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Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
12.03.2026
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Gefahrenmitteilung
2 Meldungen
Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Kreisfreie Stadt Rosenheim
11:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreisfreie Stadt Rosenheim
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Landkreis Miesbach
11:14
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Miesbach
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
05.03.2026
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Gemeinde Bruckmühl
12:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Bruckmühl
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Gemeinde Bruckmühl" vom 05.03.2026 11:45:43 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung!
Entwarnung!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Gemeinde Bruckmühl
11:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Bruckmühl
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich Bruckmühl ereignet sich derzeit ein Großbrand mit starker Rauchentwicklung.
Im Bereich Bruckmühl ereignet sich derzeit ein Großbrand mit starker Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
24.02.2026
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Gefahrendurchsage
2 Meldungen
Entwarnung: Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Au - Bad Feilnbach
15:06
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Au - Bad Feilnbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Au - Bad Feilnbach" vom 24.02.2026 10:02:00 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Der Brand wurde vollständig gelöscht.
Der Brand wurde vollständig gelöscht.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Au - Bad Feilnbach
10:02
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Au - Bad Feilnbach
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich Au - Bad Feilnbach ereignet sich seit 09:40 Uhr ein Großbrand mit starker Rauchentwicklung.
Im Bereich Au - Bad Feilnbach ereignet sich seit 09:40 Uhr ein Großbrand mit starker Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
31.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Halfing
00:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Halfing
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Halfing" vom 31.10.2025 00:48:01 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Brandes kommt es im Ortsbereich von Halfing zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund eines Brandes kommt es im Ortsbereich von Halfing zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
30.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Halfing
23:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Halfing
Aufgrund eines Brandes kommt es im Ortsbereich von Halfing zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
23.10.2025
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Gefahrenmitteilung
2 Meldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung im Ortsbereich von Aschau i. Chiemgau - Aschau im Chiemgau
05:53
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Aschau im Chiemgau
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung im Ortsbereich von Aschau i. Chiemgau - Aschau im Chiemgau" vom 23.10.2025 04:43:36 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Brandes kommt es im gesamten Ortsbereich von Aschau i. Chiemgau zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund eines Brandes kommt es im gesamten Ortsbereich von Aschau i. Chiemgau zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Starke Rauchentwicklung im Ortsbereich von Aschau i. Chiemgau - Aschau im Chiemgau
04:43
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Aschau im Chiemgau
Aufgrund eines Brandes kommt es im gesamten Ortsbereich von Aschau i. Chiemgau zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
05.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung Ortsbereich Nußdorf a. Inn - Nußdorf am Inn
01:27
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Nußdorf am Inn
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung Ortsbereich Nußdorf a. Inn - Nußdorf am Inn" vom 04.10.2025 23:34:46 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Brandes kommt es im Ortsbereich von Nußdorf am Inn zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund eines Brandes kommt es im Ortsbereich von Nußdorf am Inn zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und meiden sie den Gefahrenbereich.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
04.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Starke Rauchentwicklung Ortsbereich Nußdorf a. Inn - Nußdorf am Inn
23:34
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Nußdorf am Inn
Aufgrund eines Brandes kommt es im Ortsbereich von Nußdorf am Inn zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und meiden sie den Gefahrenbereich.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
16.08.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: VeranstaltungsUNTERBRECHUNG wegen (drohendem) Unwetter - Stadt Bad Aibling - Ortsteil Mietraching
00:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "VeranstaltungsUNTERBRECHUNG wegen (drohendem) Unwetter - Stadt Bad Aibling - Ortsteil Mietraching" vom 15.08.2025 23:53:43 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Gewitterzelle hat sich glücklicherweise kurz vor Bad Aibling aufgelöst.
Es besteht keine Gefahr mehr.
Die Gewitterzelle hat sich glücklicherweise kurz vor Bad Aibling aufgelöst.
Es besteht keine Gefahr mehr.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Suchen Sie geschützte Orte auf, an denen Sie nicht von Hagel getroffen werden können.
Meiden Sie den Aufenthalt im Freien. Halten Sie Abstand zu Bäumen, Türmen und Masten. Halten Sie mindesten 20 m Abstand zu Hochspannungsleitungen. Achten Sie auf herumfliegende Gegenstände.
