Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Für wen ist was?
Für wen ist was?
🏠
Bevölkerung & Presse
Orientierung: Was warnt die Behörde gerade? Wo gilt eine Meldung?
- Aktuelle Lage – Tages-Lagebild
- Warnungsliste
- Auswertung – Kalender & Zeitraum
- Verhalten bei Warnungen
Kostenfrei · Maßgeblich: NINA / warnung.bund.de
🛡️
BOS & Fachinteressierte
Lagebild, Filter und Auswertung – ergänzend zur Einsatzlage.
- Zeitraum & Region – Filter, Hotspots, Verlauf
- Kalendertag mit Lagebild & Index
- Statistiken & Hotspots im Browser
Kostenfrei · ersetzt keine Führungssoftware
📋
Archiv-Recherche
Archiv durchsuchen und lesen – ohne Massenexport.
- Recherche nach Tag, Gebiet und Stichwort
- Einzel-PDF begrenzt · CSV/JSON gesperrt
- Zur Recherche
Kostenfrei lesen · Anti-Scraping aktiv
Automatische Aktualisierung
Bereit
Letzte Aktualisierung: 18.10.2026 14:41:13
Spalten ein-/ausblenden:
Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
12.10.2026
1 Meldungen
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Ilmtalgruppe - ENTWARNUNG - Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
15:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "AKTUALISIERUNG: Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Ilmtalgruppe - Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)" vom 09.10.2026 08:57:15 gesendet durch Integrierte Leitstelle Ingolstadt. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot ist auch für die Bereiche der Ilmtalgruppe ab sofort wieder aufgehoben.
Das Abkochgebot ist auch für die Bereiche der Ilmtalgruppe ab sofort wieder aufgehoben.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
09.10.2026
1 Meldungen
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
AKTUALISIERUNG: Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Ilmtalgruppe - Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
08:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
Abkochgebot für Teile des Versorgungsgebiets der Ilmtalgruppe bleibt - Für Waaler Gruppe und Biburger Gruppe gibt es Entwarnung
Bei fortlaufenden Probenahmen im Leitungsnetz im Bereich des Hochbehälters wurden erneut coliforme Keime nachgewiesen. Das Abkochgebot muss daher auch über das Wochenende bestehen bleiben.
Es laufen weiterhin Reinigungsmaßnahmen, Ursachenfindung und engmaschige Untersuchungen im Hinblick auf die neu festgestellte Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser.
Für die Bereiche der Waaler Gruppe und Biburger Gruppe kann das Abkochgebot hingegen ab sofort aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann dort wieder uneingeschränkt verwendet werden. Wie das Gesundheitsamt Pfaffenhofen mitteilt, entsprechen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse in diesen Bereichen wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Karte im Bereich Rohrbach aktualisiert.
Bei fortlaufenden Probenahmen im Leitungsnetz im Bereich des Hochbehälters wurden erneut coliforme Keime nachgewiesen. Das Abkochgebot muss daher auch über das Wochenende bestehen bleiben.
Es laufen weiterhin Reinigungsmaßnahmen, Ursachenfindung und engmaschige Untersuchungen im Hinblick auf die neu festgestellte Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser.
Für die Bereiche der Waaler Gruppe und Biburger Gruppe kann das Abkochgebot hingegen ab sofort aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann dort wieder uneingeschränkt verwendet werden. Wie das Gesundheitsamt Pfaffenhofen mitteilt, entsprechen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse in diesen Bereichen wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Karte im Bereich Rohrbach aktualisiert.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
08.10.2026
4 Meldungen
DE-TH-EF-W108
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trink- und Löschwasserversorgung - Stadt Erfurt Ortsteil Büßleben
19:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Erfurt Ortsteil Büßleben
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trink- und Löschwasserversorgung - Stadt Erfurt Ortsteil Büßleben" vom 08.10.2026 07:13:33 gesendet durch Zentrale Leitstelle Erfurt. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Wasserversorgung in der Ortslage Büßleben ist wieder vollständig hergestellt.
