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03.12.2025
1 Meldungen
DE-BW-WN-W053
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Gefahr durch verunreinigtes Trinkwasser - 71549 Auenwald - Ortsteile Ebersberg und Sauerhof
15:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
71549 Auenwald - Ortsteile Ebersberg und Sauerhof
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahr durch verunreinigtes Trinkwasser - 71549 Auenwald - Ortsteile Ebersberg und Sauerhof" vom 25.11.2025 18:04:33 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
In der Gemeinde Auenwald ist das Trinkwasser in den Ortsteilen Ebersberg und Sauerhof verunreinigt. Es gilt bis auf weiteres ein Abkochgebot, kochen Sie das Wasser mindestens 3 Minuten sprudelnd ab. Nähere Informationen auf den sozialen Medien der Gemeinde Auenwald.
Diese Anordnung gilt bis auf weiteres.
In der Gemeinde Auenwald ist das Trinkwasser in den Ortsteilen Ebersberg und Sauerhof verunreinigt. Es gilt bis auf weiteres ein Abkochgebot, kochen Sie das Wasser mindestens 3 Minuten sprudelnd ab. Nähere Informationen auf den sozialen Medien der Gemeinde Auenwald.
Diese Anordnung gilt bis auf weiteres.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Wasser muss 3 Minuten sprudelnd abgekocht werden
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Wasser muss 3 Minuten sprudelnd abgekocht werden
25.11.2025
1 Meldungen
DE-BW-WN-W053
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Gefahr durch verunreinigtes Trinkwasser - 71549 Auenwald - Ortsteile Ebersberg und Sauerhof
18:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
71549 Auenwald - Ortsteile Ebersberg und Sauerhof
In der Gemeinde Auenwald ist das Trinkwasser in den Ortsteilen Ebersberg und Sauerhof verunreinigt. Es gilt bis auf weiteres ein Abkochgebot, kochen Sie das Wasser mindestens 3 Minuten sprudelnd ab. Nähere Informationen auf den sozialen Medien der Gemeinde Auenwald.
Diese Anordnung gilt bis auf weiteres.
Diese Anordnung gilt bis auf weiteres.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Wasser muss 3 Minuten sprudelnd abgekocht werden
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Wasser muss 3 Minuten sprudelnd abgekocht werden
08.09.2025
3 Meldungen
DE-BW-WN-W053
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Entwarnung: Gifitige Rauchwolke aufgrund eines Großbrand - Waiblingen
19:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gifitige Rauchwolke aufgrund eines Großbrand - Waiblingen" vom 08.09.2025 19:09:35 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Großbrand in einer Firma
Durch einen Großbrand in einer Firma
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Gifitige Rauchwolke aufgrund eines Großbrand - Waiblingen
17:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Großbrand in einer Firma
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Gifitige Rauchwolke aufgrund eines Großbrand - Waiblingen, Kernen, Weinstadt, Korb
16:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Großbrand in einer Firma
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
03.06.2025
2 Meldungen
DE-BW-WN-W053
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchentwicklung durch Großbrand - Backnang
10:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung durch Großbrand - Backnang" vom 03.06.2025 02:50:34 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Großbrand einer Lagerhalle kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Durch einen Großbrand einer Lagerhalle kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Rauchentwicklung durch Großbrand - Backnang
02:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Großbrand einer Lagerhalle kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
19.01.2025
2 Meldungen
DE-BW-WN-W053
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Durch Großbrand, starke Rauchentwicklung - Schorndorf
10:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Durch Großbrand, starke Rauchentwicklung - Schorndorf" vom 19.01.2025 08:00:26 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch den Großbrand kommt es zu keiner Rauchentwicklung im östlichen Teil von Schorndorf mehr.
