Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
08:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen angepasst. Sie tritt am Freitag, 1. Oktober 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 29. Oktober 2021.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Die wichtigsten Regelungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:
Keine Maskenpflicht im Freien mehr
Mit der neuen Coronaschutzverordnung entfällt die Maskenpflicht im Freien. Empfohlen wird das Tragen einer Maske im Freien weiterhin dann, wenn ein Mindestabstand von 1.5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden
Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (z.B. Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (z.B. Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.
Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen
Bei Großveranstaltungen entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze
von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität angepasst. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn sichergestellt wird, dass außerhalb der Plätze Masken getragen werden.
Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie mehr vorgeschrieben
In der Innengastronomie sind besondere Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen nicht mehr zwingend erforderlich. Die Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz-oder Stehplatzes bleibt bestehen.
Weitergehende Informationen finden Sie in der Coronaschutzverordnung unter www.land.nrw/corona
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es wird dringend empfohlen, dem Angebot einer Corona-Impfung nachzukommen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben weiterhin empfohlen: Halten Sie Abstand. Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände. Benutzen Sie die Corona-Warn-App. Lüften Sie regelmäßig.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
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