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31.07.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Aufhebung der Abkochanordnung für Horsdorf - Horsdorf (Stadt Bad Staffelstein)
10:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Horsdorf (Stadt Bad Staffelstein)" vom 24.07.2025 15:35:51 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
LICHTENFELS (31.07.2025). Das Trinkwasser in Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden.
Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet Gesundheit hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter. Vielen Dank.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
LICHTENFELS (31.07.2025). Das Trinkwasser in Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden.
Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet Gesundheit hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter. Vielen Dank.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
24.07.2025
3 Meldungen
DE-BY-CO-W141
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Entwarnung: Rauchgase / Rauchsäule in Grub a Forst - Grub a Forst
19:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase / Rauchsäule in Grub a Forst - Grub a Forst" vom 24.07.2025 16:08:11 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Grub a Forst
In der Gemeinde Grub a Forst kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Grub a Forst
In der Gemeinde Grub a Forst kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Rauchgase / Rauchsäule in Grub a Forst - Grub a Forst
16:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Grub a Forst
In der Gemeinde Grub a Forst kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
In der Gemeinde Grub a Forst kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Horsdorf (Stadt Bad Staffelstein)
15:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
LICHTENFELS (24.07.2025). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Horsdorf wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In Horsdorf darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein
eingeleitet.
Folgende Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
In Horsdorf darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein
eingeleitet.
Folgende Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
06.07.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Rauchgase aufgrund eines Waldbrandes in Thüringen - Landkreis Kronach
15:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase aufgrund eines Waldbrandes in Thüringen - Landkreis Kronach" vom 03.07.2025 12:43:15 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die wichtige Information der Kreisbrandinspektion Kronach wurde von der Regierung von Ofr aktualisiert:
In den Landkreisen Kulmbach, Kronach, Coburg, Lichtenfels, im nördlichen Teil von Bayreuth, im
nordöstlichen Teil von Bamberg, im nordwestlichen Teil von Hof sowie in der Stadt Coburg kommt es
aufgrund eines größeren Waldbrandes im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (Thüringen) zu
Geruchsbelästigungen. Aktuell kann eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden, besonderen
Schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Bevölkerung wird jedoch gebeten, auf mögliche
Veränderungen der Luftqualität zu achten und gegebenenfalls Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Bei einer Veränderung der Lage wird die Regierung von Oberfranken weiter informieren.
Die wichtige Information der Kreisbrandinspektion Kronach wurde von der Regierung von Ofr aktualisiert:
In den Landkreisen Kulmbach, Kronach, Coburg, Lichtenfels, im nördlichen Teil von Bayreuth, im
nordöstlichen Teil von Bamberg, im nordwestlichen Teil von Hof sowie in der Stadt Coburg kommt es
aufgrund eines größeren Waldbrandes im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (Thüringen) zu
Geruchsbelästigungen. Aktuell kann eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden, besonderen
Schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Bevölkerung wird jedoch gebeten, auf mögliche
Veränderungen der Luftqualität zu achten und gegebenenfalls Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Bei einer Veränderung der Lage wird die Regierung von Oberfranken weiter informieren.
Es besteht keine Gefahr.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
03.07.2025
3 Meldungen
DE-BY-CO-W141
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Rauchgase aufgrund eines Waldbrandes in Thüringen - Landkreis Kronach
12:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die wichtige Information der Kreisbrandinspektion Kronach wurde von der Regierung von Ofr aktualisiert:
In den Landkreisen Kulmbach, Kronach, Coburg, Lichtenfels, im nördlichen Teil von Bayreuth, im
nordöstlichen Teil von Bamberg, im nordwestlichen Teil von Hof sowie in der Stadt Coburg kommt es
aufgrund eines größeren Waldbrandes im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (Thüringen) zu
Geruchsbelästigungen. Aktuell kann eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden, besonderen
Schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Bevölkerung wird jedoch gebeten, auf mögliche
Veränderungen der Luftqualität zu achten und gegebenenfalls Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Bei einer Veränderung der Lage wird die Regierung von Oberfranken weiter informieren.