Durch den Großbrand kommt es zu keiner Rauchentwicklung im östlichen Teil von Schorndorf mehr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Durch Großbrand, starke Rauchentwicklung - Schorndorf
08:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Großbrand kommt es zu starker Rauchentwicklung im östlichen Teil von Schorndorf.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
13.06.2024
1 Meldungen
DE-BW-WN-W053
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Warnung Trinkwasserverunreinigung Ortsnetz Schlichenweiler - Althütte
09:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung Trinkwasserverunreinigung Ortsnetz Schlichenweiler - Althütte" vom 06.06.2024 13:23:05 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für den Teilort Althütte-Schlichenweiler ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für den Teilort Althütte-Schlichenweiler ist aufgehoben.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bei Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung Althütte zur Verfügung
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bei Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung Althütte zur Verfügung
10.06.2024
2 Meldungen
DE-BW-WN-W053
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserversorgung in Rudersberg - Update - Rudersberg
17:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserversorgung in Rudersberg - Update - Rudersberg" vom 10.06.2024 17:12:50 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Gemeinde Rudersberg ist aufgehoben. Die Trinkwasserversorgung ist stabil.
Das Abkochgebot für die Gemeinde Rudersberg ist aufgehoben. Die Trinkwasserversorgung ist stabil.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Sämtliches Wasser, welches zum Trinken, Waschen von Lebensmitteln und Zubereiten von
ungekochten Speisen verwendet wird, muss vor der Benutzung in den genannten Ortsteilen abgekocht werden.
• Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens 10
Minuten abkühlen.
• Eine Verunreinigung durch Öl oder Benzin besteht nicht. Es gilt lediglich das Abkochgebot. Das Leitungswasser kann anschließend gefahrlos verwendet werden.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Sämtliches Wasser, welches zum Trinken, Waschen von Lebensmitteln und Zubereiten von
ungekochten Speisen verwendet wird, muss vor der Benutzung in den genannten Ortsteilen abgekocht werden.
• Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens 10
Minuten abkühlen.
• Eine Verunreinigung durch Öl oder Benzin besteht nicht. Es gilt lediglich das Abkochgebot. Das Leitungswasser kann anschließend gefahrlos verwendet werden.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in Rudersberg - Update - Rudersberg, Teilort Oberndorf
17:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in Rudersberg - Update - Rudersberg, Teilort Oberndorf" vom 06.06.2024 17:27:58 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für den Teilort Rudersberg-Oberndorf ist aufgehoben. Die Trinkwasserversorgung ist stabil.
Das Abkochgebot für den Teilort Rudersberg-Oberndorf ist aufgehoben. Die Trinkwasserversorgung ist stabil.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Ein Abkochgebot wird in den Ortsteilen :
Schlechtbach, Steinenberg, Asperglen, Krehwinkel, Klaffenbach, Rudersberg, Zumhof, Mannenberg, Lindental, Necklinsberg und Michelau aufgehoben.
Für Oberndorf bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen.
Gültigkeit: Gültig ab sofort
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Ein Abkochgebot wird in den Ortsteilen :
Schlechtbach, Steinenberg, Asperglen, Krehwinkel, Klaffenbach, Rudersberg, Zumhof, Mannenberg, Lindental, Necklinsberg und Michelau aufgehoben.
Für Oberndorf bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen.
Gültigkeit: Gültig ab sofort
07.06.2024
1 Meldungen
DE-BW-WN-W053
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gefahr durch Verunreinigung des Trinkwassers - Teilorte Alfdorf, Teilorte Kaisersbach, Teilorte Gschwend
12:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahr durch Verunreinigung des Trinkwassers - Teilorte Alfdorf, Teilorte Kaisersbach, Teilorte Gschwend" vom 01.06.2024 21:13:44 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
In einem Strang der Trinkwasserversorgung des Sandlandes ist Regenwasser in die Versorgung eingedrungen. Das Trinkwasser muss daher ab sofort und bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden. Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
Dieses Gebot gilt für folgende Orte:
Gemeinde Alfdorf: Hellershof, Heinlesmühle, Vaihinghof, Deschenhof, Stixenhof, Schillinghof, Seehaus, Voggenmühlhöfle, Hüttenbühl.
Gemeinde Kaisersbach: Menzlesmühle, Menzles, Birkhof, Strohhof, unterer Schadberg, Teile von Cronhütte (die Straßen Eichberg, Cronweg, Ledergässle, Obere Bruck, Panoramaweg Nr. 26, 29, 31, 33, 35, 39, 43 und 72 bis 85, Im Brunnen, Untere Bruck, Viehgasse).
