauchentwicklung - Groß Pankow
11:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Groß Pankow
Durch einen Waldbrand im Bereich des Amtes Groß Pankow, kommt es zur Geruchsbelästigung und leichter Rauchentwicklung!
Die Feuerwehr ist im Einsatz!
Die Feuerwehr ist im Einsatz!
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
24.06.2026
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
10:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
18.06.2026
2 Meldungen
DE-BY-SC-SE150
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchentwicklung durch Waldbrand - B2 zwischen Röttenbach und Roth sowie im Bereich Laffenau und Wallesau
21:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
B2 zwischen Röttenbach und Roth sowie im Bereich Laffenau und Wallesau
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Rauchentwicklung durch Waldbrand - B2 zwischen Röttenbach und Roth sowie im Bereich Laffenau und Wallesau
14:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
B2 zwischen Röttenbach und Roth sowie im Bereich Laffenau und Wallesau
starke Rauchentwicklung durch einen Waldbrand
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
01.06.2026
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
10:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach" vom 26.05.2026 11:35:50 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
26.05.2026
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
11:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
11.05.2026
1 Meldungen
DE-BY-TS-W135
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Aktualisierung 08.05.2026 - Bergwaldbrand am Saurüsselkopf - Ruhpoldin - Gemeindegebiet Ruhpolding
08:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeindegebiet Ruhpolding
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Aktualisierung 08.05.2026 - Bergwaldbrand am Saurüsselkopf - Ruhpolding - Gemeindegebiet Ruhpolding" vom 08.05.2026 08:59:49 gesendet durch Integrierte Leitstelle Traunstein. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Warnung zum Brand am Saurüsselkopf wird hiermit aufgehoben.
Die Warnung zum Brand am Saurüsselkopf wird hiermit aufgehoben.
Es besteht keine Gefahr.
-Bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen halten, sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten
-Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden
-Bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen halten, sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten
-Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden
08.05.2026
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Hohe Waldbrandgefahr - Verbot von Daxenfeuern - Stadt und Landkreis Rosenheim
10:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt und Landkreis Rosenheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hohe Waldbrandgefahr - Verbot von Daxenfeuern - Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 29.04.2026 09:54:44 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
DE-BY-TS-W135
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Gefahreninformation
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Aktualisierung 08.05.2026 - Bergwaldbrand am Saurüsselkopf - Ruhpolding - Gemeindegebiet Ruhpolding
08:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeindegebiet Ruhpolding
Das Landratsamt Traunstein und die Feuerwehr geben bekannt: In der Gemeinde Ruhpolding brennt der Bergwald am Saurüsselkopf.
Im Gemeindebereich Ruhpolding kann es weiterhin zu Rauch- und Geruchswahrnehmungen kommen. Nach derzeitigem Stand besteht weiterhin keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung. Vorsorglich wird empfohlen, bei wahrnehmbarem Rauch Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten. Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden. Die Lage wird fortlaufend beobachtet und bewertet. Die Warnung wird ab sofort nur noch für den Gemeindebereich Ruhpolding aufrechterhalten.
Die bisherige Allgemeinverfügung wurde um Mitternacht (8. Mai 2026 um 0:00 Uhr) wie folgt angepasst: Der Verbotsbereich wird auf den weiterhin erforderlichen Gefahren- und Einsatzbereich begrenzt. Er umfasst künftig die Forst- und Wanderwege ab dem Bereich der Wildbachfurt der B305 nordöstlich folgend bis zum Ortsteil Fuchsau in der Gemeinde Ruhpolding einschließlich aller darin liegenden südlichen Bereiche bis zur Landesgrenze. Die genaue Begrenzung ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil der Allgemeinverfügung ist. Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein unter www.traunstein.com. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Bürgertelefon des Landkreises Traunstein unter +49 861 58 411 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Im Gemeindebereich Ruhpolding kann es weiterhin zu Rauch- und Geruchswahrnehmungen kommen. Nach derzeitigem Stand besteht weiterhin keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung. Vorsorglich wird empfohlen, bei wahrnehmbarem Rauch Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten. Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden. Die Lage wird fortlaufend beobachtet und bewertet. Die Warnung wird ab sofort nur noch für den Gemeindebereich Ruhpolding aufrechterhalten.
