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10.08.2025
2 Meldungen
DE-NI-NOM-W210
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen
15:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen" vom 10.08.2025 12:09:50 gesendet durch LS Northeim vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt. Es kann aufgrund der Neubefüllung der Leitungen zu einer unbedenklichen Eintrübung kommen.
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt. Es kann aufgrund der Neubefüllung der Leitungen zu einer unbedenklichen Eintrübung kommen.
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen
12:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
16.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau
15:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau" vom 16.06.2025 15:48:08 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
13.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
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Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main - Lohr - Steinbach
11:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main-Spessart - Lohr - Steinbach" vom 05.06.2025 16:17:19 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
06.06.2025
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Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau
16:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
05.06.2025
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DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main-Spessart - Lohr - Steinbach
16:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
25.05.2025
1 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken - Gemeinde Au
11:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken - Gemeinde Au" vom 23.05.2025 13:01:47 gesendet durch LS Freiburg vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot erlassen.
Das Trinkwasser darf nur abgekocht verzehrt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Zweckverbandes WV Hexental.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot erlassen.
Das Trinkwasser darf nur abgekocht verzehrt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Zweckverbandes WV Hexental.
23.05.2025
1 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken - Gemeinde Au
13:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aktuell kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers mit Enterokokken.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot erlassen.
Das Trinkwasser darf nur abgekocht verzehrt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Zweckverbandes WV Hexental.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot erlassen.
Das Trinkwasser darf nur abgekocht verzehrt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Zweckverbandes WV Hexental.
22.04.2025
1 Meldungen
DE-HE-ERB-W191
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Eingeschränkte Trinkwasserversorgung - Brensbach, Wersau, Nieder-Kainsbach, Stierbach, Höllerbach, Affhöllerbach
10:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Eingeschränkte Trinkwasserversorgung - Brensbach, Wersau, Nieder-Kainsbach, Stierbach, Höllerbach, Affhöllerbach" vom 11.04.2025 13:16:11 gesendet durch LS Odenwald vS/E, Kreis (DEU, HE, Erbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund einer Unterbrechung der Förderung des Trinkwassers des Hauptbrunnens in Brensbach und Nieder-Kainsbach muss der Trinkwasserverbrauch auf das nötigste Maß beschränkt werden.
Aufgrund einer Unterbrechung der Förderung des Trinkwassers des Hauptbrunnens in Brensbach und Nieder-Kainsbach muss der Trinkwasserverbrauch auf das nötigste Maß beschränkt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie mit dem Trinkwasser bis zur Entwarnung sparsam um. Die Reserve für den Brandschutz ist gesichert.
Gehen Sie mit dem Trinkwasser bis zur Entwarnung sparsam um. Die Reserve für den Brandschutz ist gesichert.
11.04.2025
1 Meldungen
DE-HE-ERB-W191
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Eingeschränkte Trinkwasserversorgung - Brensbach, Wersau, Nieder-Kainsbach, Stierbach, Höllerbach, Affhöllerbach
13:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer Unterbrechung der Förderung des Trinkwassers des Hauptbrunnens in Brensbach und Nieder-Kainsbach muss der Trinkwasserverbrauch auf das nötigste Maß beschränkt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie mit dem Trinkwasser bis zur Entwarnung sparsam um. Die Reserve für den Brandschutz ist gesichert.
Gehen Sie mit dem Trinkwasser bis zur Entwarnung sparsam um. Die Reserve für den Brandschutz ist gesichert.
21.12.2024
1 Meldungen
DE-BY-WM-W167
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserkontamination Mittenwald ENTWARNUNG - gesamte Ort Mittenwald, Außenbereiche Schmalensee, Buckelwiesen, Am Horn
21:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserkontamination Mittenwald Aktualisierung - gesamte Ort Mittenwald, Außenbereiche Schmalensee, Buckelwiesen, Am Horn" vom 14.12.2024 13:52:20 gesendet durch LS Oberland vS/E, Kreis (DEU, BY, Weilheim). Die Warnung ist aufgehoben.