Gemeinde Gschwend: Hundsberg.
Die Bewohner werden durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr sowie Handzettel informiert.
In einem Strang der Trinkwasserversorgung des Sandlandes ist Regenwasser in die Versorgung eingedrungen. Das Trinkwasser muss daher ab sofort und bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden. Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
Dieses Gebot gilt für folgende Orte:
Gemeinde Alfdorf: Hellershof, Heinlesmühle, Vaihinghof, Deschenhof, Stixenhof, Schillinghof, Seehaus, Voggenmühlhöfle, Hüttenbühl.
Gemeinde Kaisersbach: Menzlesmühle, Menzles, Birkhof, Strohhof, unterer Schadberg, Teile von Cronhütte (die Straßen Eichberg, Cronweg, Ledergässle, Obere Bruck, Panoramaweg Nr. 26, 29, 31, 33, 35, 39, 43 und 72 bis 85, Im Brunnen, Untere Bruck, Viehgasse).
Gemeinde Gschwend: Hundsberg.
Die Bewohner werden durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr sowie Handzettel informiert.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochgebot beinhaltet alles Wasser, das zum Trinken bzw. für die Zubereitung von Speisen verwendet wird. Damit alle Keime und Bakterien abgetötet werden, sollte das Wasser mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Anschließend muss das Wasser abkühlen und kann dann wieder genutzt werden. Das Wasser kann zum Waschen und Duschen weiter verwendet werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht verschluckt wird und mit offenen Wunden in Berührung kommt.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Abkochgebot beinhaltet alles Wasser, das zum Trinken bzw. für die Zubereitung von Speisen verwendet wird. Damit alle Keime und Bakterien abgetötet werden, sollte das Wasser mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Anschließend muss das Wasser abkühlen und kann dann wieder genutzt werden. Das Wasser kann zum Waschen und Duschen weiter verwendet werden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht verschluckt wird und mit offenen Wunden in Berührung kommt.
06.06.2024
2 Meldungen
DE-BW-WN-W053
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung in Rudersberg - Update - Rudersberg, Teilort Oberndorf
17:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Rudersberg kommt es nur noch im Ortsteil Oberndorf zu einer Verunreinigung des Trinkwassers. Die Trinkwasserversorgung ist soweit wieder stabil.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Ein Abkochgebot wird in den Ortsteilen :
Schlechtbach, Steinenberg, Asperglen, Krehwinkel, Klaffenbach, Rudersberg, Zumhof, Mannenberg, Lindental, Necklinsberg und Michelau aufgehoben.
Für Oberndorf bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen.
Gültigkeit: Gültig ab sofort
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Ein Abkochgebot wird in den Ortsteilen :
Schlechtbach, Steinenberg, Asperglen, Krehwinkel, Klaffenbach, Rudersberg, Zumhof, Mannenberg, Lindental, Necklinsberg und Michelau aufgehoben.
Für Oberndorf bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen.
Gültigkeit: Gültig ab sofort
Warnung Trinkwasserverunreinigung Ortsnetz Schlichenweiler - Althütte
13:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot Gemeindegebiet Althütte aufgehoben, bis auf das Ortsnetz Schlichenweiler, dort gilt weiterhin das Abkochgebot.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bei Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung Althütte zur Verfügung
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bei Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung Althütte zur Verfügung
05.06.2024
2 Meldungen
DE-BW-WN-W053
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasserversorgung in Rudersberg - Update - Rudersberg
15:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Stand 15:00 Uhr:
In den Rudersbergern Ortsteilen Oberndorf, Steinenberg, Asperglen und Krehwinkel kommt es derzeit zu einer Verunreinigung des Trinkwassers. Eine Verunreinigung des Wassers durch Öl oder Benzin besteht nicht.