Die Wasserversorgung in der Ortslage Büßleben ist wieder vollständig hergestellt.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Büßleben, Am Peterbach HNr.1
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Büßleben, Am Peterbach HNr.1
Ausfall der Trink- und Löschwasserversorgung - Stadt Erfurt Ortsteil Büßleben
07:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Erfurt Ortsteil Büßleben
Aufgrund von Bauarbeiten am Versorgungsnetz, kommt es in der Ortslage Erfurt-Büßleben am
08.10.2026 ab 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Handlungsempfehlungen:
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne. Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Ein Tankwagen mit Brauchwasser steht „Am Peterbach“ vor der Hausnummer 1.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
08.10.2026 ab 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Handlungsempfehlungen:
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne. Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Ein Tankwagen mit Brauchwasser steht „Am Peterbach“ vor der Hausnummer 1.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Büßleben, Am Peterbach HNr.1
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Büßleben, Am Peterbach HNr.1
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof
16:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Winzerhausen Holzweiler Hof
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof" vom 01.10.2026 11:29:13 gesendet durch Integrierte Leitstelle des Landkreises Ludwigsburg. Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung 08.10.2026
Die Nachuntersuchungen des Trinkwassers mit Probenahme am 05.10.2026 waren mikrobiologisch unauffällig.Die Warnung wird daher aufgehoben.Das Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt genutzt werden. Zur weiteren Absicherung der Trinkwasserqualität werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.großbottwar.de
Entwarnung 08.10.2026
Die Nachuntersuchungen des Trinkwassers mit Probenahme am 05.10.2026 waren mikrobiologisch unauffällig.Die Warnung wird daher aufgehoben.Das Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt genutzt werden. Zur weiteren Absicherung der Trinkwasserqualität werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.großbottwar.de
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
AKTUALISIERUNG: Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Ilmtalgruppe - Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
15:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Teile von Wolnzach, Geisenfeld und Rohrbach (siehe Karte)
Abkochgebot für Teile des Versorgungsgebiets der Ilmtalgruppe bleibt - Für Waaler Gruppe und Biburger Gruppe gibt es Entwarnung
Bei fortlaufenden Probenahmen im Leitungsnetz im Bereich des Hochbehälters wurden erneut coliforme Keime nachgewiesen. Das Abkochgebot muss daher auch über das Wochenende bestehen bleiben.
Es laufen weiterhin Reinigungsmaßnahmen, Ursachenfindung und engmaschige Untersuchungen im Hinblick auf die neu festgestellte Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser.
Für die Bereiche der Waaler Gruppe und Biburger Gruppe kann das Abkochgebot hingegen ab sofort aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann dort wieder uneingeschränkt verwendet werden. Wie das Gesundheitsamt Pfaffenhofen mitteilt, entsprechen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse in diesen Bereichen wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Bei fortlaufenden Probenahmen im Leitungsnetz im Bereich des Hochbehälters wurden erneut coliforme Keime nachgewiesen. Das Abkochgebot muss daher auch über das Wochenende bestehen bleiben.
Es laufen weiterhin Reinigungsmaßnahmen, Ursachenfindung und engmaschige Untersuchungen im Hinblick auf die neu festgestellte Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser.
Für die Bereiche der Waaler Gruppe und Biburger Gruppe kann das Abkochgebot hingegen ab sofort aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann dort wieder uneingeschränkt verwendet werden. Wie das Gesundheitsamt Pfaffenhofen mitteilt, entsprechen die vorliegenden Untersuchungsergebnisse in diesen Bereichen wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
01.10.2026
2 Meldungen
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Ilmtalgruppe und Waaler Gruppe - Teile von Wolnzach, Geisenfeld, Rohrbach, Ernsgaden & Vohburg (siehe Karte)
18:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Teile von Wolnzach, Geisenfeld, Rohrbach, Ernsgaden & Vohburg (siehe Karte)
Bei Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgung Ilmtalgruppe wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit coliformen Bakterien und intestinalen Enterokokken festgestellt.