Mittenwald, 14.12.2024
Aktueller Stand zur Trinkwasserkontamination in der Gemeinde Mittenwald vom 14.12.2024 12:00
Derzeit laufen intensive Ermittlungen durch die Experten des Gesundheitsamtes und der Karwendel Energie und Wasser GmbH im Zusammenhang mi dem Nachweis von Enterokokken in der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Mittenwald. Um jedes gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung auszuschließen, wird das Trinkwasser bis zum Abschluss der Ursachenermittlung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gechlort.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Wichtige Informationen rund um das gechlorte Trinkwasser:
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken und zum Kochen verwendet werden.
• Das Wäschewasche ist uneingeschränkt möglich.
• Das Tränken von Tieren ist ebenfalls bedenkenlos möglich
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.
• Zur Produktion von Lebensmitteln bestehen keine Einschränkungen. Sollten besondere Anforderungen bei der Herstellung, beispielsweise von Arzneimitteln bestehen, stehen wir als Wasserversorger gerne jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Zusammenfassend stellt die Chlorung des Trinkwassers ein seit Jahrzehnten etabliertes und häufig eingesetztes Verfahren dar, was so gut wie keine Einschränkung im Hinblick auf die Verwendung des Trinkwassers bedingt.
KEW Karwendel Energie und Wasser GmbH
Matthias Pöll Geschäftsführer
Mittenwald, 14.12.2024
Aktueller Stand zur Trinkwasserkontamination in der Gemeinde Mittenwald vom 14.12.2024 12:00
Derzeit laufen intensive Ermittlungen durch die Experten des Gesundheitsamtes und der Karwendel Energie und Wasser GmbH im Zusammenhang mi dem Nachweis von Enterokokken in der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Mittenwald. Um jedes gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung auszuschließen, wird das Trinkwasser bis zum Abschluss der Ursachenermittlung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gechlort.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Wichtige Informationen rund um das gechlorte Trinkwasser:
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken und zum Kochen verwendet werden.
• Das Wäschewasche ist uneingeschränkt möglich.
• Das Tränken von Tieren ist ebenfalls bedenkenlos möglich
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.
• Zur Produktion von Lebensmitteln bestehen keine Einschränkungen. Sollten besondere Anforderungen bei der Herstellung, beispielsweise von Arzneimitteln bestehen, stehen wir als Wasserversorger gerne jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Zusammenfassend stellt die Chlorung des Trinkwassers ein seit Jahrzehnten etabliertes und häufig eingesetztes Verfahren dar, was so gut wie keine Einschränkung im Hinblick auf die Verwendung des Trinkwassers bedingt.
KEW Karwendel Energie und Wasser GmbH
Matthias Pöll Geschäftsführer
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Im Übrigen siehe Text der Warnmeldung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Im Übrigen siehe Text der Warnmeldung
14.12.2024
1 Meldungen
DE-BY-WM-W167
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserkontamination Mittenwald Aktualisierung - gesamte Ort Mittenwald, Außenbereiche Schmalensee, Buckelwiesen, Am Horn
13:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Mittenwald, 14.12.2024
Aktueller Stand zur Trinkwasserkontamination in der Gemeinde Mittenwald vom 14.12.2024 12:00
Derzeit laufen intensive Ermittlungen durch die Experten des Gesundheitsamtes und der Karwendel Energie und Wasser GmbH im Zusammenhang mi dem Nachweis von Enterokokken in der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Mittenwald. Um jedes gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung auszuschließen, wird das Trinkwasser bis zum Abschluss der Ursachenermittlung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gechlort.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Wichtige Informationen rund um das gechlorte Trinkwasser:
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken und zum Kochen verwendet werden.
• Das Wäschewasche ist uneingeschränkt möglich.
• Das Tränken von Tieren ist ebenfalls bedenkenlos möglich
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.
• Zur Produktion von Lebensmitteln bestehen keine Einschränkungen. Sollten besondere Anforderungen bei der Herstellung, beispielsweise von Arzneimitteln bestehen, stehen wir als Wasserversorger gerne jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Zusammenfassend stellt die Chlorung des Trinkwassers ein seit Jahrzehnten etabliertes und häufig eingesetztes Verfahren dar, was so gut wie keine Einschränkung im Hinblick auf die Verwendung des Trinkwassers bedingt.
