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13.03.2025
4 Meldungen
DE-BY-AB-W169
4 Meldungen
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4 Meldungen
Entwarnung: Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Stadt Aschaffenburg
11:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Stadt Aschaffenburg" vom 13.03.2025 11:15:02 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Entwarnung: Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Landkreis Aschaffenburg
11:45
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Landkreis Aschaffenburg" vom 13.03.2025 11:15:13 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Landkreis Aschaffenburg
11:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Stadt Aschaffenburg
11:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
04.02.2025
1 Meldungen
DE-BY-AB-W169
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Geruchsbelästigung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg - Stadt und Landkreis Aschaffenburg
12:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg - Stadt und Landkreis Aschaffenburg" vom 04.02.2025 12:03:32 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Es kann weiterhin im Freien auf Grund der Wetterlage zu Geruchsbelästigungen kommen.
Die Ursache ist behoben.
Es besteht keine Gefahr für Mensch und Tier
Es kann weiterhin im Freien auf Grund der Wetterlage zu Geruchsbelästigungen kommen.
Die Ursache ist behoben.
Es besteht keine Gefahr für Mensch und Tier
Es besteht keine Gefahr.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
03.02.2025
3 Meldungen
DE-BY-AB-W169
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Geruchsbelästigung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg - Stadt und Landkreis Aschaffenburg
19:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es kann weiterhin im Freien auf Grund der Wetterlage zu Geruchsbelästigungen kommen.
Die Ursache ist behoben.
Es besteht keine Gefahr für Mensch und Tier
Die Ursache ist behoben.
Es besteht keine Gefahr für Mensch und Tier
Es besteht keine Gefahr.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Entwarnung: Geruchsbelästigung in den Gemeinden an der Mainlinie - Gemeindegebiete Mainaschaff, Stockstadt, Kleinostheim, Karlstein, Kahl
14:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung in den Gemeinden an der Mainlinie - Gemeindegebiete Mainaschaff, Stockstadt, Kleinostheim, Karlstein, Kahl" vom 03.02.2025 10:24:35 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch bisher unbekannte Ursache kommt es zu einer starken Geruchsbelästigung. Die Feuerwehren und Sicherheitsbehörden sind auf der Ursachensuche
Durch bisher unbekannte Ursache kommt es zu einer starken Geruchsbelästigung. Die Feuerwehren und Sicherheitsbehörden sind auf der Ursachensuche
Es besteht keine Gefahr.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Geruchsbelästigung in den Gemeinden an der Mainlinie - Gemeindegebiete Mainaschaff, Stockstadt, Kleinostheim, Karlstein, Kahl
10:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch bisher unbekannte Ursache kommt es zu einer starken Geruchsbelästigung. Die Feuerwehren und Sicherheitsbehörden sind auf der Ursachensuche
Es besteht keine Gefahr.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
23.01.2025
4 Meldungen
DE-BY-AB-W169
4 Meldungen
Allgemein
4 Meldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung! - Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg, Sulzbach, Soden, Obernburg u.A.
14:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung! - Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg, Sulzbach, Soden, Obernburg u.A." vom 23.01.2025 13:31:47 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Achtung!
Aufgrund eines Brandereignisses kommt es im Bereich Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg, Sulzbach, Soden, Obernburg, Elsenfeld zur Rauchausbreitung. Bitte Türen und Fenster geschlossen halten. Schalten Sie Lüftungs- und Kimaanlagen aus.
Achtung!
Aufgrund eines Brandereignisses kommt es im Bereich Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg, Sulzbach, Soden, Obernburg, Elsenfeld zur Rauchausbreitung. Bitte Türen und Fenster geschlossen halten. Schalten Sie Lüftungs- und Kimaanlagen aus.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht keine Gefahr.
Bitte Türen und Fenster geschlossen halten, schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus!
Es besteht keine Gefahr.
Bitte Türen und Fenster geschlossen halten, schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus!
Starke Rauchentwicklung! - Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg, Sulzbach, Soden, Obernburg u.A.
13:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Achtung!
Aufgrund eines Brandereignisses kommt es im Bereich Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg, Sulzbach, Soden, Obernburg, Elsenfeld zur Rauchausbreitung. Bitte Türen und Fenster geschlossen halten. Schalten Sie Lüftungs- und Kimaanlagen aus.
Aufgrund eines Brandereignisses kommt es im Bereich Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg, Sulzbach, Soden, Obernburg, Elsenfeld zur Rauchausbreitung. Bitte Türen und Fenster geschlossen halten. Schalten Sie Lüftungs- und Kimaanlagen aus.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht keine Gefahr.
Bitte Türen und Fenster geschlossen halten, schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus!
Es besteht keine Gefahr.
Bitte Türen und Fenster geschlossen halten, schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus!
Starke Rauchentwicklung! - Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg, Sulzbach, Soden, Obernburg u.A.
08:03
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Achtung!
Aufgrund eines Brandereignisses kommt es im Bereich Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg, Sulzbach, Soden, Obernburg, Elsenfeld zur Rauchausbreitung. Bitte Türen und Fenster geschlossen halten. Schalten Sie Lüftungs- und Kimaanlagen aus.
