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17.10.2026
1 Meldungen
DE-HE-WI-W097
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen Wiesbadens - Wiesbaden-Mitte (Teile), Wiesbaden-Nordost (Teile)
13:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Wiesbaden-Mitte (Teile), Wiesbaden-Nordost (Teile)
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen Wiesbadens - Wiesbaden-Mitte (Teile), Wiesbaden-Nordost (Teile)" vom 26.09.2026 14:53:59 gesendet durch Zentrale Leitstelle Wiesbaden. Die Warnung ist aufgehoben.
Aktualisierung 26.09.: Die Internetseite www.wiesbaden.de/krisenfall wurde in der Warnung ergänzt.
Bei Trinkwasserkontrollen nahe dem Kurhaus wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Das Gesundheitsamt Wiesbaden hat deshalb ab sofort und bis auf Weiteres ein vorsorgliches Abkochgebot im in der Karte angegebenen Bereich angeordnet.
Für Rückfragen stehen die WLW, Wasserversorgungsbetriebe der LHW unter der Rufnummer (0611) 7802201 und Wasserqualitaet@wlw-wiesbaden.de sowie das Gesundheitsamt Wiesbaden – während der Dienstzeiten unter (0611) 312828 (Erreichbarkeit Sa, So 10-14Uhr) und info-gesundheitsamt@wiesbaden.de gerne zur Verfügung.
WLW, ESWE Versorgung und das Gesundheitsamt Wiesbaden bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und bedanken sich für die Mithilfe.
Aktualisierung 26.09.: Die Internetseite www.wiesbaden.de/krisenfall wurde in der Warnung ergänzt.
Bei Trinkwasserkontrollen nahe dem Kurhaus wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Das Gesundheitsamt Wiesbaden hat deshalb ab sofort und bis auf Weiteres ein vorsorgliches Abkochgebot im in der Karte angegebenen Bereich angeordnet.
Für Rückfragen stehen die WLW, Wasserversorgungsbetriebe der LHW unter der Rufnummer (0611) 7802201 und Wasserqualitaet@wlw-wiesbaden.de sowie das Gesundheitsamt Wiesbaden – während der Dienstzeiten unter (0611) 312828 (Erreichbarkeit Sa, So 10-14Uhr) und info-gesundheitsamt@wiesbaden.de gerne zur Verfügung.
WLW, ESWE Versorgung und das Gesundheitsamt Wiesbaden bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und bedanken sich für die Mithilfe.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Verwenden Sie Leitungswasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen und zur Wundreinigung nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen.
Für Menschen mit besonderen Risikofaktoren gelten zusätzliche Empfehlungen zum Händewaschen und Duschen.
Die Toilettenspülung ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Verwenden Sie Leitungswasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen und zur Wundreinigung nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen.
Für Menschen mit besonderen Risikofaktoren gelten zusätzliche Empfehlungen zum Händewaschen und Duschen.
Die Toilettenspülung ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
14.10.2026
1 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot - Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
14:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald" vom 07.10.2026 17:32:54 gesendet durch Integrierte Leitstelle Freiburg - Breisgau-Hochschwarzwald. Die Warnung ist aufgehoben.
Amtliche Gefahreninformation des Gesundheitsamtes für die Gemeinde Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Amtliche Gefahreninformation des Gesundheitsamtes für die Gemeinde Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
13.10.2026
2 Meldungen
DE-NW-BM-SE042
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung - Stadt Wesseling
13:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Wesseling
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung - Stadt Wesseling" vom 09.10.2026 22:01:14 gesendet durch Leitstelle Rhein-Erft-Kreis. Die Warnung ist aufgehoben.
Heute hat der Rhein-Erft-Kreis Kenntnis davon erhalten, dass im Wasserwerk Urfeld in Wesseling E.coli-Bakterien nachgewiesen worden sind. Das abschließende Untersuchungsergebnis liegt derzeit noch nicht vor.
Es wird ein Abkochgebot für Trinkwasser bis zur abschließenden Untersuchung und ausdrücklichen Entwarnung für die Stadt Wesseling ausgesprochen. Kochen Sie Wasser vor dem Trinken, der Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen sprudelnd ab und lassen Sie es abschließend abkühlen.
