Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Für wen ist was?
🏠
Bevölkerung & Presse
Orientierung: Was warnt die Behörde gerade? Wo gilt eine Meldung?
Kostenfrei · Maßgeblich: NINA / warnung.bund.de
🛡️
BOS & Fachinteressierte
Lagebild, Filter und Auswertung – ohne Schadenakte oder Massenexport.
- Warnungs-Analyse (Zeitraum & Region)
- Tagesüberblick mit Lagekarte
- Statistiken & Hotspots im Browser
Kostenfrei · Ergänzt Einsatzlage, ersetzt keine Führungssoftware
📋
Recherche Pro ab 199 €
250 Abfragen/Monat – privat, Gutachter, Versicherer. Schadenfall-Recherche & Akten-Export.
- Archiv-Recherche nach Schadentag & Gebiet
- Akten-Export mit Quellenangabe
- Pakete & Anfrage
Über 1.000 Abfragen/Monat: individuelles Angebot
Bereit
Letzte Aktualisierung: 20.06.2026 15:16:02
Spalten ein-/ausblenden:
Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
16.12.2020
4 Meldungen
DE-SN-DD-SE011
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
11:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten angepasst worden.
Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtstage: Nun gilt, dass im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember als Ausnahme Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zugelassen sind. Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Solche Treffen sind auch zulässig, wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres bedeutet.
Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dringend empfohlen, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen zu Weihnachten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Friseure müssen schließen. Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf öffnen.
Das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester regelt der Bund.
Für Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet.
Der Anspruch auf Notbetreuung wurde ausgeweitet auf Beschäftigte von Bestattungsunternehmen und Beschäftigte von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Weitere Details sind im Verordnungstext einsehbar.
Die Rechtsverordnung gilt vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021.
Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtstage: Nun gilt, dass im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember als Ausnahme Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zugelassen sind. Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Solche Treffen sind auch zulässig, wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres bedeutet.
Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dringend empfohlen, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen zu Weihnachten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Friseure müssen schließen. Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf öffnen.
Das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester regelt der Bund.
Für Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet.
Der Anspruch auf Notbetreuung wurde ausgeweitet auf Beschäftigte von Bestattungsunternehmen und Beschäftigte von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Weitere Details sind im Verordnungstext einsehbar.
Die Rechtsverordnung gilt vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Den Verordnungstext sowie die weiteren Allgemeinverfügungen, Anordnungen und Regelungen finden Sie im Internet unter coronavirus.sachsen.de.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Freistaates und der Behörden vor Ort beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Den Verordnungstext sowie die weiteren Allgemeinverfügungen, Anordnungen und Regelungen finden Sie im Internet unter coronavirus.sachsen.de.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Freistaates und der Behörden vor Ort beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
DE-TH-HIG-W111
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
10:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Notruf 112" vom 16.12.2020 10:14:30 gesendet durch LS Eichsfeld vS/E, Kreis (DEU, TH, Heiligenstadt). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Landkreis Eichsfeld ist der Notruf 112 ausgefallen. Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben wurde. Die Leitstelle ist über 03606-5066780 erreichbar!
Im Landkreis Eichsfeld ist der Notruf 112 ausgefallen. Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben wurde. Die Leitstelle ist über 03606-5066780 erreichbar!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
10:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Landkreis Eichsfeld ist der Notruf 112 ausgefallen. Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben wurde. Die Leitstelle ist über 03606-5066780 erreichbar!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-NW-D-SE020
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Coronavirus: Information des Landes Nordrhein-Westfalen
08:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Bundesland: Land Nordrhein-Westfalen
Bis zunächst 10. Januar 2021 werden die Corona-Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen verschärft.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.land.nrw/corona .
Ab 16. Dezember 2020 gelten folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen:
Treffen sind weiterhin nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes - bis maximal fünf Personen - gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Handel
Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen.
Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs, wie Lebensmitteleinzelhandel (auch Wochenmärkte), Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Darüber hinaus dürfen Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Kioske geöffnet bleiben.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten. (Hinweis: Dies wird vom Bund geregelt.)
Dienstleistungen
Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, auch Friseure), sind untersagt. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Leistungen von zum Beispiel Physio- oder Ergotherapeuten, Hebammen, medizinischen Fußpflegern, Optikern und Hörgeräteakustikern.
Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig.
Pflegeheime
In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.
Sport, Freizeit, Reisen
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf.
Joggen, Walken oder Fahrradfahren bleibt unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen möglich.
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
Versammlungen und Veranstaltungen
Versammlungen und Veranstaltungen sind grundsätzlich bis auf Weiteres untersagt.
Ausnahmen gibt es etwa für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Auch diese dürfen aber am 31. Dezember 2020 und am 01. Januar 2021 nicht stattfinden.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.land.nrw/corona .
Ab 16. Dezember 2020 gelten folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen:
Treffen sind weiterhin nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes - bis maximal fünf Personen - gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Handel
Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen.
Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs, wie Lebensmitteleinzelhandel (auch Wochenmärkte), Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Darüber hinaus dürfen Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Kioske geöffnet bleiben.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten. (Hinweis: Dies wird vom Bund geregelt.)
Dienstleistungen
Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, auch Friseure), sind untersagt. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Leistungen von zum Beispiel Physio- oder Ergotherapeuten, Hebammen, medizinischen Fußpflegern, Optikern und Hörgeräteakustikern.
Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig.
Pflegeheime
In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.
Sport, Freizeit, Reisen
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf.
Joggen, Walken oder Fahrradfahren bleibt unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen möglich.
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
Versammlungen und Veranstaltungen
Versammlungen und Veranstaltungen sind grundsätzlich bis auf Weiteres untersagt.
Ausnahmen gibt es etwa für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Auch diese dürfen aber am 31. Dezember 2020 und am 01. Januar 2021 nicht stattfinden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie die Kontakte auf ein Minimum.
Befolgen Sie die AHA-Regeln: Halten Sie Abstand. Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände. Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
Benutzen Sie die Corona-Warn-App.
Lüften Sie regelmäßig.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie die Auftritte des Landes auf Facebook, Twitter und Instagram.
Den Text der Coronaschutzverordnung sowie weitere aktuelle Corona-Informationen finden Sie unter www.land.nrw/corona .
Reduzieren Sie die Kontakte auf ein Minimum.
Befolgen Sie die AHA-Regeln: Halten Sie Abstand. Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände. Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
Benutzen Sie die Corona-Warn-App.
Lüften Sie regelmäßig.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie die Auftritte des Landes auf Facebook, Twitter und Instagram.
Den Text der Coronaschutzverordnung sowie weitere aktuelle Corona-Informationen finden Sie unter www.land.nrw/corona .
15.12.2020
7 Meldungen
DE-NW-SU-SE057
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
22:31
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand (Ausbreitung Brandrauch)" vom 15.12.2020 20:18:44 gesendet durch LS Rhein-Sieg-Kreis (DEU, NW, Siegburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Bereich Bad Honnef-Innenstadt/Rommersdorf kommt es aufgrund eines Gebäudebrandes zur Ausbreitung von Brandrauch. Es wird daher vor möglichen Gesundheitsgefahren gewarnt.
Im Bereich Bad Honnef-Innenstadt/Rommersdorf kommt es aufgrund eines Gebäudebrandes zur Ausbreitung von Brandrauch. Es wird daher vor möglichen Gesundheitsgefahren gewarnt.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen!
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen!
20:18
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich Bad Honnef-Innenstadt/Rommersdorf kommt es aufgrund eines Gebäudebrandes zur Ausbreitung von Brandrauch. Es wird daher vor möglichen Gesundheitsgefahren gewarnt.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen!
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen!