Aufgrund eines Brandereignisses kommt es im Bereich Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg, Sulzbach, Soden, Obernburg, Elsenfeld zur Rauchausbreitung. Bitte Türen und Fenster geschlossen halten. Schalten Sie Lüftungs- und Kimaanlagen aus.
Es besteht keine Gefahr.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte Türen und Fenster geschlossen halten, schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte Türen und Fenster geschlossen halten, schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus!
Starke Rauchentwicklung! - Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg
05:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Achtung!
Aufgrund eines Brandereignisses kommt es im Bereich Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg zur Rauchausbreitung. Bitte Türen und Fenster geschlossen halten.
Aufgrund eines Brandereignisses kommt es im Bereich Kleinwallstadt, Großwallstadt, Niedernberg zur Rauchausbreitung. Bitte Türen und Fenster geschlossen halten.
Es besteht keine Gefahr.
Bitte Türen und Fenster geschlossen halten.
Bitte Türen und Fenster geschlossen halten.
09.04.2024
1 Meldungen
DE-BY-AB-W169
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Entwarnung: Abkochanordnung! - Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten
20:04
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung! - Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten" vom 09.04.2024 19:59:30 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
05.04.2024
1 Meldungen
DE-BY-AB-W169
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Allgemein
1 Meldungen
Abkochanordnung! - Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten
10:01
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
04.04.2024
3 Meldungen
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Allgemein
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Abkochanordnung! - Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten
17:49
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Entwarnung: Abkochanordnung! - Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten
17:43
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung! - Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten" vom 04.04.2024 16:59:43 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Abkochanordnung! - Altenbuch,Breitenbrunn,Dorfprozelten,Faulbach,Neuenbuch und Stadtprozelten
16:59
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Für das Trinkwasser im Bereich der Gemeinden Altenbuch, Breitenbrunn, Dorfprozelten, Faulbach, Neuenbuch und Stadtprozelten besteht aufgrund einer Gülleausbringung im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) die Besorgnis einer bakteriellen Verunreinigung. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte beachten Sie auch die Warnhinweise in der öffentlichen Presse sowie auf den Internetseiten der Gemeinden und der Stadtwerke Wertheim.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot ist solange erforderlich, bis wirksame Aufbereitungs- und Desinfektionsmaßnahmen greifen.
19.03.2024
2 Meldungen
DE-BY-AB-W169
2 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Gefahrstoffaustritt im Freien - Waldaschaff – Walburgstraße
07:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahrstoffaustritt im Freien - Waldaschaff – Walburgstraße " vom 19.03.2024 07:18:07 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
KEINE Gefahr für die Bevölkerung – Sperrung der Ortsdurchfahrt
KEINE Gefahr für die Bevölkerung – Sperrung der Ortsdurchfahrt
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Es besteht keine Gefahr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Es besteht keine Gefahr.
Gefahrstoffaustritt im Freien - Waldaschaff – Walburgstraße
06:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
KEINE Gefahr für die Bevölkerung – Sperrung der Ortsdurchfahrt
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Es besteht keine Gefahr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Es besteht keine Gefahr.
03.02.2024
2 Meldungen
DE-BY-AB-W169
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung! - Goldbach und Hösbach
12:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung! - Goldbach und Hösbach" vom 03.02.2024 12:51:22 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Achtung!
Durch einen Brand im Gemeindegebiet Goldbach kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Rauchentwicklung kommen.
Es kann zu Sichtbehinderungen, Geruchsbelästigungen kommen.
Die Einsatzkräfte sind vor Ort und tun alles Nötige, um eine weitere Ausbreitung oder Gefährdung zu vermeiden und die Störung zu beseitigen.
Fenster und Türen geschlossen halten und Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten!
Achtung!
Durch einen Brand im Gemeindegebiet Goldbach kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Rauchentwicklung kommen.
Es kann zu Sichtbehinderungen, Geruchsbelästigungen kommen.
Die Einsatzkräfte sind vor Ort und tun alles Nötige, um eine weitere Ausbreitung oder Gefährdung zu vermeiden und die Störung zu beseitigen.
Fenster und Türen geschlossen halten und Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bringen Sie Haustiere und Nutzvieh in Gebäude oder Ställe. Stellen Sie deren Versorgung und Betreuung sicher.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Behalten Sie Ruhe und bleiben Sie möglichst in geschlossenen Gebäuden!
Informieren Sie auch Nachbarn udn Personen die die Warnung nicht erhalten haben.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bringen Sie Haustiere und Nutzvieh in Gebäude oder Ställe. Stellen Sie deren Versorgung und Betreuung sicher.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Behalten Sie Ruhe und bleiben Sie möglichst in geschlossenen Gebäuden!
Informieren Sie auch Nachbarn udn Personen die die Warnung nicht erhalten haben.
Starke Rauchentwicklung! - Goldbach und Hösbach
12:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Achtung!
Durch einen Brand im Gemeindegebiet Goldbach kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Rauchentwicklung kommen.