Diese vorsorgliche Warnung erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
Für weitere Fragen haben die Stadtwerke Wesseling ein Bürgertelefon eingerichtet: 02236/94420.
Heute hat der Rhein-Erft-Kreis Kenntnis davon erhalten, dass im Wasserwerk Urfeld in Wesseling E.coli-Bakterien nachgewiesen worden sind. Das abschließende Untersuchungsergebnis liegt derzeit noch nicht vor.
Es wird ein Abkochgebot für Trinkwasser bis zur abschließenden Untersuchung und ausdrücklichen Entwarnung für die Stadt Wesseling ausgesprochen. Kochen Sie Wasser vor dem Trinken, der Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen sprudelnd ab und lassen Sie es abschließend abkühlen.
Diese vorsorgliche Warnung erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
Für weitere Fragen haben die Stadtwerke Wesseling ein Bürgertelefon eingerichtet: 02236/94420.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-NW-SU-SE057
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung - Stadt Bornheim
13:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Bornheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung - Stadt Bornheim" vom 09.10.2026 22:58:31 gesendet durch Rhein-Sieg-Kreis, Kreisleitstelle. Die Warnung ist aufgehoben.
Heute hat der Rhein-Sieg-Kreis Kenntnis davon erhalten, dass im Wasserwerk Bornheim E.coli-Bakterien nachgewiesen worden sind. Das abschließende Untersuchungsergebnis liegt derzeit noch nicht vor.
Es wird ein Abkochgebot für Trinkwasser bis zur abschließenden Untersuchung und ausdrücklichen Entwarnung für die Stadt Bornheim ausgesprochen. Kochen Sie Wasser vor dem Trinken, der Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen sprudelnd ab und lassen Sie es abschließend abkühlen.
Diese vorsorgliche Warnung erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
Heute hat der Rhein-Sieg-Kreis Kenntnis davon erhalten, dass im Wasserwerk Bornheim E.coli-Bakterien nachgewiesen worden sind. Das abschließende Untersuchungsergebnis liegt derzeit noch nicht vor.
Es wird ein Abkochgebot für Trinkwasser bis zur abschließenden Untersuchung und ausdrücklichen Entwarnung für die Stadt Bornheim ausgesprochen. Kochen Sie Wasser vor dem Trinken, der Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen sprudelnd ab und lassen Sie es abschließend abkühlen.
Diese vorsorgliche Warnung erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
12.10.2026
2 Meldungen
DE-BY-SR-SE142
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserversorgung - Böbrach
17:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Böbrach
"Es folgt eine wichtige Information der Gemeindeverwaltung Böbrach
In der Gemeinde Böbrach ist die Trinkwasserqualität beeinträchtigt, ausgenommen Auerkiel. Kochen Sie bis auf weiteres ihr Trinkwasser ab.
- Informieren Sie auch vorsorglich ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [www.boebrach.de] oder unter [09923801000]. "
In der Gemeinde Böbrach ist die Trinkwasserqualität beeinträchtigt, ausgenommen Auerkiel. Kochen Sie bis auf weiteres ihr Trinkwasser ab.
- Informieren Sie auch vorsorglich ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [www.boebrach.de] oder unter [09923801000]. "
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Ilmtalgruppe - ENTWARNUNG - Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
15:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "AKTUALISIERUNG: Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Ilmtalgruppe - Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)" vom 09.10.2026 08:57:15 gesendet durch Integrierte Leitstelle Ingolstadt. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot ist auch für die Bereiche der Ilmtalgruppe ab sofort wieder aufgehoben.
Das Abkochgebot ist auch für die Bereiche der Ilmtalgruppe ab sofort wieder aufgehoben.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
09.10.2026
4 Meldungen
DE-NW-SU-SE057
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung - Stadt Bornheim
22:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Bornheim
Heute hat der Rhein-Sieg-Kreis Kenntnis davon erhalten, dass im Wasserwerk Bornheim E.coli-Bakterien nachgewiesen worden sind. Das abschließende Untersuchungsergebnis liegt derzeit noch nicht vor.