Suchen Sie Schutz in Ihren Fahrzeugen.
Signalisieren Sie durch das Einschalten der Warnblinkanlage, dass noch Platz in Ihrem Fahrzeug vorhanden ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Suchen Sie geschützte Orte auf, an denen Sie nicht von Hagel getroffen werden können.
Meiden Sie den Aufenthalt im Freien. Halten Sie Abstand zu Bäumen, Türmen und Masten. Halten Sie mindesten 20 m Abstand zu Hochspannungsleitungen. Achten Sie auf herumfliegende Gegenstände.
Suchen Sie Schutz in Ihren Fahrzeugen.
Signalisieren Sie durch das Einschalten der Warnblinkanlage, dass noch Platz in Ihrem Fahrzeug vorhanden ist.
15.08.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
VeranstaltungsUNTERBRECHUNG wegen (drohendem) Unwetter - Stadt Bad Aibling - Ortsteil Mietraching
23:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund eines (drohenden) Unwetters wird die Veranstaltung ECHELON mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres UNTERBROCHEN.
Weitere Informationen folgen.
Aufgrund eines (drohenden) Unwetters wird die Veranstaltung ECHELON mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres UNTERBROCHEN.
Weitere Informationen folgen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Suchen Sie geschützte Orte auf, an denen Sie nicht von Hagel getroffen werden können.
Meiden Sie den Aufenthalt im Freien. Halten Sie Abstand zu Bäumen, Türmen und Masten. Halten Sie mindesten 20 m Abstand zu Hochspannungsleitungen. Achten Sie auf herumfliegende Gegenstände.
Suchen Sie Schutz in Ihren Fahrzeugen.
Signalisieren Sie durch das Einschalten der Warnblinkanlage, dass noch Platz in Ihrem Fahrzeug vorhanden ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Suchen Sie geschützte Orte auf, an denen Sie nicht von Hagel getroffen werden können.
Meiden Sie den Aufenthalt im Freien. Halten Sie Abstand zu Bäumen, Türmen und Masten. Halten Sie mindesten 20 m Abstand zu Hochspannungsleitungen. Achten Sie auf herumfliegende Gegenstände.
Suchen Sie Schutz in Ihren Fahrzeugen.
Signalisieren Sie durch das Einschalten der Warnblinkanlage, dass noch Platz in Ihrem Fahrzeug vorhanden ist.
14.08.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern im Lkr. Miesbach - Landkreis Miesbach
18:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern im Lkr. Miesbach - Landkreis Miesbach" vom 14.08.2025 18:15:30 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreise Miesbach informiert:
In den kommenden Tagen herrscht eine hohe Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht im Landkreis Miesbach ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Der Landkreise Miesbach informiert:
In den kommenden Tagen herrscht eine hohe Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht im Landkreis Miesbach ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
13.08.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern im Lkr. Miesbach - Landkreis Miesbach
11:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreise Miesbach informiert:
In den kommenden Tagen herrscht eine hohe Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht im Landkreis Miesbach ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
In den kommenden Tagen herrscht eine hohe Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht im Landkreis Miesbach ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
27.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim
06:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 22.06.2025 10:47:23 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
22.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim
10:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
05.05.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
08:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim" vom 05.05.2025 08:50:28 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
30.04.2025
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
18:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim
13:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
21.04.2025
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DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach, Stadt und Landkreis Rosenheim
17:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach, Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 15.04.2025 14:28:47 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
15.04.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach, Stadt und Landkreis Rosenheim
14:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
14.04.2025
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DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Anhaltend hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Rosenheim - Landkreis Rosenheim
11:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Aufgrund der anhaltend hohen Waldbrandgefahr (derzeit Stufe 3 von 5) und der bereits aufgetretenen Brände in den letzten Tagen, bitten wir die Bevölkerung entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Aufgrund der anhaltend hohen Waldbrandgefahr (derzeit Stufe 3 von 5) und der bereits aufgetretenen Brände in den letzten Tagen, bitten wir die Bevölkerung entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
11.03.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern in den Lkr. Miesbach u - Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim
07:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern in den Lkr. Miesbach u - Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim" vom 11.03.2025 07:30:13 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht eine hohe Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht eine hohe Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
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