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Letzte Aktualisierung: 20.06.2026 14:04:15
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20.06.2026
1 Meldungen
DE-RP-EMS-W248
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Entwarnung: Extremhochwasser (Fluss) - Anliegergemeinden der Dörsbach
00:20
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Anliegergemeinden der Dörsbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Extremhochwasser (Fluss) - Anliegergemeinden der Dörsbach" vom 20.06.2026 00:17:06 gesendet durch Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises. Die Warnung ist aufgehoben.
Am Dörsbach wurde ein schnell und stark steigender Flusspegel gemeldet.
Betreten Sie keinesfalls überflutete Räume oder Flächen!
Eine ständige Übersicht über die Wasserstände erhalten Sie unter www.hochwasser.rlp.de oder im SWR Teletext 801ff.
Sollte bereits Wasser in Ihr Haus eingedrungen sein, meiden Sie unbedingt tiefergelegene Räume!
In besonders exponierten Lagen ist eine Evakuierung nicht ausgeschlossen. Die Ritterspiele in Katzenelnbogen werden für heute abgesagt. Das Zeltlager wird derzeit geräumt.
Durch das Hochwasser können Sie ggfs. Ihr Haus nicht mehr verlassen.
Helfen Sie auch Ihren Nachbarn und pflegebedürftigen Personen.
Vermeiden Sie im betroffenen Gebiet Autofahrten.
Am Dörsbach wurde ein schnell und stark steigender Flusspegel gemeldet.
Betreten Sie keinesfalls überflutete Räume oder Flächen!
Eine ständige Übersicht über die Wasserstände erhalten Sie unter www.hochwasser.rlp.de oder im SWR Teletext 801ff.
Sollte bereits Wasser in Ihr Haus eingedrungen sein, meiden Sie unbedingt tiefergelegene Räume!
In besonders exponierten Lagen ist eine Evakuierung nicht ausgeschlossen. Die Ritterspiele in Katzenelnbogen werden für heute abgesagt. Das Zeltlager wird derzeit geräumt.
Durch das Hochwasser können Sie ggfs. Ihr Haus nicht mehr verlassen.
Helfen Sie auch Ihren Nachbarn und pflegebedürftigen Personen.
Vermeiden Sie im betroffenen Gebiet Autofahrten.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
19.06.2026
1 Meldungen
DE-RP-EMS-W248
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Extremhochwasser (Fluss) - Anliegergemeinden der Dörsbach
20:52
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Anliegergemeinden der Dörsbach
Am Dörsbach wurde ein schnell und stark steigender Flusspegel gemeldet.
Betreten Sie keinesfalls überflutete Räume oder Flächen!
Eine ständige Übersicht über die Wasserstände erhalten Sie unter www.hochwasser.rlp.de oder im SWR Teletext 801ff.
Sollte bereits Wasser in Ihr Haus eingedrungen sein, meiden Sie unbedingt tiefergelegene Räume!
In besonders exponierten Lagen ist eine Evakuierung nicht ausgeschlossen. Die Ritterspiele in Katzenelnbogen werden für heute abgesagt. Das Zeltlager wird derzeit geräumt.
Durch das Hochwasser können Sie ggfs. Ihr Haus nicht mehr verlassen.
Helfen Sie auch Ihren Nachbarn und pflegebedürftigen Personen.
Vermeiden Sie im betroffenen Gebiet Autofahrten.
Betreten Sie keinesfalls überflutete Räume oder Flächen!
Eine ständige Übersicht über die Wasserstände erhalten Sie unter www.hochwasser.rlp.de oder im SWR Teletext 801ff.
Sollte bereits Wasser in Ihr Haus eingedrungen sein, meiden Sie unbedingt tiefergelegene Räume!
In besonders exponierten Lagen ist eine Evakuierung nicht ausgeschlossen. Die Ritterspiele in Katzenelnbogen werden für heute abgesagt. Das Zeltlager wird derzeit geräumt.
Durch das Hochwasser können Sie ggfs. Ihr Haus nicht mehr verlassen.
Helfen Sie auch Ihren Nachbarn und pflegebedürftigen Personen.