Es wird ein Abkochgebot für Trinkwasser bis zur abschließenden Untersuchung und ausdrücklichen Entwarnung für die Stadt Bornheim ausgesprochen. Kochen Sie Wasser vor dem Trinken, der Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen sprudelnd ab und lassen Sie es abschließend abkühlen.
Diese vorsorgliche Warnung erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
Es wird ein Abkochgebot für Trinkwasser bis zur abschließenden Untersuchung und ausdrücklichen Entwarnung für die Stadt Bornheim ausgesprochen. Kochen Sie Wasser vor dem Trinken, der Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen sprudelnd ab und lassen Sie es abschließend abkühlen.
Diese vorsorgliche Warnung erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
DE-NW-BM-SE042
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung - Stadt Wesseling
22:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Wesseling
Heute hat der Rhein-Erft-Kreis Kenntnis davon erhalten, dass im Wasserwerk Urfeld in Wesseling E.coli-Bakterien nachgewiesen worden sind. Das abschließende Untersuchungsergebnis liegt derzeit noch nicht vor.
Es wird ein Abkochgebot für Trinkwasser bis zur abschließenden Untersuchung und ausdrücklichen Entwarnung für die Stadt Wesseling ausgesprochen. Kochen Sie Wasser vor dem Trinken, der Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen sprudelnd ab und lassen Sie es abschließend abkühlen.
Diese vorsorgliche Warnung erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
Für weitere Fragen haben die Stadtwerke Wesseling ein Bürgertelefon eingerichtet: 02236/94420.
Es wird ein Abkochgebot für Trinkwasser bis zur abschließenden Untersuchung und ausdrücklichen Entwarnung für die Stadt Wesseling ausgesprochen. Kochen Sie Wasser vor dem Trinken, der Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen sprudelnd ab und lassen Sie es abschließend abkühlen.
Diese vorsorgliche Warnung erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Umweltbundesamtes.
Für weitere Fragen haben die Stadtwerke Wesseling ein Bürgertelefon eingerichtet: 02236/94420.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot - Bollschweil: OT Bollschweil
11:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Bollschweil: OT Bollschweil
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - Bollschweil: OT Bollschweil" vom 07.10.2026 17:31:51 gesendet durch Integrierte Leitstelle Freiburg - Breisgau-Hochschwarzwald. Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung: Amtliche Gefahreninformation des Gesundheitsamtes für die Gemeinde Bollschweil: OT Bollschweil
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bollschweil: OT Bollschweil ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Entwarnung: Amtliche Gefahreninformation des Gesundheitsamtes für die Gemeinde Bollschweil: OT Bollschweil
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bollschweil: OT Bollschweil ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
DE-BY-IN-W139
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Gefahreninformation
1 Meldungen
AKTUALISIERUNG: Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Ilmtalgruppe - Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
08:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
Abkochgebot für Teile des Versorgungsgebiets der Ilmtalgruppe bleibt - Für Waaler Gruppe und Biburger Gruppe gibt es Entwarnung
Bei fortlaufenden Probenahmen im Leitungsnetz im Bereich des Hochbehälters wurden erneut coliforme Keime nachgewiesen. Das Abkochgebot muss daher auch über das Wochenende bestehen bleiben.
Es laufen weiterhin Reinigungsmaßnahmen, Ursachenfindung und engmaschige Untersuchungen im Hinblick auf die neu festgestellte Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser.
Für die Bereiche der Waaler Gruppe und Biburger Gruppe kann das Abkochgebot hingegen ab sofort aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann dort wieder uneingeschränkt verwendet werden. Wie das Gesundheitsamt Pfaffenhofen mitteilt, entsprechen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse in diesen Bereichen wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Karte im Bereich Rohrbach aktualisiert.
Bei fortlaufenden Probenahmen im Leitungsnetz im Bereich des Hochbehälters wurden erneut coliforme Keime nachgewiesen. Das Abkochgebot muss daher auch über das Wochenende bestehen bleiben.
Es laufen weiterhin Reinigungsmaßnahmen, Ursachenfindung und engmaschige Untersuchungen im Hinblick auf die neu festgestellte Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser.