Es kann zu Sichtbehinderungen, Geruchsbelästigungen kommen.
Die Einsatzkräfte sind vor Ort und tun alles Nötige, um eine weitere Ausbreitung oder Gefährdung zu vermeiden und die Störung zu beseitigen.
Fenster und Türen geschlossen halten und Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten!
Durch einen Brand im Gemeindegebiet Goldbach kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Rauchentwicklung kommen.
Es kann zu Sichtbehinderungen, Geruchsbelästigungen kommen.
Die Einsatzkräfte sind vor Ort und tun alles Nötige, um eine weitere Ausbreitung oder Gefährdung zu vermeiden und die Störung zu beseitigen.
Fenster und Türen geschlossen halten und Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bringen Sie Haustiere und Nutzvieh in Gebäude oder Ställe. Stellen Sie deren Versorgung und Betreuung sicher.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Behalten Sie Ruhe und bleiben Sie möglichst in geschlossenen Gebäuden!
Informieren Sie auch Nachbarn udn Personen die die Warnung nicht erhalten haben.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bringen Sie Haustiere und Nutzvieh in Gebäude oder Ställe. Stellen Sie deren Versorgung und Betreuung sicher.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Behalten Sie Ruhe und bleiben Sie möglichst in geschlossenen Gebäuden!
Informieren Sie auch Nachbarn udn Personen die die Warnung nicht erhalten haben.
02.02.2024
1 Meldungen
DE-BY-AB-W169
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine bakterielle Verunreinigung - Mömlingen
17:12
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine bakterielle Verunreinigung - Mömlingen" vom 02.02.2024 17:11:26 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes.
Das Abkochgebot gilt für alle Bevölkerungsgruppen der Gemeinde Mömlingen:
Das Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes.
Das Abkochgebot gilt für alle Bevölkerungsgruppen der Gemeinde Mömlingen:
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Für Nachfragen steht die Gemeinde Mömlingen als Wasserversorger zur Verfügung.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Für Nachfragen steht die Gemeinde Mömlingen als Wasserversorger zur Verfügung.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
27.01.2024
2 Meldungen
DE-BY-AB-W169
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine bakterielle Verunreinigung auf - Mömlingen
17:03
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes.
Das Abkochgebot gilt für alle Bevölkerungsgruppen der Gemeinde Mömlingen:
Das Abkochgebot gilt für alle Bevölkerungsgruppen der Gemeinde Mömlingen:
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Für Nachfragen steht die Gemeinde Mömlingen als Wasserversorger zur Verfügung.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Für Nachfragen steht die Gemeinde Mömlingen als Wasserversorger zur Verfügung.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine bakterielle Verunreinigung auf. - Mömlingen
15:36
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine kontrollbedürftige bakterielle Verunreinigung auf.
Vorsorglich empfiehlt das Gesundheitsamt Landkreis Miltenberg für vulnerable Risikogruppen, wie z.B. Säuglinge, Kleinkinder und ältere oder immungeschwächte Menschen folgende Maßnahmen:
Vorsorglich empfiehlt das Gesundheitsamt Landkreis Miltenberg für vulnerable Risikogruppen, wie z.B. Säuglinge, Kleinkinder und ältere oder immungeschwächte Menschen folgende Maßnahmen:
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Der betroffene Personenkreis sollte das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Lassen Sie hierzu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte der betroffenen Personenkreis ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkung nutzen. Dies gilt ebenso für andere Zwecke wie Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden. Ein Verschlucken des Wassers ist hierbei zu vermeiden.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information an den betroffenen Personenkreis weiter
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Der betroffene Personenkreis sollte das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Lassen Sie hierzu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte der betroffenen Personenkreis ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkung nutzen. Dies gilt ebenso für andere Zwecke wie Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden. Ein Verschlucken des Wassers ist hierbei zu vermeiden.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information an den betroffenen Personenkreis weiter
19.01.2024
1 Meldungen
DE-BY-AB-W169
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine bakterielle Verunreinigung - Mömlingen
14:45
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser im Bereich Mömlingen weist eine bakterielle Verunreinigung auf. - Mömlingen" vom 11.01.2024 18:07:56 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Bereich Mömlingen kann wieder uneingeschränkt genutzt werden. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Bereich Mömlingen kann wieder uneingeschränkt genutzt werden. Die Warnung ist aufgehoben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
• Der betroffene Personenkreis sollte das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Lassen Sie hierzu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte der betroffenen Personenkreis ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkung nutzen. Dies gilt ebenso für andere Zwecke wie Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden. Ein Verschlucken des Wassers ist hierbei zu vermeiden.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information an den betroffenen Personenkreis weiter
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
• Der betroffene Personenkreis sollte das Leitungswasser nur abgekocht trinken.
• Lassen Sie hierzu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
• Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte der betroffenen Personenkreis ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkung nutzen. Dies gilt ebenso für andere Zwecke wie Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden. Ein Verschlucken des Wassers ist hierbei zu vermeiden.
Sie werden informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information an den betroffenen Personenkreis weiter
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