In den Rudersbergern Ortsteilen Oberndorf, Steinenberg, Asperglen und Krehwinkel kommt es derzeit zu einer Verunreinigung des Trinkwassers. Eine Verunreinigung des Wassers durch Öl oder Benzin besteht nicht.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Sämtliches Wasser, welches zum Trinken, Waschen von Lebensmitteln und Zubereiten von
ungekochten Speisen verwendet wird, muss vor der Benutzung in den genannten Ortsteilen abgekocht werden.
• Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens 10
Minuten abkühlen.
• Eine Verunreinigung durch Öl oder Benzin besteht nicht. Es gilt lediglich das Abkochgebot. Das Leitungswasser kann anschließend gefahrlos verwendet werden.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Sämtliches Wasser, welches zum Trinken, Waschen von Lebensmitteln und Zubereiten von
ungekochten Speisen verwendet wird, muss vor der Benutzung in den genannten Ortsteilen abgekocht werden.
• Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens 10
Minuten abkühlen.
• Eine Verunreinigung durch Öl oder Benzin besteht nicht. Es gilt lediglich das Abkochgebot. Das Leitungswasser kann anschließend gefahrlos verwendet werden.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
Trinkwasserversorgung in Rudersberg - Update - Rudersberg
08:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Stand 08:00 Uhr:
In Rudersberg, in den Ortsteilen Oberndorf, Steinenberg, Asperglen und Krehwinkel kommt es derzeit zu einer Verunreinigung des Trinkwassers.
In Rudersberg, in den Ortsteilen Oberndorf, Steinenberg, Asperglen und Krehwinkel kommt es derzeit zu einer Verunreinigung des Trinkwassers.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Sämtliches Wasser, welches zum Trinken, Waschen von Lebensmitteln und Zubereiten von
ungekochten Speisen verwendet wird, muss vor der Benutzung in den genannten Ortsteilen abgekocht werden.
• Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens 10
Minuten abkühlen.
• Eine Verunreinigung durch Öl oder Benzin besteht nicht. Es gilt lediglich das Abkochgebot. Das Leitungswasser kann anschließend gefahrlos verwendet werden.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Sämtliches Wasser, welches zum Trinken, Waschen von Lebensmitteln und Zubereiten von
ungekochten Speisen verwendet wird, muss vor der Benutzung in den genannten Ortsteilen abgekocht werden.
• Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens 10
Minuten abkühlen.
• Eine Verunreinigung durch Öl oder Benzin besteht nicht. Es gilt lediglich das Abkochgebot. Das Leitungswasser kann anschließend gefahrlos verwendet werden.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
04.06.2024
2 Meldungen
DE-BW-WN-W053
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasserversorgung in Rudersberg - Update - Rudersberg
21:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Stand 21:00 Uhr: Im Ortsteil Rudersberg - Schlechtbach muss das Trinkwasser NICHT mehr abgekocht werden.
In Rudersberg kommt es in vereinzelten Ortsteilen noch zu einer Verunreinigung des Trinkwassers. Die Trinkwasserversorgung ist soweit wieder stabil.
In Rudersberg kommt es in vereinzelten Ortsteilen noch zu einer Verunreinigung des Trinkwassers. Die Trinkwasserversorgung ist soweit wieder stabil.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Ein Abkochgebot für Trinkwasser wird in den Ortsteilen:
Klaffenbach, Rudersberg, Zumhof, Mannenberg, Lindental, Necklinsberg, Michelau und Schlechtbach aufgehoben.
Für Oberndorf, Steinenberg, Asperglen und Krehwinkel bleibt es noch bestehen.
Für diese Ortsteile wird aktuell Wasser in Flaschen besorgt und in Kürze vor Ort zur Verfügung gestellt.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Ein Abkochgebot für Trinkwasser wird in den Ortsteilen:
Klaffenbach, Rudersberg, Zumhof, Mannenberg, Lindental, Necklinsberg, Michelau und Schlechtbach aufgehoben.
Für Oberndorf, Steinenberg, Asperglen und Krehwinkel bleibt es noch bestehen.
Für diese Ortsteile wird aktuell Wasser in Flaschen besorgt und in Kürze vor Ort zur Verfügung gestellt.