Für die Bereiche der Waaler Gruppe und Biburger Gruppe kann das Abkochgebot hingegen ab sofort aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann dort wieder uneingeschränkt verwendet werden. Wie das Gesundheitsamt Pfaffenhofen mitteilt, entsprechen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse in diesen Bereichen wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Karte im Bereich Rohrbach aktualisiert.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
08.10.2026
4 Meldungen
DE-TH-EF-W108
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trink- und Löschwasserversorgung - Stadt Erfurt Ortsteil Büßleben
19:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Erfurt Ortsteil Büßleben
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trink- und Löschwasserversorgung - Stadt Erfurt Ortsteil Büßleben" vom 08.10.2026 07:13:33 gesendet durch Zentrale Leitstelle Erfurt. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Wasserversorgung in der Ortslage Büßleben ist wieder vollständig hergestellt.
Die Wasserversorgung in der Ortslage Büßleben ist wieder vollständig hergestellt.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Büßleben, Am Peterbach HNr.1
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Büßleben, Am Peterbach HNr.1
Ausfall der Trink- und Löschwasserversorgung - Stadt Erfurt Ortsteil Büßleben
07:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Erfurt Ortsteil Büßleben
Aufgrund von Bauarbeiten am Versorgungsnetz, kommt es in der Ortslage Erfurt-Büßleben am
08.10.2026 ab 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Handlungsempfehlungen:
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne. Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Ein Tankwagen mit Brauchwasser steht „Am Peterbach“ vor der Hausnummer 1.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
08.10.2026 ab 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Handlungsempfehlungen:
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne. Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Ein Tankwagen mit Brauchwasser steht „Am Peterbach“ vor der Hausnummer 1.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Büßleben, Am Peterbach HNr.1
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Büßleben, Am Peterbach HNr.1
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof
16:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Winzerhausen Holzweiler Hof
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof" vom 01.10.2026 11:29:13 gesendet durch Integrierte Leitstelle des Landkreises Ludwigsburg. Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung 08.10.2026
Die Nachuntersuchungen des Trinkwassers mit Probenahme am 05.10.2026 waren mikrobiologisch unauffällig.Die Warnung wird daher aufgehoben.Das Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt genutzt werden. Zur weiteren Absicherung der Trinkwasserqualität werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.großbottwar.de
Entwarnung 08.10.2026
Die Nachuntersuchungen des Trinkwassers mit Probenahme am 05.10.2026 waren mikrobiologisch unauffällig.Die Warnung wird daher aufgehoben.Das Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt genutzt werden. Zur weiteren Absicherung der Trinkwasserqualität werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.großbottwar.de
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
DE-BY-IN-W139
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AKTUALISIERUNG: Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Ilmtalgruppe - Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
15:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
Abkochgebot für Teile des Versorgungsgebiets der Ilmtalgruppe bleibt - Für Waaler Gruppe und Biburger Gruppe gibt es Entwarnung
Bei fortlaufenden Probenahmen im Leitungsnetz im Bereich des Hochbehälters wurden erneut coliforme Keime nachgewiesen. Das Abkochgebot muss daher auch über das Wochenende bestehen bleiben.
Es laufen weiterhin Reinigungsmaßnahmen, Ursachenfindung und engmaschige Untersuchungen im Hinblick auf die neu festgestellte Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser.
Für die Bereiche der Waaler Gruppe und Biburger Gruppe kann das Abkochgebot hingegen ab sofort aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann dort wieder uneingeschränkt verwendet werden. Wie das Gesundheitsamt Pfaffenhofen mitteilt, entsprechen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse in diesen Bereichen wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Bei fortlaufenden Probenahmen im Leitungsnetz im Bereich des Hochbehälters wurden erneut coliforme Keime nachgewiesen. Das Abkochgebot muss daher auch über das Wochenende bestehen bleiben.
Es laufen weiterhin Reinigungsmaßnahmen, Ursachenfindung und engmaschige Untersuchungen im Hinblick auf die neu festgestellte Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser.