Die bisherige Allgemeinverfügung wurde um Mitternacht (8. Mai 2026 um 0:00 Uhr) wie folgt angepasst: Der Verbotsbereich wird auf den weiterhin erforderlichen Gefahren- und Einsatzbereich begrenzt. Er umfasst künftig die Forst- und Wanderwege ab dem Bereich der Wildbachfurt der B305 nordöstlich folgend bis zum Ortsteil Fuchsau in der Gemeinde Ruhpolding einschließlich aller darin liegenden südlichen Bereiche bis zur Landesgrenze. Die genaue Begrenzung ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil der Allgemeinverfügung ist. Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein unter www.traunstein.com. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Bürgertelefon des Landkreises Traunstein unter +49 861 58 411 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Es besteht keine Gefahr.
-Bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen halten, sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten
-Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden
-Bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen halten, sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten
-Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden
06.05.2026
1 Meldungen
DE-BY-TS-W135
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Bergwaldbrand am Saurüsselkopf - Ruhpolding - Landkreis Traunstein und Berchtesgadener Land
07:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Traunstein und Berchtesgadener Land
Das Landratsamt Traunstein und die Feuerwehr geben bekannt: In der Gemeinde Ruhpolding brennt der Bergwald am Saurüsselkopf.
Grundsätzlich kann von einer Entspannung der Lage gesprochen werden. Insbesondere im Bereich Ruhpolding sowie je nach Windverhältnissen im südlichen Landkreis Traunstein sowie angrenzenden Landkreis Berchtesgadener Land kann es zu Rauch- und Geruchswahrnehmungen kommen. Nach derzeitigem Stand besteht weiterhin keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung. Vorsorglich wird empfohlen, bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten. Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden. Die Lage wird fortlaufend beobachtet und bewertet. Die Warnung bleibt weiterhin bestehen.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein unter www.traunstein.com. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Bürgertelefon des Landkreises Traunstein unter +49 861 58 411 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Grundsätzlich kann von einer Entspannung der Lage gesprochen werden. Insbesondere im Bereich Ruhpolding sowie je nach Windverhältnissen im südlichen Landkreis Traunstein sowie angrenzenden Landkreis Berchtesgadener Land kann es zu Rauch- und Geruchswahrnehmungen kommen. Nach derzeitigem Stand besteht weiterhin keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung. Vorsorglich wird empfohlen, bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten. Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden. Die Lage wird fortlaufend beobachtet und bewertet. Die Warnung bleibt weiterhin bestehen.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein unter www.traunstein.com. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Bürgertelefon des Landkreises Traunstein unter +49 861 58 411 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Es besteht keine Gefahr.
-Bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen halten, sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten
-Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden
-Bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen halten, sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten
-Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden
05.05.2026
1 Meldungen
DE-BY-TS-W135
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Bergwaldbrand am Saurüsselkopf - Ruhpolding - Landkreis Traunstein und Berchtesgadener Land
08:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Traunstein und Berchtesgadener Land
Das Landratsamt Traunstein und die Feuerwehr geben bekannt: In der Gemeinde Ruhpolding brennt der Bergwald am Saurüsselkopf.
Durch den Windrichtungswechsel in der Nacht und die aktuelle Wetterlage kann es insbesondere im Bereich Ruhpolding sowie je nach Windverhältnissen im südlichen Landkreis Traunstein sowie angrenzenden Landkreis Berchtesgadener Land zu Rauch- und Geruchswahrnehmungen kommen. Nach derzeitigem Stand besteht weiterhin keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung. Vorsorglich wird empfohlen, bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten. Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden. Die Lage wird fortlaufend beobachtet und bewertet.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein unter www.traunstein.com. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Bürgertelefon des Landkreises Traunstein unter +49 861 58 411 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Durch den Windrichtungswechsel in der Nacht und die aktuelle Wetterlage kann es insbesondere im Bereich Ruhpolding sowie je nach Windverhältnissen im südlichen Landkreis Traunstein sowie angrenzenden Landkreis Berchtesgadener Land zu Rauch- und Geruchswahrnehmungen kommen. Nach derzeitigem Stand besteht weiterhin keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung. Vorsorglich wird empfohlen, bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten. Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden. Die Lage wird fortlaufend beobachtet und bewertet.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein unter www.traunstein.com. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Bürgertelefon des Landkreises Traunstein unter +49 861 58 411 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Es besteht keine Gefahr.
-Bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen halten, sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten
-Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden
-Bei wahrnehmbarem Rauch oder Ascheregen Fenster und Türen geschlossen halten, sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten
-Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden
04.05.2026
1 Meldungen
DE-BB-BRB-SE081
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Brand im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Altes Lager // Jü - Ortsteile der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mitelmark
11:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteile der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mitelmark
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Altes Lager // Jüterbog - Ortsteile der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mitelmark " vom 03.05.2026 11:55:56 gesendet durch Brandenburg, Regionalleitstelle Brandenburg a.d.H.. Die Warnung ist aufgehoben.
Aktualisierung 04.05.2026 11:17
Die Warnung ist aufgehoben!
++++++++++++++++++++++++++++++
Aktualisierung: 03.05.2026 11:55 Uhr
Aktuell beträgt die Brandfläche ca. 113 Hektar. Der Brand läuft an den erstellten Brandschutzstreifen aus.
Die Feuerwehr beobachtet die Lage vor Ort und bewertet diese fortlaufend neu.
Für umliegend wohnende Bürger besteht aktuell keine Gefahr.
Es kann zu Geruchsbelästigungen kommen.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Im Bereich Jüterbog / Altes Lager kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem ausgedehnten Waldbrand.
Der Rauch ist weithin sichtbar.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Aktualisierung 04.05.2026 11:17
Die Warnung ist aufgehoben!
++++++++++++++++++++++++++++++
Aktualisierung: 03.05.2026 11:55 Uhr
Aktuell beträgt die Brandfläche ca. 113 Hektar. Der Brand läuft an den erstellten Brandschutzstreifen aus.
Die Feuerwehr beobachtet die Lage vor Ort und bewertet diese fortlaufend neu.
Für umliegend wohnende Bürger besteht aktuell keine Gefahr.
Es kann zu Geruchsbelästigungen kommen.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Im Bereich Jüterbog / Altes Lager kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem ausgedehnten Waldbrand.
Der Rauch ist weithin sichtbar.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
03.05.2026
1 Meldungen
DE-BB-BRB-SE081
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Brand im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Altes Lager // Jüterbog - Ortsteile der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mitelmark
11:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteile der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mitelmark
Aktualisierung: 03.05.2026 11:55 Uhr
Aktuell beträgt die Brandfläche ca. 113 Hektar. Der Brand läuft an den erstellten Brandschutzstreifen aus.
Die Feuerwehr beobachtet die Lage vor Ort und bewertet diese fortlaufend neu.
Für umliegend wohnende Bürger besteht aktuell keine Gefahr.
Es kann zu Geruchsbelästigungen kommen.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Im Bereich Jüterbog / Altes Lager kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem ausgedehnten Waldbrand.
Der Rauch ist weithin sichtbar.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Aktuell beträgt die Brandfläche ca. 113 Hektar. Der Brand läuft an den erstellten Brandschutzstreifen aus.
Die Feuerwehr beobachtet die Lage vor Ort und bewertet diese fortlaufend neu.
Für umliegend wohnende Bürger besteht aktuell keine Gefahr.
Es kann zu Geruchsbelästigungen kommen.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Im Bereich Jüterbog / Altes Lager kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem ausgedehnten Waldbrand.
Der Rauch ist weithin sichtbar.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
01.05.2026
5 Meldungen
DE-NW-OE-SE086
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchentwicklung - Stadtgebiet Attendorn
23:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtgebiet Attendorn
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung - Stadtgebiet Attendorn" vom 01.05.2026 17:19:23 gesendet durch Integrierte Leitstelle Kreis Olpe. Die Warnung ist aufgehoben.
Es besteht aktuell keine Gefahr mehr durch Rauchgasentwicklung inforge des Waldbrandes im Bereich Attendorn
Es besteht aktuell keine Gefahr mehr durch Rauchgasentwicklung inforge des Waldbrandes im Bereich Attendorn
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Rauchentwicklung - Stadtgebiet Attendorn
17:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtgebiet Attendorn
Aufgrund eines Waldbrandes kommt es aktuell zu starker Rauchentwicklung
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
DE-BB-BRB-SE081
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Brand im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Altes Lager // Jüterbog - Ortsteile der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mitelmark
17:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteile der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mitelmark
Im Bereich Jüterbog / Altes Lager kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem ausgedehnten Waldbrand.
