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Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
10.04.2024
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern in den Lkr. Miesbach u - Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim
07:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern in den Lkr. Miesbach und Rosenheim - Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim" vom 05.04.2024 11:00:39 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
05.04.2024
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern in den Lkr. Miesbach und Rosenheim - Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern - Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim
10:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
14.03.2024
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 14.03.2024 11:00:16 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
23.01.2024
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Glatteis aufgrund überfrierender Nässe, bitte um Vorsicht im Straßenve - nördlicher Landkreis Rosenheim
11:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Glatteis aufgrund überfrierender Nässe, bitte um Vorsicht im Straßenverkehr - nördlicher Landkreis Rosenheim " vom 23.01.2024 07:23:50 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Aufgrund von überfrierender Nässe wird die Bevölkerung gebeten die Geschwindigkeit im Straßenverkehr den Witterungsverhältnissen anzupassen. Wegen der Glätte bitten wir um erhöhte Vorsicht.
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Aufgrund von überfrierender Nässe wird die Bevölkerung gebeten die Geschwindigkeit im Straßenverkehr den Witterungsverhältnissen anzupassen. Wegen der Glätte bitten wir um erhöhte Vorsicht.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Glatteis aufgrund überfrierender Nässe, bitte um Vorsicht im Straßenverkehr - nördlicher Landkreis Rosenheim
07:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Aufgrund von überfrierender Nässe wird die Bevölkerung gebeten die Geschwindigkeit im Straßenverkehr den Witterungsverhältnissen anzupassen. Wegen der Glätte bitten wir um erhöhte Vorsicht.
Aufgrund von überfrierender Nässe wird die Bevölkerung gebeten die Geschwindigkeit im Straßenverkehr den Witterungsverhältnissen anzupassen. Wegen der Glätte bitten wir um erhöhte Vorsicht.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
06.12.2023
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gefahr durch starken Schneefall und Schneebruch - Landkreise Rosenheim und Miesbach, kreisfreie Stadt Rosenheim
11:09
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahr durch starken Schneefall und Schneebruch - Landkreise Rosenheim und Miesbach, kreisfreie Stadt Rosenheim" vom 02.12.2023 12:21:56 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Achtung: Meiden Sie unter allen Umständen Wälder und einzelne Baumgruppen! Durch den Schneebruch besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie wenn möglich weiterhin Zuhause!
Die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim informieren:
Aufgrund der anhaltend starken Schneefälle bitten wir die Bevölkerung vorerst Zuhause zu bleiben.
Es herrscht Gefahr aufgrund von Glätte und Schneebruch.
Vermeiden Sie unnötige Autofahrten und den Aufenthalt im Freien.
Achtung: Meiden Sie unter allen Umständen Wälder und einzelne Baumgruppen! Durch den Schneebruch besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie wenn möglich weiterhin Zuhause!
Die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim informieren:
Aufgrund der anhaltend starken Schneefälle bitten wir die Bevölkerung vorerst Zuhause zu bleiben.
Es herrscht Gefahr aufgrund von Glätte und Schneebruch.
Vermeiden Sie unnötige Autofahrten und den Aufenthalt im Freien.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Meiden Sie sehr große Räume wie zum Beispiel Hallen, in denen das Dach nicht durch Säulen gestützt wird.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Meiden Sie Wälder und einzelne Baumgruppen! Es besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie Zuhause!
Meiden Sie sehr große Räume wie zum Beispiel Hallen, in denen das Dach nicht durch Säulen gestützt wird.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Meiden Sie Wälder und einzelne Baumgruppen! Es besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie Zuhause!
02.12.2023
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Gefahr durch starken Schneefall und Schneebruch - Landkreise Rosenheim und Miesbach, kreisfreie Stadt Rosenheim
12:21
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Achtung: Meiden Sie unter allen Umständen Wälder und einzelne Baumgruppen! Durch den Schneebruch besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie wenn möglich weiterhin Zuhause!
Die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim informieren:
Aufgrund der anhaltend starken Schneefälle bitten wir die Bevölkerung vorerst Zuhause zu bleiben.
Es herrscht Gefahr aufgrund von Glätte und Schneebruch.
Vermeiden Sie unnötige Autofahrten und den Aufenthalt im Freien.
Bleiben Sie wenn möglich weiterhin Zuhause!
Die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim informieren:
Aufgrund der anhaltend starken Schneefälle bitten wir die Bevölkerung vorerst Zuhause zu bleiben.
Es herrscht Gefahr aufgrund von Glätte und Schneebruch.
Vermeiden Sie unnötige Autofahrten und den Aufenthalt im Freien.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Meiden Sie sehr große Räume wie zum Beispiel Hallen, in denen das Dach nicht durch Säulen gestützt wird.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Meiden Sie Wälder und einzelne Baumgruppen! Es besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie Zuhause!