Deshalb wird vorsorglich ein sofortiges Abkochgebot erlassen.
Welche Gebiete der Wasserversorgung Ilmtalgruppe betroffen sind, sind aus der beiliegenden Karte zu entnehmen.
Weiter sind auch Teil des Versorgungsgebiets der Waaler Gruppe in Rohrbach betroffen.
Im Einzelnen sind dies Lilientalstraße, Robert-Bosch-Straße, Moosäcker, Moorweg, Gewerbegebiet am Bahnhof, Am Bahndamm, Edenthalweg, Im Gabis, Fahlenbacher Straße (Karte im Anhang).
Das Abkochgebot gilt auch für Teile der Biburger Gruppe. Hier sind die Gemeinde Ernsgaden, Rockolding, Knodorf und Ilmendorf betroffen.
In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung llmtalgruppe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar.
Diese werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten/Schnecken.
Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Coliforme und intestinale Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Deshalb wird vorsorglich ein sofortiges Abkochgebot erlassen.
Welche Gebiete der Wasserversorgung Ilmtalgruppe betroffen sind, sind aus der beiliegenden Karte zu entnehmen.
Weiter sind auch Teil des Versorgungsgebiets der Waaler Gruppe in Rohrbach betroffen.
Im Einzelnen sind dies Lilientalstraße, Robert-Bosch-Straße, Moosäcker, Moorweg, Gewerbegebiet am Bahnhof, Am Bahndamm, Edenthalweg, Im Gabis, Fahlenbacher Straße (Karte im Anhang).
Das Abkochgebot gilt auch für Teile der Biburger Gruppe. Hier sind die Gemeinde Ernsgaden, Rockolding, Knodorf und Ilmendorf betroffen.
In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung llmtalgruppe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar.
Diese werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten/Schnecken.
Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Coliforme und intestinale Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof
11:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Winzerhausen Holzweiler Hof
Aktualisierung 01.10.2026:
Bei den Nachuntersuchungen im Versorgungsnetz Winzerhausen am 29.09.2026 wurde an der Ortsentnahmestelle Holzweiler Hof 1 Pseudomonas aeruginosa pro 100 ml nachgewiesen. Die übrigen Trinkwasserproben aus dem Ortsnetz Winzerhausen waren unauffällig.
Das Ortsnetz Holzweiler Hof wird vorsorglich gespült.
Zudem werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 29.09.2026:
Bei der letzten Trinkwasseruntersuchung am 23.09.2026 wurden weiterhin keine Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wurde am 28.09.2026 beendet.
In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 21.09.2026:
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Bei den Nachuntersuchungen im Versorgungsnetz Winzerhausen am 29.09.2026 wurde an der Ortsentnahmestelle Holzweiler Hof 1 Pseudomonas aeruginosa pro 100 ml nachgewiesen. Die übrigen Trinkwasserproben aus dem Ortsnetz Winzerhausen waren unauffällig.
Das Ortsnetz Holzweiler Hof wird vorsorglich gespült.
Zudem werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 29.09.2026:
Bei der letzten Trinkwasseruntersuchung am 23.09.2026 wurden weiterhin keine Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wurde am 28.09.2026 beendet.
In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 21.09.2026:
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
29.09.2026
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof
12:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Winzerhausen Holzweiler Hof
Aktualisierung 29.09.2026
Bei der letzten Trinkwasseruntersuchung am 23.09.2026 wurden weiterhin keine Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wurde am 28.09.2026 beendet.
In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 21.09.2026
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Bei der letzten Trinkwasseruntersuchung am 23.09.2026 wurden weiterhin keine Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wurde am 28.09.2026 beendet.
In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 21.09.2026
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
25.09.2026
2 Meldungen
DE-HE-WI-W097
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen Wiesbadens - Wiesbaden-Mitte (Teile), Wiesbaden-Nordost (Teile)
15:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Wiesbaden-Mitte (Teile), Wiesbaden-Nordost (Teile)
Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen Wiesbadens
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser siehe Karte
Bei Trinkwasserkontrollen nahe dem Kurhaus wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Das Gesundheitsamt Wiesbaden hat deshalb ab sofort und bis auf Weiteres ein vorsorgliches Abkochgebot angeordnet.