Für die Bereiche der Waaler Gruppe und Biburger Gruppe kann das Abkochgebot hingegen ab sofort aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann dort wieder uneingeschränkt verwendet werden. Wie das Gesundheitsamt Pfaffenhofen mitteilt, entsprechen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse in diesen Bereichen wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
07.10.2026
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DE-BW-FR-W022
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Gefahreninformation
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Abkochgebot - Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
17:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
Amtliche Gefahreninformation des Gesundheitsamtes für die Gemeinde Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Abkochgebot - Bollschweil: OT Bollschweil
17:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Bollschweil: OT Bollschweil
Amtliche Gefahreninformation des Gesundheitsamtes für die Gemeinde Bollschweil: OT Bollschweil
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bollschweil: OT Bollschweil ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bollschweil: OT Bollschweil ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
Abkochgebot - Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
17:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
Amtliche Gefahreninformation des Gesundheitsamtes für die Gemeinde Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
DE-BY-BA-W140
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Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot für Gemeindeteil Geisfeld in S - Geisfeld (Strullendorf)
13:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Geisfeld (Strullendorf)
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot für Gemeindeteil Geisfeld in Strullendorf - Geisfeld (Strullendorf)" vom 28.09.2026 14:46:05 gesendet durch Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim. Die Warnung ist aufgehoben.
+++ ENTWARNUNG +++
Das Trinkwasser in Geisfeld/Strullendorf kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Gesundheitssamt Bamberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser wird aufgrund von weiteren Instandsetzungen bis auf weiteres gechlort. Eine erneute Information an die Verbraucher über den Wasserversorger erfolgt, sobald die Chlorung außer Betrieb genommen werden konnte.
Das Abkochen des Trinkwassers ist nicht mehr erforderlich. Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Haushaltsangehörigen, Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
Alle ursprünglichen Handlungsempfehlungen sind aufgehoben.
+++ Ursprüngliche Meldung +++
Aufgrund einer Verunreinigung im Hochbehälter in Geisfeld/Strullendorf erlässt das Landratsamt Bamberg ein Abkochgebot für den Gemeindeteil Geisfeld (Strullendorf). Das Wasser ist vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand zu verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
+++ ENTWARNUNG +++
Das Trinkwasser in Geisfeld/Strullendorf kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Gesundheitssamt Bamberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser wird aufgrund von weiteren Instandsetzungen bis auf weiteres gechlort. Eine erneute Information an die Verbraucher über den Wasserversorger erfolgt, sobald die Chlorung außer Betrieb genommen werden konnte.
Das Abkochen des Trinkwassers ist nicht mehr erforderlich. Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Haushaltsangehörigen, Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
Alle ursprünglichen Handlungsempfehlungen sind aufgehoben.
+++ Ursprüngliche Meldung +++
Aufgrund einer Verunreinigung im Hochbehälter in Geisfeld/Strullendorf erlässt das Landratsamt Bamberg ein Abkochgebot für den Gemeindeteil Geisfeld (Strullendorf). Das Wasser ist vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand zu verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
• Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
• Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
• Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
• Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
• Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
• Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.
01.10.2026
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Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Ilmtalgruppe und Waaler Gruppe - Teile von Wolnzach, Geisenfeld, Rohrbach, Ernsgaden & Vohburg (siehe Karte)
18:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Teile von Wolnzach, Geisenfeld, Rohrbach, Ernsgaden & Vohburg (siehe Karte)
Bei Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgung Ilmtalgruppe wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit coliformen Bakterien und intestinalen Enterokokken festgestellt.
Deshalb wird vorsorglich ein sofortiges Abkochgebot erlassen.
Welche Gebiete der Wasserversorgung Ilmtalgruppe betroffen sind, sind aus der beiliegenden Karte zu entnehmen.
Weiter sind auch Teil des Versorgungsgebiets der Waaler Gruppe in Rohrbach betroffen.
Im Einzelnen sind dies Lilientalstraße, Robert-Bosch-Straße, Moosäcker, Moorweg, Gewerbegebiet am Bahnhof, Am Bahndamm, Edenthalweg, Im Gabis, Fahlenbacher Straße (Karte im Anhang).