In den Landkreisen Kulmbach, Kronach, Coburg, Lichtenfels, im nördlichen Teil von Bayreuth, im
nordöstlichen Teil von Bamberg, im nordwestlichen Teil von Hof sowie in der Stadt Coburg kommt es
aufgrund eines größeren Waldbrandes im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (Thüringen) zu
Geruchsbelästigungen. Aktuell kann eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden, besonderen
Schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Bevölkerung wird jedoch gebeten, auf mögliche
Veränderungen der Luftqualität zu achten und gegebenenfalls Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Bei einer Veränderung der Lage wird die Regierung von Oberfranken weiter informieren.
Es besteht keine Gefahr.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Rauchgase aufgrund eines Waldbrandes in Thüringen - Landkreis Kronach
02:52
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Kreisbrandinspektion Kronach und der ILS Coburg
Im Landkreis Kronach kommt es durch einen Waldbrand in Thüringen zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Im Landkreis Kronach kommt es durch einen Waldbrand in Thüringen zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Rauchgase aufgrund eines Waldbrandes in Thüringen - Nord und Nordöstlicher Landkreis Kronach
01:40
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Kreisbrandinspektion Kronach und der ILS Coburg
Im nördlichen Landkreis Kronach kommt es durch einen Waldbrand in Thüringen zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Im nördlichen Landkreis Kronach kommt es durch einen Waldbrand in Thüringen zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
02.07.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Rauchgase / Rauchsäule in 96237 Ebersdorf bei Coburg - 96237 Ebersdorf bei Coburg
07:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase / Rauchsäule in 96237 Ebersdorf bei Coburg - 96237 Ebersdorf bei Coburg " vom 01.07.2025 18:56:49 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr
in Ebersdorf bei Coburg kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Anwohner werden gebeten Türen und Fenster geschlossen zu halten - Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr
in Ebersdorf bei Coburg kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Anwohner werden gebeten Türen und Fenster geschlossen zu halten - Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
01.07.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Rauchgase / Rauchsäule in 96237 Ebersdorf bei Coburg - 96237 Ebersdorf bei Coburg
18:56
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr
in Ebersdorf bei Coburg kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Anwohner werden gebeten Türen und Fenster geschlossen zu halten - Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn
in Ebersdorf bei Coburg kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Anwohner werden gebeten Türen und Fenster geschlossen zu halten - Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
06.05.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Brandrauch - Coburg Richtung Süden
09:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brandrauch - Coburg Richtung Süden" vom 05.05.2025 20:50:14 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Coburg
In Coburg ist es zu einem Brand gekommen. Dabei werden Schadstoffe freigesetzt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Weitere Informationen erhalten Sie Über Radiodurchsagen auf Radio 1
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Coburg
In Coburg ist es zu einem Brand gekommen. Dabei werden Schadstoffe freigesetzt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Weitere Informationen erhalten Sie Über Radiodurchsagen auf Radio 1
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
05.05.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Brandrauch - Coburg Richtung Süden
20:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Coburg
In Coburg ist es zu einem Brand gekommen. Dabei werden Schadstoffe freigesetzt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Weitere Informationen erhalten Sie Über Radiodurchsagen auf Radio 1
In Coburg ist es zu einem Brand gekommen. Dabei werden Schadstoffe freigesetzt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Weitere Informationen erhalten Sie Über Radiodurchsagen auf Radio 1
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
13.03.2025
2 Meldungen
DE-BY-CO-W141
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Entwarnung: Landesweiter Warntag - Stadt Coburg
11:30
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Dies ist eine Testwarnung! - Stadt Coburg" vom 13.03.2025 11:00:01 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
ENTWARNUNG: Der Probealarm im Rahmen des bayernweiten Warntages ist beendet. Es bestand keine Gefahr.
ENTWARNUNG: Der Probealarm im Rahmen des bayernweiten Warntages ist beendet. Es bestand keine Gefahr.