Verwenden Sie Leitungswasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen und zur Wundreinigung nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen.
Für Menschen mit besonderen Risikofaktoren gelten zusätzliche Empfehlungen zum Händewaschen und Duschen.
Die Toilettenspülung ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird gesondert informiert.
Für Rückfragen stehen die WLW, Wasserversorgungsbetriebe der LHW unter der Rufnummer 0611 780 - 22 01 und Wasserqualitaet@wlw-wiesbaden.de sowie das Gesundheitsamt Wiesbaden – während der Dienstzeiten unter 0611 31 – 28 28 (Erreichbarkeit Sa, So 10-14Uhr) und info-gesundheitsamt@wiesbaden.de gerne zur Verfügung.
WLW, ESWE Versorgung und das Gesundheitsamt Wiesbaden bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und bedanken sich für die Mithilfe.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser siehe Karte
Bei Trinkwasserkontrollen nahe dem Kurhaus wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Das Gesundheitsamt Wiesbaden hat deshalb ab sofort und bis auf Weiteres ein vorsorgliches Abkochgebot angeordnet.
Verwenden Sie Leitungswasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen und zur Wundreinigung nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen.
Für Menschen mit besonderen Risikofaktoren gelten zusätzliche Empfehlungen zum Händewaschen und Duschen.
Die Toilettenspülung ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird gesondert informiert.
Für Rückfragen stehen die WLW, Wasserversorgungsbetriebe der LHW unter der Rufnummer 0611 780 - 22 01 und Wasserqualitaet@wlw-wiesbaden.de sowie das Gesundheitsamt Wiesbaden – während der Dienstzeiten unter 0611 31 – 28 28 (Erreichbarkeit Sa, So 10-14Uhr) und info-gesundheitsamt@wiesbaden.de gerne zur Verfügung.
WLW, ESWE Versorgung und das Gesundheitsamt Wiesbaden bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und bedanken sich für die Mithilfe.
DE-BW-KA-W138
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Verunreinigung des Trink- / Leitungswassers - Hambrücken
09:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hambrücken
Das Trinkwasser in der Gemeinde Hambrücken weist zusätzlich bakterielle Verunreinigungen durch Escherichia coli auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindes-
tens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindes-
tens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
24.09.2026
1 Meldungen
DE-BW-KA-W138
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Verunreinigung des Trink- / Leitungswassers - Hambrücken
09:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hambrücken
In der Gemeinde Hambrücken kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch "pseudomonas aerugnosa".
Auf Anordnung durch das Gesundheitsamt für den Landkreis Karlsruhe wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
Auf Anordnung durch das Gesundheitsamt für den Landkreis Karlsruhe wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
21.09.2026
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof
18:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Winzerhausen Holzweiler Hof
Aktualisierung 21.09.2026
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
16.09.2026
2 Meldungen
DE-BW-LB-W026
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof
16:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Winzerhausen Holzweiler Hof
Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof
14:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Winzerhausen Holzweiler Hof
Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286451/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286451/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
13.09.2026
1 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Unterbrechung der Trinkwasserversorgung - Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt incl.OT, Ollendorf, Schloßvippach incl.OT
12:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt incl.OT, Ollendorf, Schloßvippach incl.OT
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Unterbrechung der Trinkwasserversorgung - Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt incl.OT, Ollendorf, Schloßvippach incl.OT" vom 11.09.2026 08:51:54 gesendet durch Zentrale Leitstelle Erfurt. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung, kommt es in den Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 11. September 2026 ab 22:00 Uhr bis 13. September 2026 ca. 12:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung, kommt es in den Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 11. September 2026 ab 22:00 Uhr bis 13. September 2026 ca. 12:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Seestraße)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Vom 13. September ca. 12:00 Uhr bis 16. September 2026 ist das Wasser aus den Leitungen der v. g. Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und sollte vor dem Verzehr abgekocht werden.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Seestraße)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Vom 13. September ca. 12:00 Uhr bis 16. September 2026 ist das Wasser aus den Leitungen der v. g. Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und sollte vor dem Verzehr abgekocht werden.