DE-SN-DD-SE011
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
17:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten angepasst worden.
Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtstage: Nun gilt, dass im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember als Ausnahme Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zugelassen sind. Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Solche Treffen sind auch zulässig, wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres bedeutet.
Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dringend empfohlen, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen zu Weihnachten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Friseure müssen schließen. Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf öffnen.
Das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester regelt der Bund.
Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime o.ä. sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet.
Der Anspruch auf Notbetreuung wurde ausgeweitet auf Beschäftigte von Bestattungsunternehmen und Beschäftigte von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Weitere Details sind im Verordnungstext einsehbar.
Die Rechtsverordnung gilt vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021.
Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtstage: Nun gilt, dass im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember als Ausnahme Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zugelassen sind. Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Solche Treffen sind auch zulässig, wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres bedeutet.
Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dringend empfohlen, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen zu Weihnachten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Friseure müssen schließen. Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf öffnen.
Das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester regelt der Bund.
Für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime o.ä. sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet.
Der Anspruch auf Notbetreuung wurde ausgeweitet auf Beschäftigte von Bestattungsunternehmen und Beschäftigte von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Weitere Details sind im Verordnungstext einsehbar.
Die Rechtsverordnung gilt vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Den Verordnungstext sowie die weiteren Allgemeinverfügungen, Anordnungen und Regelungen finden Sie im Internet unter coronavirus.sachsen.de.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Freistaates und der Behörden vor Ort beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Den Verordnungstext sowie die weiteren Allgemeinverfügungen, Anordnungen und Regelungen finden Sie im Internet unter coronavirus.sachsen.de.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Freistaates und der Behörden vor Ort beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
DE-NI-STD-SE029
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
12:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand in Lingen (Ems)" vom 15.12.2020 06:21:43 gesendet durch LS Stade 1, Land NI Red. 1 (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Es besteht keine Gefahr mehr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr mehr für die Bevölkerung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
06:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Auf Grund eines Großbrandes sollten im gesamten Stadtgebiet Lingen Fenster und Türen geschlossen gehalten und automatische Lüftungsanlagen deaktiviert werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
DE-BW-KA-W138
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
12:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Fehlauslösung Sirene" vom 15.12.2020 10:30:39 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Bereich Karlsruhe kam es heute Vormittag 15.12.2020 gegen 10 Uhr zu einer Fehlauslösung einer Sirene.
Es besteht und bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung.
Im Bereich Karlsruhe kam es heute Vormittag 15.12.2020 gegen 10 Uhr zu einer Fehlauslösung einer Sirene.
Es besteht und bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
10:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich Karlsruhe kam es heute Vormittag 15.12.2020 gegen 10 Uhr zu einer Fehlauslösung einer Sirene.
Es besteht und bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht und bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
14.12.2020
3 Meldungen
DE-NW-PB-SE093
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
19:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung in Salzkotten Ortsteil Mantinghausen" vom 13.12.2020 11:48:03 gesendet durch LS Paderborn, Kreis (DEU, NW, Büren). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Paderborn
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Gemeinde Salzkotten Ortsteil Mantinghausen zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Schließen sie Fenster und Türen und stellen sie Klimaanlagen und Lüftungsanlagen aus.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Paderborn
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Gemeinde Salzkotten Ortsteil Mantinghausen zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Schließen sie Fenster und Türen und stellen sie Klimaanlagen und Lüftungsanlagen aus.
Es besteht keine Gefahr.
Bei Bedarf Türen und Fenster schließen
Bei Bedarf Türen und Fenster schließen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Coronavirus im Landkreis Konstanz
18:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis/Stadt: Landkreis Konstanz
Der Landkreis Konstanz hat am Samstag, 24.10.2020, die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen erstmals überschritten, daher erlässt das Landratsamt eine Allgemeinverfügung. Die darin genannten Maßnahmen sind mit sofortiger Wirkung gültig. Die Allgemeinverfügung ist einsehbar auf der unten genannten Homepage des Landratsamtes Service und Verwaltung Amtliche Bekanntmachungen.