Der Rauch ist weithin sichtbar.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Der Rauch ist weithin sichtbar.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
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DE-BW-KA-W138
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: J.01 Probealarm Sirenenanlagen - Information - Ubstadt-Weiher Ortsteil Weiher
10:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ubstadt-Weiher Ortsteil Weiher
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "J.01 Probealarm Sirenenanlagen - Information - Ubstadt-Weiher Ortsteil Weiher " vom 01.05.2026 08:54:20 gesendet durch Integrierte Leitstelle Karlsruhe. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Karlsruhe informiert im Auftrag der Gemeinde Ubsadt Weiher :
[Im Landkreis Karlsruhe / Ubstadt Weiher/Ortsteil Weiher kommt es zum Probealarm der Sirenenanlagen. Auf Grund einer Waldbrandübung der Feuerwehr Abt. Weiher
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Erklärung: Es werden 2 Sirenensignale unterschieden.
A) Warnung der Bevölkerung, 1-minütiger, auf- und abschwellender Heulton
- In dem Gebiet besteht eine unmittelbare Gefahr oder diese ist in Kürze zu erwarten.
- Nutzen Sie alle Informationsmöglichkeiten für weitere Hinweise.
- Folgen Sie den amtlichen Anweisungen.
B) Entwarnung, 1-minütiger, gleichbleibender Dauerton
- Es besteht keine akute Gefahr mehr.
- Nutzen Sie alle möglichen Infortmationsmedien, um weitere Hinweise zu erhalten.
Die Integrierte Leitstelle Karlsruhe informiert im Auftrag der Gemeinde Ubsadt Weiher :
[Im Landkreis Karlsruhe / Ubstadt Weiher/Ortsteil Weiher kommt es zum Probealarm der Sirenenanlagen. Auf Grund einer Waldbrandübung der Feuerwehr Abt. Weiher
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Erklärung: Es werden 2 Sirenensignale unterschieden.
A) Warnung der Bevölkerung, 1-minütiger, auf- und abschwellender Heulton
- In dem Gebiet besteht eine unmittelbare Gefahr oder diese ist in Kürze zu erwarten.
- Nutzen Sie alle Informationsmöglichkeiten für weitere Hinweise.
- Folgen Sie den amtlichen Anweisungen.
B) Entwarnung, 1-minütiger, gleichbleibender Dauerton
- Es besteht keine akute Gefahr mehr.
- Nutzen Sie alle möglichen Infortmationsmedien, um weitere Hinweise zu erhalten.
Es besteht keine Gefahr.
J.01 Probealarm Sirenenanlagen - Information - Ubstadt-Weiher Ortsteil Weiher
08:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ubstadt-Weiher Ortsteil Weiher
Die Integrierte Leitstelle Karlsruhe informiert im Auftrag der Gemeinde Ubsadt Weiher :
[Im Landkreis Karlsruhe / Ubstadt Weiher/Ortsteil Weiher kommt es zum Probealarm der Sirenenanlagen. Auf Grund einer Waldbrandübung der Feuerwehr Abt. Weiher
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Erklärung: Es werden 2 Sirenensignale unterschieden.
A) Warnung der Bevölkerung, 1-minütiger, auf- und abschwellender Heulton
- In dem Gebiet besteht eine unmittelbare Gefahr oder diese ist in Kürze zu erwarten.
- Nutzen Sie alle Informationsmöglichkeiten für weitere Hinweise.
- Folgen Sie den amtlichen Anweisungen.
B) Entwarnung, 1-minütiger, gleichbleibender Dauerton
- Es besteht keine akute Gefahr mehr.
- Nutzen Sie alle möglichen Infortmationsmedien, um weitere Hinweise zu erhalten.
[Im Landkreis Karlsruhe / Ubstadt Weiher/Ortsteil Weiher kommt es zum Probealarm der Sirenenanlagen. Auf Grund einer Waldbrandübung der Feuerwehr Abt. Weiher
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Erklärung: Es werden 2 Sirenensignale unterschieden.
A) Warnung der Bevölkerung, 1-minütiger, auf- und abschwellender Heulton
- In dem Gebiet besteht eine unmittelbare Gefahr oder diese ist in Kürze zu erwarten.
- Nutzen Sie alle Informationsmöglichkeiten für weitere Hinweise.
- Folgen Sie den amtlichen Anweisungen.
B) Entwarnung, 1-minütiger, gleichbleibender Dauerton
- Es besteht keine akute Gefahr mehr.
- Nutzen Sie alle möglichen Infortmationsmedien, um weitere Hinweise zu erhalten.