11.09.2026
1 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Unterbrechung der Trinkwasserversorgung - Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt incl.OT, Ollendorf, Schloßvippach incl.OT
08:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt incl.OT, Ollendorf, Schloßvippach incl.OT
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung, kommt es in den Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 11. September 2026 ab 22:00 Uhr bis 13. September 2026 ca. 12:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Seestraße)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Vom 13. September ca. 12:00 Uhr bis 16. September 2026 ist das Wasser aus den Leitungen der v. g. Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und sollte vor dem Verzehr abgekocht werden.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Seestraße)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Vom 13. September ca. 12:00 Uhr bis 16. September 2026 ist das Wasser aus den Leitungen der v. g. Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und sollte vor dem Verzehr abgekocht werden.
04.09.2026
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
1. AKTUALISIERUNG: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorung - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi
13:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi
UPDATE zur Pressemitteilung vom 01.09.2026
04.09.2026 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Schutzchlorung für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen
Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe
ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Auch nach Aufhebung der Schutzchlorung kann das Trinkwasser noch einige Tage weiterhin leicht
nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser
kann uneingeschränkt genutzt werden.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt die Schutzchlorung bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
********************************************************************************************************************
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
04.09.2026 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Schutzchlorung für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen
Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe
ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Auch nach Aufhebung der Schutzchlorung kann das Trinkwasser noch einige Tage weiterhin leicht
nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser
kann uneingeschränkt genutzt werden.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt die Schutzchlorung bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
********************************************************************************************************************
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
01.09.2026
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Oberesch und Hemmersdorf - Gde. ReSi
16:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Oberesch und Hemmersdorf - Gde. ReSi
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
11.08.2026
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: 4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßn - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
16:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg" vom 13.01.2026 12:09:36 gesendet durch Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis . Die Warnung ist aufgehoben.
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
*********************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für de
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
*********************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
08.08.2026
2 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Vorübergehendes Nutzungsverbot für Leitungswasser - 73079 Süßen, Bereich nördlich der Bahnlinie Landkreis Göppingen
11:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
73079 Süßen, Bereich nördlich der Bahnlinie Landkreis Göppingen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vorübergehendes Nutzungsverbot für Leitungswasser - 73079 Süßen, Bereich nördlich der Bahnlinie Landkreis Göppingen" vom 08.08.2026 00:30:58 gesendet durch Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Berufsfeuerwehr Reutlingen.. Die Warnung ist aufgehoben.
Informationsquelle für weitere Informationen: https://landkreis-goeppingen.de/aktuelles/pressemitteilungen/entwarnung-suessen
Informationsquelle für weitere Informationen: https://landkreis-goeppingen.de/aktuelles/pressemitteilungen/entwarnung-suessen
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Aufgrund einer technischen Störung ist es zu einer deutlichen Überdosierung von Chlor in das Trinkwasser des Hochbehälters Baierhof gekommen (Werte im Netz von bis zu 1,8 mg/l).
Das Gesundheitsamt Göppingen ordnet zur Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung eine Nutzungseinschränkung für das Trinkwasser im betroffenen Versorgungsgebiet an.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Aufgrund einer technischen Störung ist es zu einer deutlichen Überdosierung von Chlor in das Trinkwasser des Hochbehälters Baierhof gekommen (Werte im Netz von bis zu 1,8 mg/l).
Das Gesundheitsamt Göppingen ordnet zur Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung eine Nutzungseinschränkung für das Trinkwasser im betroffenen Versorgungsgebiet an.
