Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Steinfurt mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 die "Gefährdungsstufe 2" erreicht. Aufgrund dessen hat der Kreis Steinfurt eine zweite Allgemeinverfügung erlassen, die am Dienstag, 27. Oktober, in Kraft getreten ist.
Neben den bisher geltenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung sind somit gemäß § 15a bis auf Weiteres folgende Regelungen festgelegt:
- Zusammenkünfte im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen, etc.) sind auf maximal 5 Personen oder Personen aus 2 häuslichen Gemeinschaften oder ausschließlich Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkelkinder) sowie Geschwister, Eheleute, Lebenspartner beschränkt.
- Sperrstunde für Gastronomiebetriebe sowie ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol zwischen 23 Uhr und 6 Uhr.
- An besonderen Festen (Hochzeiten, runde Geburtstage, Taufen, etc.) im öffentlichen Raum (z.B. Gaststätten) dürfen maximal 10 Personen teilnehemen. Zudem wird dringend empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken.
Darüber hinaus hat der Kreis Steinfurt die Regelungen für das Kreisgebiet spezifiziert. Demnach gilt in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr zusätzlich das Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Bereichen:
- Fußgängerzonen
- Außenbereiche vor Trauzimmern bzw. Trausälen
- Bahnhöfe und Bahnhofsvorplätzen
- Bushaltestellen
- Taxi- und Mietwagenständen
- Kfz-Stellflächen mit mehr als 10 Parkplätzen
- Bereiche vor gastronomischen Einrichtungen
Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt überprüfen die Einhaltung der Maßnahmen im jeweiligen Ort.
Alle Informationen zu den aktuell gültigen Coronaschutzmaßnahmen sowie die erlassenen Allgemeinverfügungen des Kreises Steinfurt können im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/corona nachgelesen werden.
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