Trinkwasserversorgung in Rudersberg - Update - Rudersberg
14:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Rudersberg kommt es in vereinzelten Ortsteilen noch zu einer Verunreinigung des Trinkwassers. Die Trinkwasserversorgung ist soweit wieder stabil.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Ein Abkochgebot für Trinkwasser wird in den Ortsteilen:
Klaffenbach, Rudersberg, Zumhof, Mannenberg, Lindental, Necklinsberg und Michelau aufgehoben.
Für Oberndorf, Schlechtbach, Steinenberg, Asperglen und Krehwinkel bleibt es noch bestehen.
Für diese Ortsteile wird aktuell Wasser in Flaschen besorgt und in Kürze vor Ort zur Verfügung gestellt.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Ein Abkochgebot für Trinkwasser wird in den Ortsteilen:
Klaffenbach, Rudersberg, Zumhof, Mannenberg, Lindental, Necklinsberg und Michelau aufgehoben.
Für Oberndorf, Schlechtbach, Steinenberg, Asperglen und Krehwinkel bleibt es noch bestehen.
Für diese Ortsteile wird aktuell Wasser in Flaschen besorgt und in Kürze vor Ort zur Verfügung gestellt.
03.06.2024
6 Meldungen
DE-BW-WN-W053
6 Meldungen
Allgemein
6 Meldungen
Warnung Trinkwasserverunreinigung Althütte - Althütte
16:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Althütte kommt es derzeit in allen Ortsteilen zu einer Einschränkung der Trinkwasserversorgung aufgrund einer Verunreiningung.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Bei Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung Althütte zur Verfügung
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Bei Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung Althütte zur Verfügung
Trinkwasserversorgung in Rudersberg - Rudersberg
14:19
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
In Rudersberg, allen Ortsteilen kommt es derzeit zu einer Einschränkung der Trinkwasserversorgung.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Aufgrund der Beschädigungen der Wasserinfrastruktur durch das Unwetter ist die Kapazität des Rohrleitungssystems aktuell erschöpft. Wir bitten daher alle Bürger zum sparen von Leitungswasser und dies nur für die lebensnotwendigen Maßnahmen zu nutzen.
Für die Ortsteile Asperglen und Krehwinkel ist die Wasserversorgung unterbrochen.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Aufgrund der Beschädigungen der Wasserinfrastruktur durch das Unwetter ist die Kapazität des Rohrleitungssystems aktuell erschöpft. Wir bitten daher alle Bürger zum sparen von Leitungswasser und dies nur für die lebensnotwendigen Maßnahmen zu nutzen.
Für die Ortsteile Asperglen und Krehwinkel ist die Wasserversorgung unterbrochen.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
Trinkwasserversorgung in Rudersberg - Rudersberg
14:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Rudersberg, allen Ortsteilen kommt es derzeit zu einer Einschränkung der Trinkwasserversorgung.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Aufgrund der Beschädigungen der Wasserinfrastruktur durch das Unwetter ist die Kapazität des Rohrleitungssystems aktuell erschöpft. Wir bitten daher alle Bürger zum sparen von Leitungswasser und dies nur für die lebensnotwendigen Maßnahmen zu nutzen.
Für die Ortsteile Asperglen und Krehwinkel ist die Wasserversorgung unterbrochen.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
Aufgrund der Beschädigungen der Wasserinfrastruktur durch das Unwetter ist die Kapazität des Rohrleitungssystems aktuell erschöpft. Wir bitten daher alle Bürger zum sparen von Leitungswasser und dies nur für die lebensnotwendigen Maßnahmen zu nutzen.
Für die Ortsteile Asperglen und Krehwinkel ist die Wasserversorgung unterbrochen.
Wir bitten außerdem, das Gemeindegebiet Rudersberg zu meiden und nicht in das Einsatzgebiet einzufahren.
Entwarnung: Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bleiben geschlossen - Waiblingen, Weinstadt, Remshalden, Winterbach
13:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bleiben geschlossen - Waiblingen, Weinstadt, Remshalden, Winterbach" vom 03.06.2024 06:47:01 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Hochwasser-Lage im Landkreis hat sich insgesamt entschärft. Die Rückhaltebecken werden langsam und kontrolliert abgelassen. Die durch die Städte und Gemeinden vorsorglich angeordnete Evakuierung wird aufgehoben.