Vermeiden Sie im betroffenen Gebiet Autofahrten.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
11.04.2026
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 11.04.2026 12:07:12 gesendet durch Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland. Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
12.03.2026
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Gefahrenmitteilung
2 Meldungen
Entwarnung: Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Landkreis Miesbach
11:44
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Miesbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Landkreis Miesbach" vom 12.03.2026 11:14:43 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Landkreis Miesbach
11:14
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Miesbach
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
16.02.2026
1 Meldungen
DE-BY-AN-W166
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Entwarnung: Rezatparkplatz wegen Hochwasser gesperrt - Stadt Ansbach
09:02
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Ansbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rezatparkplatz wegen Hochwasser gesperrt - Stadt Ansbach" vom 11.02.2026 20:52:39 gesendet durch Integrierte Leitstelle Ansbach. Die Warnung ist aufgehoben.
Der Rezatparkplatz (Rezatwiese Ost/Mitte/West) muss umgehend wegen akuter Überschwemmungsgefahr geräumt werden.
Alle Fahrzeughalter sind angehalten ihre dort geparkten Fahrzeuge sofort zu entfernen!!
Der Rezatparkplatz (Rezatwiese Ost/Mitte/West) muss umgehend wegen akuter Überschwemmungsgefahr geräumt werden.
Alle Fahrzeughalter sind angehalten ihre dort geparkten Fahrzeuge sofort zu entfernen!!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
10.01.2026
3 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 10.01.2026 12:06:25 gesendet durch Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland. Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
DE-SH-HL-SE103
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser Innenstadt, Travemünde und Priwall - Lübeck
11:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Lübeck
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser Innenstadt, Travemünde und Priwall - Lübeck" vom 09.01.2026 16:58:09 gesendet durch Leitstelle Lübeck. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit stark steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt, Travemünde und Priwall!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 09.01.2026 gegen 22:00 Uhr einen Höchststand von 1,20 m über Normalnull und am 10.01.2026 im Tagesverlauf von 1,10.m über Normalnull erreichen.
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit stark steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt, Travemünde und Priwall!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 09.01.2026 gegen 22:00 Uhr einen Höchststand von 1,20 m über Normalnull und am 10.01.2026 im Tagesverlauf von 1,10.m über Normalnull erreichen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
09.01.2026
2 Meldungen
DE-SH-HL-SE103
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Hochwasser Innenstadt, Travemünde und Priwall - Lübeck
16:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Lübeck
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit stark steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt, Travemünde und Priwall!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 09.01.2026 gegen 22:00 Uhr einen Höchststand von 1,20 m über Normalnull und am 10.01.2026 im Tagesverlauf von 1,10.m über Normalnull erreichen.
Es besteht Hochwassergefahr mit stark steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt, Travemünde und Priwall!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 09.01.2026 gegen 22:00 Uhr einen Höchststand von 1,20 m über Normalnull und am 10.01.2026 im Tagesverlauf von 1,10.m über Normalnull erreichen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
Hochwasser Innenstadt, Travemünde und Priwall - Lübeck
11:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Lübeck
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit stark steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt, Travemünde und Priwall!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 09.01.2026 gegen 22:00 Uhr einen Höchststand von 1,05 m über Normalnull erreichen.
Es besteht Hochwassergefahr mit stark steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt, Travemünde und Priwall!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 09.01.2026 gegen 22:00 Uhr einen Höchststand von 1,05 m über Normalnull erreichen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
02.01.2026
5 Meldungen
DE-HH-HH-SE033
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Sturmflut um 02:35 Uhr (02.01.) zw. +3,6 und +4,1 üb. NHN - Hamburger Elbgebiet
04:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hamburger Elbgebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sturmflut um 02:35 Uhr (02.01.) zw. +3,6 und +4,1 üb. NHN - Hamburger Elbgebiet" vom 01.01.2026 15:19:18 gesendet durch Lagezentrum Polizei Hamburg, Behörde für Inneres und Sport. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag.
Der Hochwasserscheitel wird am Freitag, den 02.01.2026, gegen 02:35 Uhr, am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von +3,6 bis 4,1 Metern über Normalhöhennull, das entspricht 1,50 Meter bis 2,00 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Alle Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag.
Der Hochwasserscheitel wird am Freitag, den 02.01.2026, gegen 02:35 Uhr, am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von +3,6 bis 4,1 Metern über Normalhöhennull, das entspricht 1,50 Meter bis 2,00 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Alle Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten!
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete!
Sichern Sie tiefer gelegene Gebäude vor dem Hochwasser!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten!
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete!
Sichern Sie tiefer gelegene Gebäude vor dem Hochwasser!