Meiden Sie sehr große Räume wie zum Beispiel Hallen, in denen das Dach nicht durch Säulen gestützt wird.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Meiden Sie Wälder und einzelne Baumgruppen! Es besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie Zuhause!
Gefahr durch starken Schneefall und Schneebruch - Landkreise Rosenheim und Miesbach, kreisfreie Stadt Rosenheim
06:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim informieren:
Aufgrund der anhaltend starken Schneefälle bitten wir die Bevölkerung vorerst Zuhause zu bleiben.
Es herrscht Gefahr aufgrund von Glätte und Schneebruch.
Vermeiden Sie unnötige Autofahrten und den Aufenthalt im Freien.
Aufgrund der anhaltend starken Schneefälle bitten wir die Bevölkerung vorerst Zuhause zu bleiben.
Es herrscht Gefahr aufgrund von Glätte und Schneebruch.
Vermeiden Sie unnötige Autofahrten und den Aufenthalt im Freien.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Meiden Sie sehr große Räume wie zum Beispiel Hallen, in denen das Dach nicht durch Säulen gestützt wird.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Meiden Sie sehr große Räume wie zum Beispiel Hallen, in denen das Dach nicht durch Säulen gestützt wird.
29.07.2023
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchentwicklung durch Großbrand - Aschau im Chiemgau
21:38
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung durch Großbrand - Aschau im Chiemgau" vom 29.07.2023 16:38:18 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Großbrand im Ortsteil Hohenaschau kommt es zu einer starken Rauchentwicklung. Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Aktuell besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Durch einen Großbrand im Ortsteil Hohenaschau kommt es zu einer starken Rauchentwicklung. Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Aktuell besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Rauchentwicklung durch Großbrand - Aschau im Chiemgau
16:38
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Großbrand im Ortsteil Hohenaschau kommt es zu einer starken Rauchentwicklung. Meiden Sie das betroffene Gebiet. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Aktuell besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Aktuell besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
23.06.2023
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
09:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach" vom 19.06.2023 13:37:34 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Deutsche Wetterdienst hat dem Landratsamt die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhü-tung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtli-chen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Der Deutsche Wetterdienst hat dem Landratsamt die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhü-tung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtli-chen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
19.06.2023
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
13:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Deutsche Wetterdienst hat dem Landratsamt die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhü-tung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtli-chen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhü-tung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtli-chen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
08.06.2023
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Brand mit starker Rauchentwicklung - Wasserburg am Inn, Altstadt
14:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand mit starker Rauchentwicklung - Wasserburg am Inn, Altstadt" vom 08.06.2023 08:00:17 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich der Altstadt in Wasserburg am Inn ereignet sich seit ca. 05.30 Uhr ein Wohnhausbrand mit starker Rauchentwicklung.
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich der Altstadt in Wasserburg am Inn ereignet sich seit ca. 05.30 Uhr ein Wohnhausbrand mit starker Rauchentwicklung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bringen Sie Haustiere und Nutzvieh in Gebäude oder Ställe. Stellen Sie deren Versorgung und Betreuung sicher.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
- Meiden Sie großräumig den Bereich um den Schadensort.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bringen Sie Haustiere und Nutzvieh in Gebäude oder Ställe. Stellen Sie deren Versorgung und Betreuung sicher.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
- Meiden Sie großräumig den Bereich um den Schadensort.
Brand mit starker Rauchentwicklung - Wasserburg am Inn, Altstadt
08:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich der Altstadt in Wasserburg am Inn ereignet sich seit ca. 05.30 Uhr ein Wohnhausbrand mit starker Rauchentwicklung.
Im Bereich der Altstadt in Wasserburg am Inn ereignet sich seit ca. 05.30 Uhr ein Wohnhausbrand mit starker Rauchentwicklung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bringen Sie Haustiere und Nutzvieh in Gebäude oder Ställe. Stellen Sie deren Versorgung und Betreuung sicher.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
- Meiden Sie großräumig den Bereich um den Schadensort.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bringen Sie Haustiere und Nutzvieh in Gebäude oder Ställe. Stellen Sie deren Versorgung und Betreuung sicher.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
- Meiden Sie großräumig den Bereich um den Schadensort.
21.03.2023
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gefahrgutaustritt - Hausham, Bahnhof
07:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahrgutaustritt - Hausham, Bahnhof" vom 20.03.2023 20:34:19 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Am Bahnhof Hausham ist Gefahrstoff ausgetreten!
Bitte halten sie Türen und Fenster geschlossen.
Meiden sie den Bereich des Bahnhofs großräumig.
Der Zugverkehr in diesen Bereich ist eingestellt, Schienenersatzverkehr ist eingerichtet.
Am Bahnhof Hausham ist Gefahrstoff ausgetreten!
Bitte halten sie Türen und Fenster geschlossen.
Meiden sie den Bereich des Bahnhofs großräumig.
