Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfaffenhofen a.d.Ilm - Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm (nur Versorgungsgebiet der Stadtwerke)
14:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
- AKTUALISIERUNG -
Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfaffenhofen gilt weiter
Pfaffenhofen, 09.01.2025
Das Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfaffenhofen gilt voraussichtlich bis mindestens Ende nächster Woche (KW 3) weiter. Das hat das Gesundheitsamt Pfaffenhofen nach Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mitgeteilt. Betroffen von der Anordnung sind das Stadtgebiet von Pfaffenhofen sowie die Ortsteile Sulzbach, Niederscheyern, Weihern, Heißmanning und Eberstetten.
Bei Trinkwasseruntersuchungen der Stadtwerke Pfaffenhofen wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit coliformen Keimen festgestellt. Deshalb wurde gestern vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen ein sofortiges Abkochgebot erlassen. Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Als denkbare Ursache stehen Insekten in einem Zwischenbehälter der Aufbereitungsanlage in Verdacht. Insekten können durchaus Träger coliformer Bakterien sein und gerade Mücken-Weibchen könnten die Behälter als Rückzugsort genutzt haben.
Maßnahmen zur Ursachenbeseitigung und Reinigungsmaßnahmen sind bereits in Umsetzung. Begleitend hierzu erfolgen weiter engmaschige Untersuchungen innerhalb der Wasserversorgung.
Da die Reinigungsmaßnahmen einige Zeit in Anspruch nehmen werden, dauert das Abkochgebot noch an.
Coliforme Keime
Coliforme Keime werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten. Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Coliforme Keime selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich per E-Mail zu gesundheitlichen Belangen an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen (hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de) oder an die Stadtwerke Pfaffenhofen unter buergerkommunikation@stadtwerke-pfaffenhofen.de wenden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Abkochgebot
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann Leitungswasser ohne Einschränkungen genutzt werden.
- Auch Körperpflege kann mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
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