Das Abkochgebot gilt auch für Teile der Biburger Gruppe. Hier sind die Gemeinde Ernsgaden, Rockolding, Knodorf und Ilmendorf betroffen.
In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung llmtalgruppe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar.
Diese werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten/Schnecken.
Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Coliforme und intestinale Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Deshalb wird vorsorglich ein sofortiges Abkochgebot erlassen.
Welche Gebiete der Wasserversorgung Ilmtalgruppe betroffen sind, sind aus der beiliegenden Karte zu entnehmen.
Weiter sind auch Teil des Versorgungsgebiets der Waaler Gruppe in Rohrbach betroffen.
Im Einzelnen sind dies Lilientalstraße, Robert-Bosch-Straße, Moosäcker, Moorweg, Gewerbegebiet am Bahnhof, Am Bahndamm, Edenthalweg, Im Gabis, Fahlenbacher Straße (Karte im Anhang).
Das Abkochgebot gilt auch für Teile der Biburger Gruppe. Hier sind die Gemeinde Ernsgaden, Rockolding, Knodorf und Ilmendorf betroffen.
In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung llmtalgruppe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar.
Diese werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten/Schnecken.
Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Coliforme und intestinale Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
DE-BY-BA-W140
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Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot für Zapfendorf und Unterleiter - Zapfendorf, Unterleiterbach
12:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zapfendorf, Unterleiterbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot für Zapfendorf und Unterleiterbach - Zapfendorf, Unterleiterbach" vom 28.09.2026 14:48:43 gesendet durch Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim. Die Warnung ist aufgehoben.
ENTWARNUNG:
Das Trinkwasser der Gemeindeteile Zapfendorf und Unterleiterbach kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Gesundheitssamt Bamberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Haushaltsangehörigen, Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Alle Handlungsempfehlungen sind aufgeboben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
+++
URSPRÜNGLICHE MELDUNG:
Im Trinkwasser der Gemeinde Zapfendorf wurden bakterielle Verunreinigungen festgestellt. Deshalb erlässt das Landratsamt Bamberg ein Abkochgebot für Zapfendorf und Unterleiterbach. Das Wasser ist vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand zu verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
ENTWARNUNG:
Das Trinkwasser der Gemeindeteile Zapfendorf und Unterleiterbach kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Gesundheitssamt Bamberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Haushaltsangehörigen, Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Alle Handlungsempfehlungen sind aufgeboben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
+++
URSPRÜNGLICHE MELDUNG:
Im Trinkwasser der Gemeinde Zapfendorf wurden bakterielle Verunreinigungen festgestellt. Deshalb erlässt das Landratsamt Bamberg ein Abkochgebot für Zapfendorf und Unterleiterbach. Das Wasser ist vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand zu verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
• Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
• Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
• Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
• Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
• Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
• Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.
DE-BW-LB-W026
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Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof
11:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Winzerhausen Holzweiler Hof
Aktualisierung 01.10.2026:
Bei den Nachuntersuchungen im Versorgungsnetz Winzerhausen am 29.09.2026 wurde an der Ortsentnahmestelle Holzweiler Hof 1 Pseudomonas aeruginosa pro 100 ml nachgewiesen. Die übrigen Trinkwasserproben aus dem Ortsnetz Winzerhausen waren unauffällig.
Das Ortsnetz Holzweiler Hof wird vorsorglich gespült.
Zudem werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 29.09.2026:
Bei der letzten Trinkwasseruntersuchung am 23.09.2026 wurden weiterhin keine Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wurde am 28.09.2026 beendet.
In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 21.09.2026:
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Bei den Nachuntersuchungen im Versorgungsnetz Winzerhausen am 29.09.2026 wurde an der Ortsentnahmestelle Holzweiler Hof 1 Pseudomonas aeruginosa pro 100 ml nachgewiesen. Die übrigen Trinkwasserproben aus dem Ortsnetz Winzerhausen waren unauffällig.
Das Ortsnetz Holzweiler Hof wird vorsorglich gespült.
Zudem werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 29.09.2026:
Bei der letzten Trinkwasseruntersuchung am 23.09.2026 wurden weiterhin keine Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wurde am 28.09.2026 beendet.