Bitte bleiben Sie weiterhin achtsam und meiden Sie die betroffenen Gebiete. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Der Schul- und Kita-Betrieb kann ab Dienstag, 4.Juni wieder regulär stattfinden. Dort, wo dies nicht möglich ist, informieren die Einrichtungen direkt die Betroffenen.
Weitere aktuelle Informationen unter www.rems-murr-kreis.de. Darüber hinaus hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ein Bürgertelefon unter 07151/501-1111 eingerichtet.
Die Hochwasser-Lage im Landkreis hat sich insgesamt entschärft. Die Rückhaltebecken werden langsam und kontrolliert abgelassen. Die durch die Städte und Gemeinden vorsorglich angeordnete Evakuierung wird aufgehoben.
Bitte bleiben Sie weiterhin achtsam und meiden Sie die betroffenen Gebiete. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Der Schul- und Kita-Betrieb kann ab Dienstag, 4.Juni wieder regulär stattfinden. Dort, wo dies nicht möglich ist, informieren die Einrichtungen direkt die Betroffenen.
Weitere aktuelle Informationen unter www.rems-murr-kreis.de. Darüber hinaus hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ein Bürgertelefon unter 07151/501-1111 eingerichtet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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Entwarnung: Extreme Hochwasserlage - mehrere Ortschaften im Rems-Murr-Kreis
11:58
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Extreme Hochwasserlage - mehrere Ortschaften im Rems-Murr-Kreis" vom 03.06.2024 11:50:11 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Hochwasser-Lage im Landkreis hat sich insgesamt entschärft. Die Rückhaltebecken werden langsam und kontrolliert abgelassen. Die durch die Städte und Gemeinden vorsorglich angeordnete Evakuierung wird aufgehoben.
Bitte bleiben Sie weiterhin achtsam und meiden Sie die betroffenen Gebiete. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Weitere aktuelle Informationen unter www.rems-murr-kreis.de. Darüber hinaus hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ein Bürgertelefon unter 07151/501-1111 eingerichtet.
Die Hochwasser-Lage im Landkreis hat sich insgesamt entschärft. Die Rückhaltebecken werden langsam und kontrolliert abgelassen. Die durch die Städte und Gemeinden vorsorglich angeordnete Evakuierung wird aufgehoben.
Bitte bleiben Sie weiterhin achtsam und meiden Sie die betroffenen Gebiete. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Weitere aktuelle Informationen unter www.rems-murr-kreis.de. Darüber hinaus hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ein Bürgertelefon unter 07151/501-1111 eingerichtet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Entwarnung: Extreme Hochwasserlage - Leutenbach, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Waiblingen
11:57
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Extreme Hochwasserlage - Leutenbach, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Waiblingen" vom 03.06.2024 11:51:07 gesendet durch LS Rems-Murr vS/E, Kreis (DEU, BW, Waiblingen). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Hochwasser-Lage im Landkreis hat sich insgesamt entschärft. Die Rückhaltebecken werden langsam und kontrolliert abgelassen. Die durch die Städte und Gemeinden vorsorglich angeordnete Evakuierung wird aufgehoben.
Bitte bleiben Sie weiterhin achtsam und meiden Sie die betroffenen Gebiete. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Weitere aktuelle Informationen unter www.rems-murr-kreis.de. Darüber hinaus hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ein Bürgertelefon unter 07151/501-1111 eingerichtet.
Die Hochwasser-Lage im Landkreis hat sich insgesamt entschärft. Die Rückhaltebecken werden langsam und kontrolliert abgelassen. Die durch die Städte und Gemeinden vorsorglich angeordnete Evakuierung wird aufgehoben.
Bitte bleiben Sie weiterhin achtsam und meiden Sie die betroffenen Gebiete. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Weitere aktuelle Informationen unter www.rems-murr-kreis.de. Darüber hinaus hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ein Bürgertelefon unter 07151/501-1111 eingerichtet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
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