Es besteht keine Gefahr.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Dies ist eine Testwarnung! - Stadt Coburg
11:00
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Am Donnerstag, 13. März, findet von 11 Uhr an ein bayernweiter Warntag statt. Kommunen und Freistaat werden ihn nutzen, um die verschiedenen Warnsysteme zu testen. Diese Meldung ist Teil dieses Probealarms. Weitere Informationen zum Warntag und zum Katastrophenschutz finden Sie unter www.coburg.de/kastastrophenschutz.
Es besteht keine Gefahr.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
01.12.2024
2 Meldungen
DE-BY-CO-W141
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchgase / Rauchsäule - Stadtbereich Lichtenfels
11:25
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase / Rauchsäule - Stadtbereich Lichtenfels " vom 01.12.2024 08:54:33 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Lichtenfels
Im Stadtbereich Lichtenfels kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Lichtenfels
Im Stadtbereich Lichtenfels kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Rauchgase / Rauchsäule - Stadtbereich Lichtenfels
08:54
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Lichtenfels
Im Stadtbereich Lichtenfels kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Im Stadtbereich Lichtenfels kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
05.08.2024
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Oeslau - Stadt Rödental
08:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Oeslau - Stadt Rödental" vom 02.08.2024 19:10:11 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zur Abkochanordnung vom 29.07.2024 des Landratsamtes Coburg für die zentrale Trinkwasserversorgung in Oeslau - Stadt Rödental. Die Warnung ist für alle Bereiche/Straßen in Oeslau komplett aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zur Abkochanordnung vom 29.07.2024 des Landratsamtes Coburg für die zentrale Trinkwasserversorgung in Oeslau - Stadt Rödental. Die Warnung ist für alle Bereiche/Straßen in Oeslau komplett aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
02.08.2024
2 Meldungen
DE-BY-CO-W141
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Oeslau - Stadt Rödental
19:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Knapp eine Woche, nachdem der Landkreis Coburg ein Abkochgebot für den Stadtteil
Oeslau erlassen hat, kann für den Großteil Entwarnung gegeben werden.
Weiterhin vom Abkochgebot betroffen sind folgende Straßen:
Langer Rain 14 – 25
Danziger Str. 3, 4, 6, 8
Pommernweg 2 – 5
Ostlandstr. 1
Das Trinkwasser kann mit Ausnahme der oben genannten Straßen, in denen eine Chlorung
erforderlich ist, wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Die weiterhin betroffenen Haushalte wurden gesondert informiert. Das Abkochgebot gilt, bis
dieses durch das Gesundheitsamt aufgehoben wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden
über das weitere Vorgehen über die Homepage der Stadtwerke Rödental sowie über die
Medien informiert.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger auch um die Weitergabe dieser Information an
Haushaltsmitglieder und Nachbarn.
Ihre Stadtwerke Rödental
Oeslau erlassen hat, kann für den Großteil Entwarnung gegeben werden.
Weiterhin vom Abkochgebot betroffen sind folgende Straßen:
Langer Rain 14 – 25
Danziger Str. 3, 4, 6, 8
Pommernweg 2 – 5
Ostlandstr. 1
Das Trinkwasser kann mit Ausnahme der oben genannten Straßen, in denen eine Chlorung
erforderlich ist, wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Die weiterhin betroffenen Haushalte wurden gesondert informiert. Das Abkochgebot gilt, bis
dieses durch das Gesundheitsamt aufgehoben wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden
über das weitere Vorgehen über die Homepage der Stadtwerke Rödental sowie über die
Medien informiert.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger auch um die Weitergabe dieser Information an
Haushaltsmitglieder und Nachbarn.
Ihre Stadtwerke Rödental
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Entwarnung: Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau - Theisau (Stadt Burgkuntsadt)
11:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau - Theisau (Stadt Burgkuntsadt)" vom 25.07.2024 08:54:48 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
LICHTENFELS (25.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
LICHTENFELS (25.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
29.07.2024
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DE-BY-CO-W141
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Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Oeslau - Stadt Rödental
13:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Coburg, 29.07.2024: Auf Grund einer Belastung mit coliformen Bakterien wurde durch das Landratsamt Coburg ein Abkochgebot für einen Teilbereich des Rödentaler Stadtteils Oeslau erlassen.