Der Zugverkehr in diesen Bereich ist eingestellt, Schienenersatzverkehr ist eingerichtet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
20.03.2023
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Gefahrgutaustritt - Hausham, Bahnhof
20:34
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Am Bahnhof Hausham ist Gefahrstoff ausgetreten!
Bitte halten sie Türen und Fenster geschlossen.
Meiden sie den Bereich des Bahnhofs großräumig.
Der Zugverkehr in diesen Bereich ist eingestellt, Schienenersatzverkehr ist eingerichtet.
Bitte halten sie Türen und Fenster geschlossen.
Meiden sie den Bereich des Bahnhofs großräumig.
Der Zugverkehr in diesen Bereich ist eingestellt, Schienenersatzverkehr ist eingerichtet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
09.03.2023
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Landkreis Rosenheim, Landkreis Miesbach und Stadt Rosenheim
11:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Landkreis Rosenheim, Landkreis Miesbach und Stadt Rosenheim" vom 09.03.2023 11:00:01 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Landkreis Rosenheim, Landkreis Miesbach und Stadt Rosenheim
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
09.11.2022
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Bombenfund - Sperrung aufgehoben - Raubling, Ortsteil Pfraundorf
00:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Bombenfund - Sperrung aufgehoben - Raubling, Ortsteil Pfraundorf" vom 09.11.2022 00:07:42 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Bombe ist entschärft.
Es besteht keine Gefahr mehr für die Bevölkerung.
Der Bereich kann wieder betreten werden.
Die Bombe ist entschärft.
Es besteht keine Gefahr mehr für die Bevölkerung.
Der Bereich kann wieder betreten werden.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Die Sperrung ist aufgehoben!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Die Sperrung ist aufgehoben!
Bombenfund - Sperrung aufgehoben - Raubling, Ortsteil Pfraundorf
00:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Bombe ist entschärft.
Es besteht keine Gefahr mehr für die Bevölkerung.
Der Bereich kann wieder betreten werden.
Es besteht keine Gefahr mehr für die Bevölkerung.
Der Bereich kann wieder betreten werden.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Die Sperrung ist aufgehoben!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Die Sperrung ist aufgehoben!
08.11.2022
3 Meldungen
DE-BY-RO-W136
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Bombenfund - Aktualisierung - Raubling, Ortsteil Pfraundorf
23:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Bombe wird nun entschärft.
Wir informieren im Anschluss über die Aufhebung der Sperrung.
Bitte sehen Sie von Anrufen in der Integrierten Leitstelle ab!
Wählen Sie die 112 bzw. 110 nur im Notfall!
Befolgen Sie unbedingt die Weisungen der Einsatzkräfte.
Wir informieren im Anschluss über die Aufhebung der Sperrung.
Bitte sehen Sie von Anrufen in der Integrierten Leitstelle ab!
Wählen Sie die 112 bzw. 110 nur im Notfall!
Befolgen Sie unbedingt die Weisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
In der Gemeindehalle Raubling (Rosenheimer Str. 2, 83064 Raubling) ist eine Notunterkunft eingerichtet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
In der Gemeindehalle Raubling (Rosenheimer Str. 2, 83064 Raubling) ist eine Notunterkunft eingerichtet.
Bombenfund - Aktualisierung - Raubling, Ortsteil Pfraundorf
21:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Entschärfung der Bombe wird voraussichtlich gegen 01:00 Uhr stattfinden.
Wir informieren im Anschluss über die Aufhebung der Sperrung.
Bitte sehen Sie von Anrufen in der Integrierten Leitstelle ab!
Wählen Sie die 112 bzw. 110 nur im Notfall!
Befolgen Sie unbedingt die Weisungen der Einsatzkräfte.
Wir informieren im Anschluss über die Aufhebung der Sperrung.
Bitte sehen Sie von Anrufen in der Integrierten Leitstelle ab!
Wählen Sie die 112 bzw. 110 nur im Notfall!
Befolgen Sie unbedingt die Weisungen der Einsatzkräfte.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
In der Gemeindehalle Raubling (Rosenheimer Str. 2, 83064 Raubling) ist eine Notunterkunft eingerichtet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
In der Gemeindehalle Raubling (Rosenheimer Str. 2, 83064 Raubling) ist eine Notunterkunft eingerichtet.
Bombenfund - Aktualisierung - Raubling, Ortsteil Pfraundorf
20:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es wird nun mit der Evakuierung des betroffenen Gebietes begonnen.
Befolgen Sie unbedingt die Weisungen der Einsatzkräfte.
Befolgen Sie unbedingt die Weisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
In der Gemeindehalle Raubling (Rosenheimer Str. 2, 83064 Raubling) ist eine Notunterkunft eingerichtet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
In der Gemeindehalle Raubling (Rosenheimer Str. 2, 83064 Raubling) ist eine Notunterkunft eingerichtet.
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