KEW Karwendel Energie und Wasser GmbH
Matthias Pöll Geschäftsführer
Aktueller Stand zur Trinkwasserkontamination in der Gemeinde Mittenwald vom 14.12.2024 12:00
Derzeit laufen intensive Ermittlungen durch die Experten des Gesundheitsamtes und der Karwendel Energie und Wasser GmbH im Zusammenhang mi dem Nachweis von Enterokokken in der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Mittenwald. Um jedes gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung auszuschließen, wird das Trinkwasser bis zum Abschluss der Ursachenermittlung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gechlort.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Wichtige Informationen rund um das gechlorte Trinkwasser:
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken und zum Kochen verwendet werden.
• Das Wäschewasche ist uneingeschränkt möglich.
• Das Tränken von Tieren ist ebenfalls bedenkenlos möglich
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.
• Zur Produktion von Lebensmitteln bestehen keine Einschränkungen. Sollten besondere Anforderungen bei der Herstellung, beispielsweise von Arzneimitteln bestehen, stehen wir als Wasserversorger gerne jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Zusammenfassend stellt die Chlorung des Trinkwassers ein seit Jahrzehnten etabliertes und häufig eingesetztes Verfahren dar, was so gut wie keine Einschränkung im Hinblick auf die Verwendung des Trinkwassers bedingt.
KEW Karwendel Energie und Wasser GmbH
Matthias Pöll Geschäftsführer
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Im Übrigen siehe Text der Warnmeldung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Im Übrigen siehe Text der Warnmeldung
02.12.2024
1 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung / Abkochgebot - Heimbach / Nahe
16:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung / Abkochgebot - Heimbach / Nahe" vom 29.11.2024 14:01:54 gesendet durch LS Bad Kreuznach, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasserabkochgebot in der Ortsgemeinde 55779 Heimbach/Nahe besteht nicht mehr
Trinkwasserabkochgebot in der Ortsgemeinde 55779 Heimbach/Nahe besteht nicht mehr
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Keimbelastetes Trinkwasser kann die Gesundheit belasten. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Keimbelastetes Trinkwasser kann die Gesundheit belasten. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn.
29.11.2024
3 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung / Abkochgebot - Heimbach / Nahe
14:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasserabkochgebot in der Ortsgemeinde 55779 Heimbach/Nahe besteht weiterhin
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Keimbelastetes Trinkwasser kann die Gesundheit belasten. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Keimbelastetes Trinkwasser kann die Gesundheit belasten. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn.
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Berglangenbach Fohren-Linden Heimbach Mettweiler
13:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Berglangenbach Fohren-Linden Heimbach Mettweiler" vom 24.11.2024 20:25:47 gesendet durch LS Bad Kreuznach, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung für das Abkochgebot von Trinkwasser in den o.g Ortsgemeinden
Entwarnung für das Abkochgebot von Trinkwasser in den o.g Ortsgemeinden
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen von Trinkwasser
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen von Trinkwasser
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Lohr-Steinba - 97816 Lohr-Steinbach
11:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Lohr-Steinbach - 97816 Lohr-Steinbach" vom 22.11.2024 12:28:23 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot in 97816 Lohr-Steinbach aufgrund von Enterokokken wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist. Die Desinfektionsmaßnahmen werden weiterhin fortgesetzt.
Das Abkochgebot in 97816 Lohr-Steinbach aufgrund von Enterokokken wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist. Die Desinfektionsmaßnahmen werden weiterhin fortgesetzt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser .
→ Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser .
→ Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
28.11.2024
1 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verkeimtes Trinkwasser - 55758 Niederwörresbach
16:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verkeimtes Trinkwasser - 55758 Niederwörresbach" vom 24.11.2024 16:15:13 gesendet durch LS Bad Kreuznach, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot ist aufgehoben.