Betroffen sind die folgenden Straßen:
Komplette hintere Schalkauer Straße, Eichenweg, Martin-Luther-Straße, Am Steinbruch, Branigleite, Birkenweg, St. Hedwig-Straße, St. Joseph-Straße, Lärchenweg, Langer Rain, Pommernweg, Krautäcker, Ostpreußenstraße, Danziger Straße, Dresdner Platz, Leipziger Straße, Königsberger Straße, Magdeburger Straße, Berliner Straße, Stettiner Straße, Gothaer Straße, Brandenburger Straße, Ostlandstraße, Banater Weg, Schlesierstraße, Sandleite, Sudetenstraße, Thüringer Straße, Sonneberger Straße, Bürgermeister Ferdinand Fischer Straße, Dockenäcker
Folgenden Anweisungen sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zur Aufhebung durch das Landratsamt Coburg.
Betroffen sind die folgenden Straßen:
Komplette hintere Schalkauer Straße, Eichenweg, Martin-Luther-Straße, Am Steinbruch, Branigleite, Birkenweg, St. Hedwig-Straße, St. Joseph-Straße, Lärchenweg, Langer Rain, Pommernweg, Krautäcker, Ostpreußenstraße, Danziger Straße, Dresdner Platz, Leipziger Straße, Königsberger Straße, Magdeburger Straße, Berliner Straße, Stettiner Straße, Gothaer Straße, Brandenburger Straße, Ostlandstraße, Banater Weg, Schlesierstraße, Sandleite, Sudetenstraße, Thüringer Straße, Sonneberger Straße, Bürgermeister Ferdinand Fischer Straße, Dockenäcker
Folgenden Anweisungen sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zur Aufhebung durch das Landratsamt Coburg.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
25.07.2024
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1 Meldungen
Allgemein
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Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau - Theisau (Stadt Burgkuntsadt)
08:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
LICHTENFELS (25.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
19.07.2024
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung des Stadtteils Stublang - Bad Staffelstein, Stadtteil Stublang
13:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung des Stadtteils Stublang ab 27.06.24 - Bad Staffelstein, Stadtteil Stublang" vom 27.06.2024 13:49:12 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
17.07.2024
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Ortsteile von Lichtenfels, Bad Staffelstein und Itzgrund
14:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Ortsteile von Lichtenfels, Bad Staffelstein und Itzgrund" vom 08.07.2024 15:55:26 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung Gemeinden Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof, Zilgendorf und Kloster Banz und im Landkreis Coburg in der Gemeinde Itzgrund die Ortsteile Lahm, Pülsdorf und Herreth.
LICHTENFELS (08.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In den oben genannten durch die Banzer Gruppe versorgten Ortschaften darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Betreiber
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels und das Landratsamt Coburg ordnen als zuständige Behörden erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung Gemeinden Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof, Zilgendorf und Kloster Banz und im Landkreis Coburg in der Gemeinde Itzgrund die Ortsteile Lahm, Pülsdorf und Herreth.
LICHTENFELS (08.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In den oben genannten durch die Banzer Gruppe versorgten Ortschaften darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Betreiber
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels und das Landratsamt Coburg ordnen als zuständige Behörden erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
08.07.2024
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Ortsteile von Lichtenfels, Bad Staffelstein und Itzgrund
15:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung Gemeinden Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof, Zilgendorf und Kloster Banz und im Landkreis Coburg in der Gemeinde Itzgrund die Ortsteile Lahm, Pülsdorf und Herreth.
LICHTENFELS (08.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In den oben genannten durch die Banzer Gruppe versorgten Ortschaften darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Betreiber
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels und das Landratsamt Coburg ordnen als zuständige Behörden erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
LICHTENFELS (08.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In den oben genannten durch die Banzer Gruppe versorgten Ortschaften darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Betreiber
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels und das Landratsamt Coburg ordnen als zuständige Behörden erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
27.06.2024
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung des Stadtteils Stublang ab 27.06.24 - Bad Staffelstein, Stadtteil Stublang
13:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
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