Vorübergehendes Nutzungsverbot für Leitungswasser - 73079 Süßen, Bereich nördlich der Bahnlinie Landkreis Göppingen
00:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
73079 Süßen, Bereich nördlich der Bahnlinie Landkreis Göppingen
Vorübergehendes Nutzungsverbot für Leitungswasser.
Im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Süßen nördlich der Bahnlinie (Klein Süßen) wurde eine deutlich erhöhte Konzentration von Chlor im Trinkwasser festgestellt. Das Gesundheitsamt hat daher vorsorglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung angeordnet.
Im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Süßen nördlich der Bahnlinie (Klein Süßen) wurde eine deutlich erhöhte Konzentration von Chlor im Trinkwasser festgestellt. Das Gesundheitsamt hat daher vorsorglich Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung angeordnet.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Aufgrund einer technischen Störung ist es zu einer deutlichen Überdosierung von Chlor in das Trinkwasser des Hochbehälters Baierhof gekommen (Werte im Netz von bis zu 1,8 mg/l).
Das Gesundheitsamt Göppingen ordnet zur Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung eine Nutzungseinschränkung für das Trinkwasser im betroffenen Versorgungsgebiet an.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Aufgrund einer technischen Störung ist es zu einer deutlichen Überdosierung von Chlor in das Trinkwasser des Hochbehälters Baierhof gekommen (Werte im Netz von bis zu 1,8 mg/l).
Das Gesundheitsamt Göppingen ordnet zur Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung eine Nutzungseinschränkung für das Trinkwasser im betroffenen Versorgungsgebiet an.
03.08.2026
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn
13:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn" vom 31.07.2026 18:20:07 gesendet durch Integrierte Leitstelle Konstanz. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufhebung des Abkochgebots für das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen
Das am Freitag, 31.07.2026, notwendig gewordene Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen konnte mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.
Als Vorsichtsmaßnahme wird bis Donnerstag, 06.08.2026, in den Bereichen Gaienhofen-Hemmenhofen (gesamter Ortsbereich), Gaienhofen (Oberdorf), Gaienhofen-Horn (Oberdorf) dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
Es kann dabei zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.
Für Aquarien ist das Wasser jedoch ungeeignet.
Hinsichtlich der Nutzung des Trinkwassers gibt es ansonsten im gesamten Gemeindegebiet Gaienhofen ab sofort keine Einschränkungen mehr.
Aufhebung des Abkochgebots für das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen
Das am Freitag, 31.07.2026, notwendig gewordene Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen konnte mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.
Als Vorsichtsmaßnahme wird bis Donnerstag, 06.08.2026, in den Bereichen Gaienhofen-Hemmenhofen (gesamter Ortsbereich), Gaienhofen (Oberdorf), Gaienhofen-Horn (Oberdorf) dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
Es kann dabei zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.
Für Aquarien ist das Wasser jedoch ungeeignet.
Hinsichtlich der Nutzung des Trinkwassers gibt es ansonsten im gesamten Gemeindegebiet Gaienhofen ab sofort keine Einschränkungen mehr.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Trinkwassers finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gaienhofen.
Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist, erfolgt eine Entwarnung.
Bitte achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Trinkwassers finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gaienhofen.
Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist, erfolgt eine Entwarnung.
Bitte achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
31.07.2026
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn
18:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn
Wichtige Warnung: Abkochgebot für das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen
Nach Beprobungen des Trinkwassers wurden in Teilen der Gemeinde Gaienhofen erhöhte Werte von bakteriellen Verunreinigungen gefunden
Nach Beprobungen des Trinkwassers wurden in Teilen der Gemeinde Gaienhofen erhöhte Werte von bakteriellen Verunreinigungen gefunden
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Trinkwassers finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gaienhofen.
Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist, erfolgt eine Entwarnung.
Bitte achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Trinkwassers finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gaienhofen.
Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist, erfolgt eine Entwarnung.
Bitte achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
16.07.2026
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
12:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal." vom 03.07.2026 19:17:12 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Seite 1 von 9 (214 Einträge gesamt)
Lädt...
Aktualisiere Warnungen...