Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Für wen ist was?
Für wen ist was?
🏠
Bevölkerung & Presse
Orientierung: Was warnt die Behörde gerade? Wo gilt eine Meldung?
- Aktuelle Lage – Tages-Lagebild
- Warnungsliste
- Auswertung – Kalender & Zeitraum
- Verhalten bei Warnungen
Kostenfrei · Maßgeblich: NINA / warnung.bund.de
🛡️
BOS & Fachinteressierte
Lagebild, Filter und Auswertung – ergänzend zur Einsatzlage.
- Zeitraum & Region – Filter, Hotspots, Verlauf
- Kalendertag mit Lagebild & Index
- Statistiken & Hotspots im Browser
Kostenfrei · ersetzt keine Führungssoftware
📋
Archiv-Recherche
Archiv durchsuchen und lesen – ohne Massenexport.
- Recherche nach Tag, Gebiet und Stichwort
- Einzel-PDF begrenzt · CSV/JSON gesperrt
- Zur Recherche
Kostenfrei lesen · Anti-Scraping aktiv
Automatische Aktualisierung
Bereit
Letzte Aktualisierung: 25.08.2026 19:44:20
Spalten ein-/ausblenden:
Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
05.07.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 05.07.2025 12:06:21 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
20.06.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Groß Berkel
15:31
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Groß Berkel" vom 20.06.2025 15:30:39 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Es gibt keine starke Rauchentwicklung mehr durch das Brandereignis.
Es gibt keine starke Rauchentwicklung mehr durch das Brandereignis.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Groß Berkel
10:49
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Großbrand im Bereich Groß Berkel kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
11.06.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchentwicklung durch Wohnhausbrand - Hasperde
21:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung durch Wohnhausbrand - Hasperde" vom 11.06.2025 19:10:33 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Brand im Ortsgebiet Hasperde kommt es zu einer Rauchentwicklung im diesem Bereich.
Durch einen Brand im Ortsgebiet Hasperde kommt es zu einer Rauchentwicklung im diesem Bereich.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Rauchentwicklung durch Wohnhausbrand - Hasperde
19:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Brand im Ortsgebiet Hasperde kommt es zu einer Rauchentwicklung im diesem Bereich.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
21.05.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - Stadtoldendorf
13:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - Stadtoldendorf" vom 21.05.2025 11:13:31 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Es besteht keine Gefahr mehr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr mehr für die Bevölkerung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - Stadtoldendorf
11:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch ein Brandereignis kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
07.04.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchentwicklung durch Großbrand - Klein Berkel
07:23
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung durch Großbrand - Klein Berkel" vom 07.04.2025 07:17:13 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Großbrand kommt es zu einer starken Rauchentwicklung in und um Klein Berkel
Durch einen Großbrand kommt es zu einer starken Rauchentwicklung in und um Klein Berkel
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Rauchentwicklung durch Großbrand - Klein Berkel
03:23
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Großbrand kommt es zu einer starken Rauchentwicklung in und um Klein Berkel
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
05.04.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 05.04.2025 12:06:16 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
17.03.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - Stadtgebiet Hameln
16:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - Stadtgebiet Hameln" vom 17.03.2025 15:18:25 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch ein Brandereignis kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Durch ein Brandereignis kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - Stadtgebiet Hameln
15:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch ein Brandereignis kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
04.01.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 04.01.2025 12:06:06 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
13.12.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung und Ascheniederschlag im Ortsteil Holzhausen - 31812 Bad Pyrmont Ortsteil Holzhausen
19:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung und Ascheniederschlag im Ortsteil Holzhausen - 31812 Bad Pyrmont Ortsteil Holzhausen" vom 13.12.2024 17:16:10 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch ein Feuer in der Stadt Lügde kommt zu Beeinträchtigungen durch Rauch und Ascheniederschläge. Anwohner werden gebeten Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Durch ein Feuer in der Stadt Lügde kommt zu Beeinträchtigungen durch Rauch und Ascheniederschläge. Anwohner werden gebeten Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Es besteht keine Gefahr.
Starke Rauchentwicklung und Ascheniederschlag im Ortsteil Holzhausen - 31812 Bad Pyrmont Ortsteil Holzhausen
17:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch ein Feuer in der Stadt Lügde kommt zu Beeinträchtigungen durch Rauch und Ascheniederschläge. Anwohner werden gebeten Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Es besteht keine Gefahr.
05.10.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 05.10.2024 12:06:19 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
06.07.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 06.07.2024 12:11:43 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
06.06.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - 31863 Coppenbrügge
12:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - 31863 Coppenbrügge" vom 06.06.2024 12:17:10 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch ein Brandereignis kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Durch ein Brandereignis kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - 31863 Coppenbrügge
12:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch ein Brandereignis kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
06.04.2024
1 Meldungen
DE-NI-HM-W214
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 06.04.2024 12:06:32 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Seite 2 von 5 (112 Einträge gesamt)
Lädt...
Aktualisiere Warnungen...