DE-HH-HH-W240
4 Meldungen
Gefahreninformation
4 Meldungen
Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet
04:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hamburger Elbegebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet" vom 01.01.2026 14:24:19 gesendet durch Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Hamburger Elbegebiet: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 03:20
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Hamburger Elbegebiet: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 03:20
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Elbegebiet
03:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Elbegebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Elbegebiet" vom 01.01.2026 13:50:48 gesendet durch Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Elbegebiet: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 02:09
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Elbegebiet: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 02:09
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Wesergebiet
01:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Wesergebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Wesergebiet" vom 01.01.2026 13:37:56 gesendet durch Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Wesergebiet: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 00:45
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Wesergebiet: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 00:45
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Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste
01:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Nordfriesische Küste
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste" vom 01.01.2026 13:43:20 gesendet durch Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 00:10
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 00:10
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01.01.2026
7 Meldungen
DE-HH-HH-W240
6 Meldungen
Gefahreninformation
6 Meldungen
Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Ostfriesische Küste
23:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ostfriesische Küste
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Ostfriesische Küste" vom 01.01.2026 13:27:11 gesendet durch Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der ostfriesischen Küste: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 01.01.2026 22:47
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der ostfriesischen Küste: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 01.01.2026 22:47
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Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet
14:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hamburger Elbegebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Hamburger Elbegebiet: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 03:20
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Warnung vor einer Sturmflut - Elbegebiet
13:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Elbegebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Elbegebiet: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 02:09
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Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste
13:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Nordfriesische Küste
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 bis 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 00:10
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Warnung vor einer Sturmflut - Wesergebiet
13:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Wesergebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Wesergebiet: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 02.01.2026 00:45
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Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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Warnung vor einer Sturmflut - Ostfriesische Küste
13:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ostfriesische Küste
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der ostfriesischen Küste: In der Nacht von Donnerstag zu Freitag wird das Hochwasser 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten. Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr. Die Warnung gilt voraussichtlich bis: 01.01.2026 22:47
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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DE-HH-HH-SE033
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Sturmflut um 02:35 Uhr (02.01.) zw. +3,6 und +4,1 üb. NHN - Hamburger Elbgebiet
15:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hamburger Elbgebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag.
Der Hochwasserscheitel wird am Freitag, den 02.01.2026, gegen 02:35 Uhr, am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von +3,6 bis 4,1 Metern über Normalhöhennull, das entspricht 1,50 Meter bis 2,00 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Alle Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Der Hochwasserscheitel wird am Freitag, den 02.01.2026, gegen 02:35 Uhr, am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von +3,6 bis 4,1 Metern über Normalhöhennull, das entspricht 1,50 Meter bis 2,00 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Alle Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten!
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete!
Sichern Sie tiefer gelegene Gebäude vor dem Hochwasser!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten!
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete!
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12.12.2025
1 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda
22:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Sömmerda
Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
Die bisher gültige Allgemeinverfügung vom 22.10.2025 wurde am 09.12.2025 geändert. Die Änderungen betreffen die unten benannten Orte. Für alle anderen Bereiche ist die Allgemeinverfügung aufgehoben, die Handlungsempfehlungen müssen dort nicht beachtet werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
Die bisher gültige Allgemeinverfügung vom 22.10.2025 wurde am 09.12.2025 geändert. Die Änderungen betreffen die unten benannten Orte. Für alle anderen Bereiche ist die Allgemeinverfügung aufgehoben, die Handlungsempfehlungen müssen dort nicht beachtet werden.
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Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden.
Seit 09.12.2025 gilt eine angepasste Allgemeinverfügung.
Eine generelle Aufstallung gilt seit dem nur noch in den Orten Luthersborn, Kleinneuhausen, Großneuhausen und Ollendorf.
Die Untersagung von Veranstaltungen zu Ausstellung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln wurde aufgehoben.
Der Landkreis Sömmerda hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 09. Dezember 2025 in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts (https://spweb.lra-soemmerda.de/Seiten/Bekanntmachungen.aspx) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden.
Seit 09.12.2025 gilt eine angepasste Allgemeinverfügung.
Eine generelle Aufstallung gilt seit dem nur noch in den Orten Luthersborn, Kleinneuhausen, Großneuhausen und Ollendorf.
Die Untersagung von Veranstaltungen zu Ausstellung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln wurde aufgehoben.
Der Landkreis Sömmerda hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 09. Dezember 2025 in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts (https://spweb.lra-soemmerda.de/Seiten/Bekanntmachungen.aspx) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden
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