Fischsterben in der Oder | Räumliche Erweiterung der Allgemeinverfügung
18:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Entlang des Ufers der Oder ist ein Fischsterben größeren Ausmaßes zu beobachten. Die Ursache ist bislang unbekannt.
Der Großteil der verendeten Tiere wurde bereits geborgen und der Entsorgung zugeführt. Wer jetzt noch größere Mengen verendeter Fische entdeckt, kann diese Funde direkt beim Büro des Landrates melden. Wichtig sind möglichst genaue Koordinaten der Fundstelle, gegebenenfalls eine Einschätzung, ob die Fundstelle von Land aus zugänglich ist und Angaben zur Menge der gesichteten Fischkadaver. Den Kontakt finden Sie im weiteren Verlauf dieser Meldung.
Aufgrund einer Gefahrenvermutung, ordnete der Landkreis-Oder-Spree per Allgemeinverfügung, in Form einer Notbekanntmachung, mit Wirkung vom 13.08.2022 an:
Es ist verboten:
- das Baden
- das Tauchen
- das Schöpfen mit Handgefäßen mit Ausnahme einer behördlichen
Probenentnahme
- das Viehtränken,
- das Schwemmen
- das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an den vom Geltungsbereich
erfassten Gewässern zum Zweck der Fischerei (Angeln).
Bei gleichlautendem Regelungsinhalt, wird mit Wirkung ab dem 19. August 2022 der Geltungsbereich um den Abschnitt des Oder-Spree-Kanals von oberhalb der Zwillingsschachtschleuse bis zur Brücke Beeskower Straße in Eisenhüttenstadt erweitert.
Die 1. Änderung der Allgemeinverfügung gilt ab dem 19. August 2022, für die Oder von der Einmündung der Lausitzer Neiße in Neißemünde Ortsteil Ratzdorf ab Stromkilometer 542,4 bis zur Kreisgrenze des Landkreises Oder-Spree zur Stadt Frankfurt (Oder) bei Brieskow – Finkenheerd (Stromkilometer 574,0) sowie für die Spree-Oder-Wasserstraße (Oderspreekanal) von der Brücke Beeskower Straße in Eisenhüttenstadt ab Kilometer 125,03 bis zur Einmündung in die Oder bei Kilometer 130,1.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Die Situation ist bekannt. Sehen Sie von Meldungen bei der 112 und 110 ab!
- Meiden Sie das betroffene Gebiet!
- Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser der Oder bzw. direkt damit verbundenen Gewässern.
- Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen nach einem möglichen Kontakt gründlich.
- Wassersportler sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
- Lassen Sie keine Haus- oder Nutztiere aus dem Gewässer trinken oder in ihm baden.
- Verzehren Sie keinen Fisch aus dem Gewässer.
- Melden Sie weitere, größere Funde bitte dem Büro des Landrates. Bergen Sie nicht selbst!
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