Das Abkochgebot ist aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinkwasser abkochen
Trinkwasser abkochen
24.11.2024
2 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Berglangenbach Fohren-Linden Heimbach Mettweiler
20:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufrechterhaltung für das Abkochgebot von Trinkwasser in den o.g Ortsgemeinden
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen von Trinkwasser
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen von Trinkwasser
Verkeimtes Trinkwasser - 55758 Niederwörresbach
16:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Warnung vor verkeimtem Trinkwasser. Trinkwasser abkochen. Abkochgebot gilt bis auf Widerruf.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinkwasser abkochen
Trinkwasser abkochen
22.11.2024
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Lohr-Steinbach - 97816 Lohr-Steinbach
12:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Ortsnetz Lohr-Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot an.
Das Abkochgebot ist gültig bis mindestens zum Vorliegen der mikrobiologischen Trinkwasserergebnisse.
Im genannten Bereich kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen.
Abkochgebot an.
Das Abkochgebot ist gültig bis mindestens zum Vorliegen der mikrobiologischen Trinkwasserergebnisse.
Im genannten Bereich kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser .
→ Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser .
→ Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
21.11.2024
1 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Teile der VG Birkenfeld
17:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Teile der VG Birkenfeld" vom 17.11.2024 19:13:51 gesendet durch LS Bad Kreuznach, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung wegen Trinkwasserverunreinigung. Maßnahmen können eingestellt werden. Die Warnung wird hiermit aufgehoben.
Entwarnung wegen Trinkwasserverunreinigung. Maßnahmen können eingestellt werden. Die Warnung wird hiermit aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Leitungswasser mindestens 5 Minuten sprudelnd kochen, dadurch werden die Keime effektiv abgetötet.
Diese Handlungsempfehlung gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.vg-birkenfeld.de/news/trinkwasser-abkochgebot.html
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Leitungswasser mindestens 5 Minuten sprudelnd kochen, dadurch werden die Keime effektiv abgetötet.
Diese Handlungsempfehlung gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.vg-birkenfeld.de/news/trinkwasser-abkochgebot.html
17.11.2024
1 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Teile der VG Birkenfeld
19:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Infolge einer Trinkwasserverunreinigung gelten bis auf Weiteres folgende Handlungsempfehlungen:
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Leitungswasser mindestens 5 Minuten sprudelnd kochen, dadurch werden die Keime effektiv abgetötet.
Diese Handlungsempfehlung gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.vg-birkenfeld.de/news/trinkwasser-abkochgebot.html
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Leitungswasser mindestens 5 Minuten sprudelnd kochen, dadurch werden die Keime effektiv abgetötet.
Diese Handlungsempfehlung gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.vg-birkenfeld.de/news/trinkwasser-abkochgebot.html
10.10.2024
1 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser - 55624 Schwerbach + 55624 Gösenroth
09:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser - 55624 Schwerbach + 55624 Gösenroth" vom 26.09.2024 19:39:00 gesendet durch LS Bad Kreuznach, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Infolge einer betrieblichen Störung am 26.09.2024 gegen 18:00 Uhr in 55624 Schwerbach und 55624 Gösenroth kam es zur Keimbelastung des Leitungswassers. Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert, das Trinkwasser abzukochen.
Warnung ist aufgehoben.
Infolge einer betrieblichen Störung am 26.09.2024 gegen 18:00 Uhr in 55624 Schwerbach und 55624 Gösenroth kam es zur Keimbelastung des Leitungswassers. Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert, das Trinkwasser abzukochen.
Warnung ist aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Abkochen des Trinkwassers
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Abkochen des Trinkwassers
26.09.2024
2 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser - 55624 Schwerbach + 55624 Gösenroth
19:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Infolge einer betrieblichen Störung am 26.09.2024 gegen 18:00 Uhr in 55624 Schwerbach und 55624 Gösenroth kam es zur Keimbelastung des Leitungswassers. Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert, das Trinkwasser abzukochen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Abkochen des Trinkwassers
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Abkochen des Trinkwassers
Abkochgebot Trinkwasser - 55624 Schwerbach + 55624 Gösenroth
19:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Infolge einer betrieblichen Störung am 26.09.2024 gegen 18:00 Uhr in 55624 Schwerbach und 55624 Gösenroth kam es zur Keimbelastung des Leitungswassers. Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert, das Trinkwasser abzukochen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen des Trinkwassers
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochen des Trinkwassers
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