Es besteht keine Gefahr.
29.04.2026
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Hohe Waldbrandgefahr - Verbot von Daxenfeuern - Stadt und Landkreis Rosenheim
09:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt und Landkreis Rosenheim
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
27.04.2026
2 Meldungen
DE-BY-AN-W166
2 Meldungen
Gefahrenmitteilung
2 Meldungen
Entwarnung: Waldbrand Ansbach Bocksberg - Ansbach
19:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ansbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Waldbrand Ansbach Bocksberg - Ansbach" vom 27.04.2026 17:29:01 gesendet durch Integrierte Leitstelle Ansbach. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Waldbrandes soll das Gebiet am Bocksberg zwischen Scheerweiher, Ortsteil Wasserzell und östlich von Steinersdorf wegen laufenden Löscharbeiten nicht betreten werden!
Aufgrund eines Waldbrandes soll das Gebiet am Bocksberg zwischen Scheerweiher, Ortsteil Wasserzell und östlich von Steinersdorf wegen laufenden Löscharbeiten nicht betreten werden!
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Waldbrand Ansbach Bocksberg - Ansbach
17:29
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ansbach
Aufgrund eines Waldbrandes soll das Gebiet am Bocksberg zwischen Scheerweiher, Ortsteil Wasserzell und östlich von Steinersdorf wegen laufenden Löscharbeiten nicht betreten werden!
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
22.04.2026
2 Meldungen
DE-HE-GG-W222
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Geruchsbelästigung - Stadt Raunheim
19:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Raunheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung - Stadt Raunheim" vom 22.04.2026 18:21:25 gesendet durch Zentrale Leitstelle Landkreis Groß-Gerau. Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Gefahrenabwehr des Landkreises Groß-Gerau:
Im Bereich des Landkreises Groß-Gerau, Stadt Raunheim kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Es folgt eine wichtige Information der Gefahrenabwehr des Landkreises Groß-Gerau:
Im Bereich des Landkreises Groß-Gerau, Stadt Raunheim kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gefahr.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Geruchsbelästigung - Stadt Raunheim
18:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Raunheim
Es folgt eine wichtige Information der Gefahrenabwehr des Landkreises Groß-Gerau:
Im Bereich des Landkreises Groß-Gerau, Stadt Raunheim kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Im Bereich des Landkreises Groß-Gerau, Stadt Raunheim kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gefahr.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
01.11.2025
1 Meldungen
DE-BW-LOE-W023
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Schopfheim Fahrnau - Schopfheim
11:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Schopfheim
Im Landkreis Lörrach besteht aufgrund
- der trockenen Witterung
- des aktuellen Waldbrandgefahrenindex
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation
- dem Fehlen von Niederschlägen
eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Der Deutsche Wetterdienst meldet einen Waldbrandgefahrenindex [ZAHL] von 5. Dies bedeutet eine [HOHE/SEHR HOHE] Waldbrandgefahr.
- der trockenen Witterung
- des aktuellen Waldbrandgefahrenindex
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation
- dem Fehlen von Niederschlägen
eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Der Deutsche Wetterdienst meldet einen Waldbrandgefahrenindex [ZAHL] von 5. Dies bedeutet eine [HOHE/SEHR HOHE] Waldbrandgefahr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
11.10.2025
1 Meldungen
DE-HE-DI-W104
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: ÜBUNGSENDE --- Waldbrandübung im Bereich Modautal-Lützelbach - Modautal
12:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Modautal
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "KEINE GEFAHR --- Waldbrandübung im Bereich Modautal-Lützelbach - Modautal" vom 11.10.2025 10:55:49 gesendet durch LS Darmstadt-Dieburg vS/E, Kreis (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
ÜBUNGSENDE ---Aktuell findet eine Waldbrandübung im Bereich Modautal-Lützelbach und Modautal-Neunkirchen statt. Hier muss mit erhöhtem Verkehr durch Einsatzfahrzeuge in den genannten Ortsbereichen gerechnet werden. Eine akute Gefahr für die Bevolkerung besteht nicht!
ÜBUNGSENDE ---Aktuell findet eine Waldbrandübung im Bereich Modautal-Lützelbach und Modautal-Neunkirchen statt. Hier muss mit erhöhtem Verkehr durch Einsatzfahrzeuge in den genannten Ortsbereichen gerechnet werden. Eine akute Gefahr für die Bevolkerung besteht nicht!
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
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