Für seine Bürgerinnen und Bürger hat das Landratsamt zum Thema Coronavirus eine Telefon-Hotline unter 07531/800-7777 eingerichtet.
Diese ist werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie am Samstag zwischen 8 und 12 Uhr erreichbar. Sonntags sowie an Feiertagen ist die Hotline nicht besetzt.
Im Landkreis Konstanz gibt es zwei Abstrichzentren (AZ), an denen sich folgende
beschwerdefreie Personen testen lassen können:
- Reiserückkehrende aus Risikogebieten
- Personen, die über die Corona-Warnapp kontaktiert wurden
- Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte gemäß der Teststrategie des
Landes Baden-Württembergs
- Kontaktpersonen der Kategorie 1
Das AZ in Singen befindet sich am Klinikum Singen (ehemaliges Pförtnerhaus im
Eingang des Parks) und ist von Montag bis Freitag von 12 – 16 Uhr geöffnet.
Termine für das AZ in Singen werden von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter der
Nummer 07531 800-2480 vergeben.
Das AZ in Konstanz befindet sich am Klinikum Konstanz (Altbau) und ist von Montag
bis Freitag von 14 – 16 Uhr geöffnet. Eine Terminvergabe ist nicht erforderlich.
Bei Anzeichen einer Coronavireninfektion wenden Sie sich unbedingt telefonisch an Ihren Hausarzt. Krankenhäuser und die Notfallpraxen sind keine Anlaufstellen für Corona-Abstriche.
Weitere Informationen zum Thema Coronavirus im Landkreis Konstanz erhalten Sie unter der unten genannten Internetseite.
Sind Sie unsicher, ob Sie mit COVID-19 infiziert sein könnten? Dann beantworten Sie 3 Fragen und ermitteln so Ihr persönliches COVID-19-Risiko. Den Test hierfür finden Sie auf unserer unten genannten Internetseite.
Für seine Bürgerinnen und Bürger hat das Landratsamt zum Thema Coronavirus eine Telefon-Hotline unter 07531/800-7777 eingerichtet.
Diese ist werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie am Samstag zwischen 8 und 12 Uhr erreichbar. Sonntags sowie an Feiertagen ist die Hotline nicht besetzt.
Im Landkreis Konstanz gibt es zwei Abstrichzentren (AZ), an denen sich folgende
beschwerdefreie Personen testen lassen können:
- Reiserückkehrende aus Risikogebieten
- Personen, die über die Corona-Warnapp kontaktiert wurden
- Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte gemäß der Teststrategie des
Landes Baden-Württembergs
- Kontaktpersonen der Kategorie 1
Das AZ in Singen befindet sich am Klinikum Singen (ehemaliges Pförtnerhaus im
Eingang des Parks) und ist von Montag bis Freitag von 12 – 16 Uhr geöffnet.
Termine für das AZ in Singen werden von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter der
Nummer 07531 800-2480 vergeben.
Das AZ in Konstanz befindet sich am Klinikum Konstanz (Altbau) und ist von Montag
bis Freitag von 14 – 16 Uhr geöffnet. Eine Terminvergabe ist nicht erforderlich.
Bei Anzeichen einer Coronavireninfektion wenden Sie sich unbedingt telefonisch an Ihren Hausarzt. Krankenhäuser und die Notfallpraxen sind keine Anlaufstellen für Corona-Abstriche.
Weitere Informationen zum Thema Coronavirus im Landkreis Konstanz erhalten Sie unter der unten genannten Internetseite.