In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 21.09.2026:
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
30.09.2026
4 Meldungen
DE-HH-HH-SE033
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Entwarnung: Aktualisierung: Störung der Trinkwasserversorgung - Stadtgebiet Hamburg
16:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtgebiet Hamburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Aktualisierung: Störung der Trinkwasserversorgung - Stadtgebiet Hamburg" vom 30.09.2026 15:48:37 gesendet durch Lagezentrum Polizei Hamburg, Behörde für Inneres und Sport. Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine amtliche Gefahreninformation der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg:
Aktualisierung:
Im Stadtbereich Hamburg st die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Im Bereich Innenstadt und Ohlsdorf kommt es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Es folgt eine amtliche Gefahreninformation der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg:
Aktualisierung:
Im Stadtbereich Hamburg st die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Im Bereich Innenstadt und Ohlsdorf kommt es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Aktualisierung: Störung der Trinkwasserversorgung - Stadtgebiet Hamburg
15:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtgebiet Hamburg
Es folgt eine amtliche Gefahreninformation der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg:
Aktualisierung:
Im Stadtbereich Hamburg st die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Im Bereich Innenstadt und Ohlsdorf kommt es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Aktualisierung:
Im Stadtbereich Hamburg st die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Im Bereich Innenstadt und Ohlsdorf kommt es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Störung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung - Hamburg-Mitte und Hamburg Nord, Hamburg Wandsbek
15:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hamburg-Mitte und Hamburg Nord, Hamburg Wandsbek
Es folgt eine amtliche Gefahreninformation der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg:
In Hamburg Mitte, Nord und Wandsbek ist die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Es kommt im Bereich der genanten Bezirke zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
In Hamburg Mitte, Nord und Wandsbek ist die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Es kommt im Bereich der genanten Bezirke zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
DE-ST-WB-W056
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Gefahreninformation
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Entwarnung: Aufhebung Abkochgebot Groß Naundorf, Labrun und Prettin - Stadt Annaburg, Ortsteile Labrun und Prettin
13:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Annaburg, Ortsteile Labrun und Prettin
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser nach Rohrbruch - Stadt Annaburg, Ortsteile Labrun und Prettin" vom 25.09.2026 13:46:45 gesendet durch Integrierte Leitstelle Landkreis Wittenberg. Die Warnung ist aufgehoben.
mit sofortiger Wirkung endet das veranlasste Abkochgebot für Trinkwasser in den Ortsteilen Groß Naundorf, Labrun und Prettin.
Die Analysen haben ergeben, dass die Grenzwerte im Normbereich liegen. In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg, wurde über eine Beendigung des Abkochgebotes entschieden.
Das Trinkwasser muss somit nicht mehr abgekocht werden!
mit sofortiger Wirkung endet das veranlasste Abkochgebot für Trinkwasser in den Ortsteilen Groß Naundorf, Labrun und Prettin.
Die Analysen haben ergeben, dass die Grenzwerte im Normbereich liegen. In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg, wurde über eine Beendigung des Abkochgebotes entschieden.
Das Trinkwasser muss somit nicht mehr abgekocht werden!
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Handlungsempfehlungen:
- Beachten Sie das Abkochgebot bis zu dessen ausdrücklicher Aufhebung.
- Beachten Sie weitere Informationen des WAZV und der zuständigen Behörden.
- Informieren Sie bei Bedarf auch Personen in Ihrem Umfeld über die Einschränkungen.
Bei Rückfragen:
WAZV „Elbe-Elster-Jessen“ Tel.: 03537-26480
Havariedienst (24-Stunden-Erreichbarkeit) Tel.: 0171-7133301
Handlungsempfehlungen:
- Beachten Sie das Abkochgebot bis zu dessen ausdrücklicher Aufhebung.
- Beachten Sie weitere Informationen des WAZV und der zuständigen Behörden.
- Informieren Sie bei Bedarf auch Personen in Ihrem Umfeld über die Einschränkungen.
Bei Rückfragen:
WAZV „Elbe-Elster-Jessen“ Tel.: 03537-26480
Havariedienst (24-Stunden-Erreichbarkeit) Tel.: 0171-7133301
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