Sind Sie unsicher, ob Sie mit COVID-19 infiziert sein könnten? Dann beantworten Sie 3 Fragen und ermitteln so Ihr persönliches COVID-19-Risiko. Den Test hierfür finden Sie auf unserer unten genannten Internetseite.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Folgende Maßnahmen empfehlen das Gesundheitsamt des Landkreises Konstanz und der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz, um Ansteckungen so gering wie möglich zu halten:
+++ Häufig und gründlich Hände waschen
+++ Hände schütteln vermeiden
+++ In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
+++ Abstand halten
+++ Bitte halten Sie sich an die gesetzlichen Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, um Ihre Mitmenschen zu schützen
+++ Bei Grippesymptomen wie Fieber und Husten zu Hause bleiben
+++ Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallambulanz gehen
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Folgende Maßnahmen empfehlen das Gesundheitsamt des Landkreises Konstanz und der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz, um Ansteckungen so gering wie möglich zu halten:
+++ Häufig und gründlich Hände waschen
+++ Hände schütteln vermeiden
+++ In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
+++ Abstand halten
+++ Bitte halten Sie sich an die gesetzlichen Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, um Ihre Mitmenschen zu schützen
+++ Bei Grippesymptomen wie Fieber und Husten zu Hause bleiben
+++ Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallambulanz gehen
DE-NI-STD-SE029
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
14:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Landkreis Stade wurde die 7-Tages-Inzidenz von 100 Corona Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen überschritten. Damit gelten die entsprechenden eingeschränkten Bestimmungen der Verordnung des Landes Niedersachsen sowie der Allgemeinverfügung des Landkreises Stade.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Stade oder des Landes Niedersachsen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Stade oder des Landes Niedersachsen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
13.12.2020
4 Meldungen
DE-NW-PB-SE093
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
11:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Paderborn
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Gemeinde Salzkotten Ortsteil Mantinghausen zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Schließen sie Fenster und Türen und stellen sie Klimaanlagen und Lüftungsanlagen aus.
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Gemeinde Salzkotten Ortsteil Mantinghausen zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Schließen sie Fenster und Türen und stellen sie Klimaanlagen und Lüftungsanlagen aus.
Es besteht keine Gefahr.
Bei Bedarf Türen und Fenster schließen
Bei Bedarf Türen und Fenster schließen
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
09:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde am Sonntag, 13.12.2020 die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten. Laut RKI beträgt der Wert 203,5.
Damit treten ab 14.12.2020 erweiterte Maßnahmen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in Kraft. Diese sind in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt und auf der Homepage des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen veröffentlicht.
Damit treten ab 14.12.2020 erweiterte Maßnahmen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in Kraft. Diese sind in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt und auf der Homepage des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen veröffentlicht.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-NW-VIE-SE074
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
08:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brandereignis Helenabrunn" vom 13.12.2020 07:48:45 gesendet durch LS Viersen, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Wegen eines Brandereignisses starke Geruchsbelästigung und Rauchentwicklung im Bereich Viersen / Helenabrunn. Die Rauchwolke zieht Richtung Mönchengladbach. Schadstoffmessungen der Feuerwehr werden durchgeführt.
Wegen eines Brandereignisses starke Geruchsbelästigung und Rauchentwicklung im Bereich Viersen / Helenabrunn. Die Rauchwolke zieht Richtung Mönchengladbach. Schadstoffmessungen der Feuerwehr werden durchgeführt.
Es besteht keine Gefahr.
Fenster und Türen geschlossen halten.
Fenster und Türen geschlossen halten.
07:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Wegen eines Brandereignisses starke Geruchsbelästigung und Rauchentwicklung im Bereich Viersen / Helenabrunn. Die Rauchwolke zieht Richtung Mönchengladbach. Schadstoffmessungen der Feuerwehr werden durchgeführt.
Es besteht keine Gefahr.
Fenster und Türen geschlossen halten.
Fenster und Türen geschlossen halten.
12.12.2020
7 Meldungen
DE-BW-RA-W025
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
23:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand mit starker Rauchentwicklung" vom 12.12.2020 20:45:59 gesendet durch LS Mittelbaden vS/E, Kreis (DEU, BW, Rastatt). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Feuerwehr Rheinmünster:
In Rheinmünster-Greffern treten durch ein lokales Brandereignis schädliche Rauchgase aus und es kommt zu Geruchsbelästigungen.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Feuerwehr Rheinmünster:
In Rheinmünster-Greffern treten durch ein lokales Brandereignis schädliche Rauchgase aus und es kommt zu Geruchsbelästigungen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
20:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Feuerwehr Rheinmünster:
In Rheinmünster-Greffern treten durch ein lokales Brandereignis schädliche Rauchgase aus und es kommt zu Geruchsbelästigungen.
In Rheinmünster-Greffern treten durch ein lokales Brandereignis schädliche Rauchgase aus und es kommt zu Geruchsbelästigungen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
DE-NW-EN-SE069
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
15:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung in Witten Stockum" vom 12.12.2020 02:56:41 gesendet durch LS Ennepe-Ruhr-Kreis (DEU, NW, Schwelm). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Ennepe-Ruhr-Kreis
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Witten Stockum zu einer Geruchsbelästigung.
Im Bereich der A44,Anschlussstelle Stockum, kann es zu Sichtbehinderungen kommen.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Ennepe-Ruhr-Kreis
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Witten Stockum zu einer Geruchsbelästigung.
Im Bereich der A44,Anschlussstelle Stockum, kann es zu Sichtbehinderungen kommen.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
02:56
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Ennepe-Ruhr-Kreis
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Witten Stockum zu einer Geruchsbelästigung.
Im Bereich der A44,Anschlussstelle Stockum, kann es zu Sichtbehinderungen kommen.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Witten Stockum zu einer Geruchsbelästigung.
Im Bereich der A44,Anschlussstelle Stockum, kann es zu Sichtbehinderungen kommen.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
DE-SN-C-W206
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
12:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gewässerverunreinigung - ölige Flüssigkeit in Dorfbach" vom 12.12.2020 12:19:18 gesendet durch PD Chemnitz vS/E, Kreis (DEU, SN). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Bereich Frankenberg Ortsteil Sachsenburg und Irbersdorf ist der Dorfbach durch eine ölige Flüssigkeit auf einer Länge von zirka 1km verunreinigt. Es befindet sich eine größere Menge ölige Flüssigkeit im Bach - Herkunft noch unbekannt - welche in das Grundwasser und anliegende Grundstücke gelangen könnte.
Des Weiteren kommt es im Bereich aufgrund der Arbeiten zu Verkehrseinschänkungen und einer wahrnehmbaren Geruchsentwicklung.
Bitte umfahren sie den betroffenen Bereich bis die Arbeiten vor Ort beendet sind.
Im Bereich Frankenberg Ortsteil Sachsenburg und Irbersdorf ist der Dorfbach durch eine ölige Flüssigkeit auf einer Länge von zirka 1km verunreinigt. Es befindet sich eine größere Menge ölige Flüssigkeit im Bach - Herkunft noch unbekannt - welche in das Grundwasser und anliegende Grundstücke gelangen könnte.
Des Weiteren kommt es im Bereich aufgrund der Arbeiten zu Verkehrseinschänkungen und einer wahrnehmbaren Geruchsentwicklung.
Bitte umfahren sie den betroffenen Bereich bis die Arbeiten vor Ort beendet sind.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
12:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich Frankenberg Ortsteil Sachsenburg und Irbersdorf ist der Dorfbach durch eine ölige Flüssigkeit auf einer Länge von zirka 1km verunreinigt. Es befindet sich eine größere Menge ölige Flüssigkeit im Bach - Herkunft noch unbekannt - welche in das Grundwasser und anliegende Grundstücke gelangen könnte.
Des Weiteren kommt es im Bereich aufgrund der Arbeiten zu Verkehrseinschänkungen und einer wahrnehmbaren Geruchsentwicklung.
Bitte umfahren sie den betroffenen Bereich bis die Arbeiten vor Ort beendet sind.
Des Weiteren kommt es im Bereich aufgrund der Arbeiten zu Verkehrseinschänkungen und einer wahrnehmbaren Geruchsentwicklung.
Bitte umfahren sie den betroffenen Bereich bis die Arbeiten vor Ort beendet sind.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
DE-BW-S-W090
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Änderung der Corona-Verordnung tritt ab 12. Dezember in Kraft
08:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Bundesland: Land Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg ergreift aufgrund der sich stark zuspitzenden pandemischen Lage der letzten Tage landesweit weitere verschärfte Corona-Maßnahmen. Ab Samstag, 12. Dezember 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Mit den Änderungen in der Corona-Verordnung gelten landesweit Ausgangsbeschränkungen.
++++ Ausgangsbeschränkungen bei Nacht:
Der Aufenthalt ist außerhalb der Wohnung nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Nachts zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sind diese triftigen Gründe insbesondere:
+ Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.
+ Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen.
+ Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich.
+ Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
+ Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
+ Der Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und beruflichen sowie dienstlichen Bildungsangeboten.
+ Der Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs.
+ Besuch von Veranstaltungen von Kirchen und Religions- und Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Teilnahme an Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten.
+ Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-VO wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien oder die Teilnahme an Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen.
++++ Ausgangsbeschränkungen bei Tag
Tagsüber zwischen 5 Uhr und 20 Uhr gelten die oben genannten Gründe für die Nachtstunden ebenfalls. Hinzu kommen am Tag u.a. folgende triftige Gründe:
+ Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
+ Erledigung von Einkäufen.
+ Besuch von Ansammlungen und privaten Veranstaltungen im privaten (nicht im öffentlichen) Raum mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Es gilt ein landesweites Ausschank- und Konsumverbot von Alkohol an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.
Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie insbesondere im § 1a der neuen Corona-Verordnung. Die neue Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg
++++ Denken Sie daran:
Soweit Sie sich aus triftigen Gründen außerhalb ihrer eigenen Wohnung aufhalten müssen, ist weiterhin, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
++++ Helfen Sie mit!
Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum. Verzichten Sie auf private Reisen sowie Besuche von Verwandten.
++++ Ausgangsbeschränkungen bei Nacht:
Der Aufenthalt ist außerhalb der Wohnung nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Nachts zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sind diese triftigen Gründe insbesondere:
+ Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.
+ Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen.
+ Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich.
+ Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
+ Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
+ Der Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und beruflichen sowie dienstlichen Bildungsangeboten.
+ Der Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs.
+ Besuch von Veranstaltungen von Kirchen und Religions- und Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Teilnahme an Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten.
+ Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-VO wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien oder die Teilnahme an Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen.
++++ Ausgangsbeschränkungen bei Tag
Tagsüber zwischen 5 Uhr und 20 Uhr gelten die oben genannten Gründe für die Nachtstunden ebenfalls. Hinzu kommen am Tag u.a. folgende triftige Gründe:
+ Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
+ Erledigung von Einkäufen.
+ Besuch von Ansammlungen und privaten Veranstaltungen im privaten (nicht im öffentlichen) Raum mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Es gilt ein landesweites Ausschank- und Konsumverbot von Alkohol an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.
Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie insbesondere im § 1a der neuen Corona-Verordnung. Die neue Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg
++++ Denken Sie daran:
Soweit Sie sich aus triftigen Gründen außerhalb ihrer eigenen Wohnung aufhalten müssen, ist weiterhin, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
++++ Helfen Sie mit!
Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum. Verzichten Sie auf private Reisen sowie Besuche von Verwandten.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de
Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte.
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de
Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte.
Seite 808 von 810 (20226 Einträge gesamt)
Lädt...
Aktualisiere Warnungen...